14.27

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ sowie ÖVP.) – Darf ich schon anfangen, oder haben Sie noch eine Wortmeldung, Herr Kollege? (Ruf bei der FPÖ: Kollege Jarolim weiß noch nicht, wo er ist!) Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Fernseh­bildschirmen! Kollege Leichtfried, vielleicht gleich am Anfang für Sie: Ein Innenminister dieser Republik veranlasst keine Hausdurchsuchungen. De lege lata ist das einfach wirklich ein Unsinn, was Sie hier verzapfen. Offenbar hat die Opposition hier in Öster­reich nur ein Ziel, nämlich dass Gesetze nicht mehr zur Anwendung gelangen, dass verdächtige Sachverhalte nicht mehr zur Anzeige gebracht werden, dass die Staats­anwaltschaft letztlich nicht mehr ihren gesetzmäßigen Aufträgen und Aufgaben nach­kommt.

Von der SPÖ wussten wir das ja bereits, denn Sie waren ja in der letzten Regierung schon nicht willens und nicht fähig, die entsprechenden Asylgesetze ordentlich zu voll­ziehen und die illegale Migration zu stoppen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Wer war der Innenminister?)

Einmal da ein Auge zugedrückt, einmal dort weggeschaut: Das wollen die Menschen in diesem Land schlicht und einfach nicht mehr. Dieser Staat – und das wollen die Menschen! – soll funktionieren. Es sollen Verdachtslagen untersucht werden. Es sollen mögliche Straftaten aufgeklärt werden, und ganz besonders, wenn es um das BVT geht, sehr geehrte Damen und Herren, denn da geht es um die Sicherheit Österreichs, und darum ist auch ein Höchstmaß an Pflichtbewusstsein zu wahren. Und wenn dann ein offenbar schlecht informierter Parlamentarier im ORF behauptet, es handelt sich bei den Hausdurchsuchungen um überfallsartige Handlungen, einen Überfall auf das BVT, und es gehe dem Innenminister in der BVT-Causa vor allem darum, dass gegen Rechtsextreme in der FPÖ ermittelt wird, na da kann ich Ihnen nur sagen, Herr Kollege Krainer, Sie fantasieren. Ihren Fantasien sind keine Grenzen mehr gesetzt. Die Be­haup­tungen, die Sie in Medien aufstellen, sind aktenwidrig und schlicht unwahr. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben uns nicht nur immer von jeder Form des Extremismus distanziert, egal ob es Rechtsextremismus, Linksextremismus oder die Gefahr des Terrorismus war, wir treten dem entschieden entgegen. Das kann man nicht auf sich sitzen lassen. Ich würde dem Innenminister auch empfehlen, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn solche Dinge in einem so großen Medienforum artikuliert werden.

Zum Thema Anzeigepflicht: Jene, die ein Unrecht anzeigen, werden heute von der ver­einigten Opposition auf das Übelste diffamiert. Der Generalsekretär war als Vertreter der obersten Sicherheitsbehörde verpflichtet, die Staatsanwaltschaft so rasch wie mög­lich einzubinden, die Dokumente zu übergeben und wesentliche Zeugen zu benennen. Dies hat er ordnungsgemäß gemacht, und ich bin ihm als Parlamentarier mehr als dankbar, dass er solche inkriminierten Sachverhalte anzeigt und den Ermittlungs­behör­den übergibt und nicht wegsieht. Was wäre denn die Alternative gewesen, sehr ge­ehrte Damen und Herren? Hätte der Generalsekretär dies nicht zur Anzeige gebracht, was hätten Sie ihm heute vorgeworfen? – Sie hätten ihm Amtsmissbrauch vorge­worfen, hätte er das unterlassen, und das wahrscheinlich zu Recht. Lesen Sie also bitte § 78 Strafprozessordnung nach! Das sind die gesetzlichen Grundlagen, die heran­zuziehen waren.

Heute war zudem von Ermittlungsdruck die Rede, von Ermittlungsdruck auf die Staats­anwaltschaft. Diesen Terminus technicus gibt es in diesem Verhältnis überhaupt nicht. Das ist ein juristischer Begriff, den es nicht gibt. Der existiert nicht! Es ist einfach eine Erfindung, die Ihrem Geist entspringt, Herr Kollege! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn jemand einen Verdacht hat oder von einem Verdacht Kenntnis erlangt, wenn irgendein Bürger einen Verdacht hat und zur Polizei geht und das anzeigt, hat er dann die Polizei unter Druck gesetzt, weil er sie auffordert, Ermittlungstätigkeiten zu starten? (Abg. Krainer: Fragen Sie den Justizminister!)

Die BVT-Causa und vor allen Dingen die Hausdurchsuchungen sind von vielen Staats­anwälten ordnungsgemäß bearbeitet, von Richtern genehmigt worden, muss man sagen. Da kann ich keinen Ermittlungsdruck erkennen, und vor allen Dingen kann ich nicht erkennen, dass die Staatsanwaltschaft oder die Gerichtsbarkeit mangelnde Pro­fes­sionalität an den Tag gelegt hätte. Ich habe in meiner gesamten beruflichen Zeit als Rechtsanwalt noch überhaupt keinen Staatsanwalt und noch überhaupt keinen Richter erlebt, der sich von einem Anzeiger unter Druck hat setzen lassen, sehr geehrte Damen und Herren! So etwas gibt es nur in Ihrer Fantasie, und da gehört das, glaube ich, auch hin. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Gretchenfrage, das ist heute auch schon erörtert worden: Gibt es eine Weisungskette zwischen Innenminister oder Innenministerium und Staatsanwaltschaft? – Natürlich gibt es die nicht! Es gibt kein Weisungsverhältnis. Das ist eine Märchenerzählung, die Sie hier zum Besten geben, und man muss ehrlich sagen, von Gewaltentrennung, von Gewaltenteilung, Herr Kollege, haben Sie noch nie etwas gehört. In der nächsten Son­dersitzung behaupten Sie wahrscheinlich, dass der Bundesminister einem OGH-Richter eine Weisung erteilt hat und der OGH-Richter dann deswegen das Urteil so gefällt hat. So ungefähr hört sich das in meinen Ohren an. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch zu diesen Beschlüssen des Oberlandesgerichts betreffend die Hausdurch­suchungen: In fast allen Beschlüssen wurde ein Anfangsverdacht bejaht, und der Anfangsverdacht ist die Grundlage und die Voraussetzung für eine Hausdurchsuchung. Natürlich kann man über die Verhältnismäßigkeit sprechen. Wenn dann die Gerichte aussprechen – und damit bin ich nicht glücklich –, dass die Beschaffung der gesuchten Beweismittel über die Amtshilfe hätte erfolgen müssen, muss ich sagen: Das ist nicht besonders lebensnahe, denn es ist ja, wie Sie wissen, auch der Direktor des BVT in diese Thematiken involviert gewesen und auch die Oberbehörde des BVT. Wenn das im Wege der Amtshilfe erfolgt wäre, hätte das natürlich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Beweismittelunterdrückung oder einen Beweismittelverlust bedeutet. Man verlangt also von einem Beschuldigten, ihn belastendes Beweismaterial freiwillig auszufolgen. Dass das ein bissel zu viel verlangt ist, sehr geehrte Damen und Herren, brauche ich vor allen Dingen den Juristen unter Ihnen nicht zu erklären.

Ich möchte abschließend sagen: Dieser U-Ausschuss hat das Ziel, und das ist das einzige politische Ziel, und das muss man auch der Bevölkerung klipp und klar sagen, einen tadellosen Innenminister mit Schmutz zu bewerfen, der sich in dieser Angele­genheit nichts hat zuschulden kommen lassen. Die Untersuchungen der Justiz fallen nicht in seine Zuständigkeit. – Sie wissen das. Der Innenminister veranlasst keine Haus­durchsuchungen. – Sie wissen das. Der Innenminister genehmigt keine Haus­durchsuchungen. – Sie wissen das. Und trotzdem konstruieren Sie eine Verleum­dungskampagne der Sonderklasse und möchten damit eines erreichen: die politische Beschädigung des Ministers, der endlich die Gesetze ordnungsgemäß vollzieht, der die Sicherheit der Bevölkerung Schritt für Schritt erhöht (Widerspruch bei der SPÖ) und der – und das tut Ihnen besonders weh – negativ beschiedene oder kriminelle Asyl­werber auch tatsächlich abschiebt, denn das ist auch die Aufgabe des Innenministers. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie können die Bevölkerung nicht täuschen, die Bevölkerung ist viel zu klug und wird dieses Spiel auch durchschauen. In diesem Sinne werden wir weiteren Sitzungen im U-Ausschuss genau mit dieser Linie begegnen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

14.35

Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeord­neter Krainer zu Wort gemeldet. – Bitte.