es darum geht, etwas Ideologie zu versprühen –, denn er bringt in dieses Hohe Haus wenigstens noch hin und wieder auch Politik hinein, und hier ist ja der Hort der Politik. (Ui-Rufe bei der FPÖ.)
Wenn ich mir zum Beispiel die anschaue, die vor Ihnen sitzen, die ständig nur versachlichen, entideologisieren und Ähnliches tun (Heiterkeit der Abg. Bißmann), gefällt mir das doch ganz gut, was Sie da gesagt haben, und ich möchte jetzt auch kurz dazu Stellung nehmen. Holen wir ein bissel aus!
Das heute vorliegende Gesetz ist im Wesentlichen aus dem Jahr 2002, beschlossen nach einem sehr, sehr langen Prozess, der eigentlich, wenn wir es so sehen wollen, seit 1975 – seit dem UOG 1975 – im Gange war, als man die ersten Schritte gemacht hat und eigentlich schon Autonomie an die Universität bringen wollte. Autonomie nicht falsch verstanden, weil es echte Autonomie, da sind wir uns ja hoffentlich alle einig, nur dann gäbe, wenn man sich auch frei und selbst finanzieren würde. Das ist aber genau nicht der Fall, daher muss man da auch Kompromisse eingehen.
Es war ein langer Prozess, der dann 1993 mit einer Teilautonomie und einem UOG 1993 geendet hat, also 18 Jahre Prozess bis zur Teilautonomie, weil man sich damals noch nicht zu einer „Vollautonomie“ – unter Anführungszeichen –, wie wir sie heute verstehen, durchringen konnte.
Dann hat es einen Prozess gegeben, der neun Jahre gedauert hat, mit unzähligen Diskussionen. Ich kann mich noch erinnern, dass im Jahr 1997 ein Wissenschaftsminister Einem, der sehr ideologisch geprägt war, einen Autonomieentwurf ausgeschickt hat, den die SPÖ gemeinsam mit den Grünen akkordiert und vorgeschlagen hat. In diesem Entwurf des Herrn Einem war im Universitätsrat überhaupt kein einziger Vertreter vorgesehen, der durch den Senat bestimmt worden wäre.
Gott sei Dank gab es dann 2000 die erste Wende, wenn man das so will, und man hat im Zuge dessen die Universitäten stärker berücksichtigt, als es vielleicht unsere Zentralisten von der SPÖ und letztlich auch von den Grünen vorgesehen haben. Wir sind nach langen und vielen Diskussionen und Begutachtungen 2002 wohlweislich zu dem Entschluss gekommen, dass wir die Autonomie im Wesentlichen so bewerkstelligen, wie sie heute vorliegt, und das ist auch gut so. Vieles ist ja schon gesagt worden.
Der Prozess hat lange gedauert, und jetzt hält das Ganze im Wesentlichen schon 16 Jahre, von 2002 bis 2018, also es war wohl ein ganz, ganz gutes Werk, das natürlich immer wieder an neue Gegebenheiten angepasst werden muss, wie wir das jetzt in verschiedenen Bereichen sehen, aber im Wesentlichen hält die Grundsystematik bis heute, also war sie ganz gut. Es hat auch nur zweimal Aufregungen wegen der Entsendung von Universitätsräten gegeben, und zwar immer dann, wenn auch die Freiheitlichen in einer Regierung sitzen – das ist leicht durchschaubar –, weil Sie als ein Anwalt einer Gruppierung fungieren, die in Wirklichkeit aus einer Gruppe revolutionärer Marxisten besteht – heute würde man sagen: Gruppe revolutionärer Machisten –, und da wollen Sie natürlich mehr Ideologie hineinbringen. (Zwischenruf des Abg. Noll.)
Und dann berufen Sie sich auf Menschen, die im Namen der Universitätenkonferenz einen Brief schreiben, und wie sich nachher herausstellt, hat die Präsidentin der Universitätenkonferenz das überhaupt nicht in der Universitätenkonferenz abgestimmt. Das heißt, es war ein Alleingang. Hätte das umgekehrt irgendein Freiheitlicher gemacht – in dem Fall war es die Frau Blimlinger, die ja den Grünen zuzuordnen ist, davon sind Sie ja nicht ganz weit weg (Abg. Noll macht eine abwehrende Bewegung mit beiden Händen) –, dann hätten Sie sich wahrscheinlich auch darüber beschwert, dass das nicht abgestimmt wurde, was da nach außen geschickt wurde. Darüber könnte man lange reden, ob wir in der Folge solche Vertreter in der Universitätenkonferenz überhaupt brauchen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite