14.07

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Dr. Griss hat gemeint, dass der Untersuchungsausschuss die sogenannten Lansky-Daten nicht rechtmäßig besitze.

Ich berichtige tatsächlich, dass Ermittlungen gegen Herrn Dr. Lansky wegen § 256 StGB, also wegen Spionage zum Nachteil Österreichs, geführt worden sind und dieser Akten­bestand in Oberösterreich vorgelegen ist. Es heißt ja im Beweisbeschluss, dass Akten und Unterlagen im Umfang des Untersuchungsgegenstandes verpflichtend vorzulegen sind.

Ich zitiere aus dem Schreiben des Justizressorts, in dem steht, dass die Lansky-Daten „ausdrücklich ein Untersuchungsgegenstand des BVT-Untersuchungsausschusses“ sind „und daher diesbezüglich kein Spielraum bestand, diesen Ermittlungsakt (als Teil des Ermittlungsverfahrens in der Causa BVT) dem Untersuchungsausschuss vorzuenthalten.“ – Daher ist auch klar, dass der Ausschuss die Akten nicht widerrechtlich im Besitz hat, sondern dass das völlig rechtskonform ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.09

Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dipl.-Ing.in Bißmann ist als nächste Red­nerin zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Bißmann – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ein langer Weg zum neuen Platz!)