Eine Gesetzesänderung im Sinne des Antrages der NEOS kann man durchaus als wünschenswert bezeichnen, aber es liegen keine zwingenden Gründe dafür vor. Es war heute schon von Symbolpolitik die Rede, und deshalb möchte ich dazu sagen: Auch das wäre symbolisch und nichts anderes, denn nur weil etwas nicht verpflichtend ist, heißt es nicht, dass es nicht beachtet wird. Also ich möchte hier nicht den Eindruck aufkommen lassen, dass eine Interim Measure von einem Menschenrechtsausschuss in Genf nicht beachtet wird. Es gilt immer noch und in jedem Fall eine Einzelfallprüfung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
16.15
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yılmaz. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen wieder ein strengeres, schärferes Ausländergesetz. Normalerweise ist es so, dass wir jedes Jahr im Frühjahr einen derartigen Gesetzentwurf vorbereiten, hier darüber diskutieren und dann beschließen; seit 15 Jahren ist das so. Diesmal hat sich die Beschlussfassung ein bisschen nach hinten verschoben, wahrscheinlich wegen des brisanten Themas 60-Stunden-Woche. Jetzt haben wir Juli, wir haben endlich einen Gesetzentwurf und wir haben darin die Regelungen noch schärfer gemacht. (Zwischenruf der Abg. Duzdar.) Waren sie nicht scharf genug, nicht streng genug? – All das, was mit diesem Gesetz festgelegt wird, kann heute auch schon gemacht werden: Handydatenauswertung, Mitwirkungspflicht, Selbsterhaltungspflicht, wenn sie das Geld haben. Wozu wir jetzt eine neue Novelle brauchen, ist für uns von der SPÖ einfach nicht verständlich.
Ich möchte auch mit einem Mythos aufräumen: Kollege Schrangl, Sie haben gesagt, Sie werden auch die Wartezeit für die Erlangung der Staatsbürgerschaft von sechs Jahren auf zehn Jahre verlängern. Es sind jetzt zehn Jahre! Wissen Sie, was mit diesem Gesetz verlängert wird? Haben Sie sich das angeschaut? (Zwischenruf des Abg. Schrangl.) – Die Wartefrist für anerkannte Asylwerber, nicht allgemein.
Diesem Glauben erliegt auch der Herr Finanzminister. Er hat auf seiner Homepage geschrieben, dass die Gebühren nicht erhöht werden, die Österreicherinnen und Österreicher würden sich sehr viel ersparen. Aber: Die Gebühren für die Verleihung der Staatsbürgerschaft werden um 14,2 Prozent erhöht, nur für die Ausländer. Er begründet das mit dem bürokratischen Mehraufwand, weil man die Wartezeit für die Erlangung der Staatsbürgerschaft von sechs Jahren auf zehn Jahre erhöht. – Das stimmt nicht, es sind jetzt schon zehn Jahre; das gilt nur für anerkannte Asylberechtigte. (Beifall bei der SPÖ.)
Nichtsdestotrotz sind die Gebühren für die Erlangung der Staatsbürgerschaft in Österreich wirklich sehr hoch, sie gehören zu den höchsten. Gleich teuer ist das noch in der Schweiz und teurer ist es noch in Italien. Stellen Sie sich vor, in Belgien kostet die Staatsbürgerschaft 150 Euro, in Dänemark 134 Euro, in Frankreich 55 Euro, in Schweden 160 Euro, in Deutschland 255 Euro, in Österreich seit 1. Juli: 1 115 Euro pro Person, und das sind nur die Bundesgebühren! Dazu kommen noch die Landesgebühren bei den Behörden, die die Anträge bearbeiten und auch das Dokument ausstellen. Oberösterreich verrechnet die niedrigste Abgabe, nämlich 104 Euro, Steiermark verrechnet zusätzlich 1 357 Euro. Die Staatsbürgerschaft in Österreich kostet also pro Nase 1 219 Euro bis 2 472 Euro; da sind aber noch keine Gebühren für Dolmetscher, für Übersetzungen und Beglaubigungen dabei.
Warum der Finanzminister glaubt, die Gebühren erhöhen zu müssen, weil mehr Arbeitsaufwand anfällt, wenn die Frist von sechs Jahren auf zehn Jahre verlängert wird,
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