Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 234

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Da Sie zweitens oft von Qualifikationen sprechen: Schauen wir uns einmal die Qualifi­kation einer Frau Rektorin Blimlinger an! Matura mit 18 Jahren, dann eine kaufmänni­sche Ausbildung in der Tabaktrafik (Heiterkeit bei der FPÖ) ihres Vaters und Bruders. Dort war sie Kauffrau und hat wahrscheinlich ein Riesenmanagement geleitet; sie hat dort einige Jahre gearbeitet. Danach ist sie, weil die Grünen entstanden sind, weiter­gekommen und hat sich als Gleichbehandlungsbeauftragte der Rektorenkonferenz ver-dingt und verdient gemacht, also ein Ausweis. Sie hat ein Studium abgeschlossen: Ma­gisterium; Sie hätten jetzt wahrscheinlich gesagt: nicht qualifiziert, weil in ihrem Leben nicht einmal eine wissenschaftliche Arbeit geleistet, kein Doktorat! – Wie kann so je­mand Rektor werden?, könnte man vielleicht fragen, aber das ist die Frau Blimlinger; in unserem Land ist alles möglich, solange es von der linken Seite kommt.

Dann ist sie ins Büro für Öffentlichkeitsarbeit der Hochschule für angewandte Kunst ge­wechselt, später Rektorin an dieser Universität geworden und wahrscheinlich, weil of­fensichtlich niemand sonst einen administrativen Aufwand auf sich nehmen wollte, so­gar Präsidentin der Universitätenkonferenz. Und diese Dame mit dieser ausgewiese­nen wissenschaftlichen Expertise einer kaufmännischen Ausbildung in einer Tabaktra­fik richtet uns aus, wer qualifiziert ist?! (Beifall bei der FPÖ. Ruf bei der FPÖ: Uner­hört!)

Und darauf berufen Sie sich? Und dann bringen Sie auch noch einen solchen Antrag ein? Der Herr Bundesminister hat alles sehr vornehm ausgedrückt: Das ist ein rein ideologisch motivierter Antrag in der Anlassform, weil Ihnen und Ihren Freunden einige Leute ideologisch nicht ins Konzept passen. – Diese Zeit haben wir Gott sei Dank schon überwunden.

Ich habe Ihnen aber auch gesagt, Sie werden sich weiter bemühen, die Mehrheit in diesem Haus zu bekommen. Ich gehe davon aus, dass das lange nicht der Fall sein wird, und damit sind – Gott sei Dank – die revolutionären Marxisten noch lange von der exekutiven Gewalt in diesem Land ferngehalten, und das ist gut so.

Am Ende zitiere ich den deutschen Bundeskanzler Schmidt, der ja nicht unbedingt von meiner Fraktion ist (Zwischenruf des Abg. Kern) – mittlerweile ist er ja leider verstor­ben –, aber er war langjähriger Bundeskanzler. Der hat einmal gesagt, und das passt auch immer gut: Wissen Sie, die Linken – und dazu zähle ich auch den Kollegen Noll (Abg. Noll: Zu Recht!) – bestreiten ja bekanntlich alles, mit Ausnahme ihres eigenen Unterhaltes. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.50

20.50.45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Nun kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz geändert wird, in 248 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs­antrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfs abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Streichung der Ziffer 6 und des Absatzes 57 in Ziffer 7 eingebracht.

 


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