Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung, 7. September 2018 / Seite 79

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wohin, uns interessiert das jedenfalls nicht! Da kann ich nur sagen: Gute Nacht, Rechtsstaatlichkeit, gute Nacht, Österreich! Wir haben da einen anderen Zugang. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Zwischenrufe der Abgeordneten Greiner und Knes.)

Jeder, der sich ein wenig mit der Materie auseinandersetzt, jeder, der die Grundbau­steine unserer Verfassung kennt und ernst nimmt, jeder, der sich nur ein bisserl in die Paragrafen der Strafprozessordnung vertieft, weiß das. Jeder weiß, dass wir recht haben und dass Sie unrecht haben. Wenn Sie jetzt einen politisch Verantwortlichen suchen, dann suchen Sie im Grunde genommen einen politisch Verantwortlichen dafür, dass es eine rechtsstaatlich korrekte Umsetzung und eine rechtsstaatlich korrekte Vorgangsweise gegeben hat. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Na dafür bin ich gerne verantwortlich! Das ist ein schönes Kompliment, das Sie mir da aussprechen! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Irgendwie finde ich es doch einigermaßen seltsam, dass wir uns jetzt zum wiederholten Male hier treffen, damit ich mich vor Ihnen dafür rechtfertige, dass ich die Gesetze ein­halte, die Sie in diesem Hohen Haus beschlossen haben. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das werden Sie dann irgendwann einmal erklären müssen, warum das ein so seltsamer Vorgang ist, wenn ein Minister das tut, was ihm das Gesetz vorgibt. (Abg. Schieder: Würden Sie es nur machen!)

Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihre Expertinnen und Experten wissen das ganz genau, da können sie jeden Aktendeckel auch statt zwanzig Mal hundert Mal umdrehen. Das macht Sie ja auch so unrund, und deshalb machen Sie etwas ganz anderes, als zur Aufklärung beizutragen: Sie erzählen Geschichten. (Abg. Loacker: „Unrund“ ist eine Projektion!) Sie tun das medial, Sie tun das hier, und das Ganze funktioniert nach folgendem Prinzip: Sie stellen die Dinge einfach auf den Kopf. In der heutigen Begründung Ihrer Dringlichen Anfrage finden wir all die Bausteine, die Sie dazu verwenden, um die Dinge auf den Kopf zu stellen.

Sie tun zunächst einmal so, als ob es in Österreich keine Gewaltentrennung gäbe – die gibt es schlicht und ergreifend nicht, sie wird von Ihnen ignoriert, einfach beiseite­ge­wischt –, dabei müsste Ihnen doch die einfache Tatsache, dass Sie selbst einen Spruch des Oberlandesgerichts zitiert haben, zeigen, dass wir es mit einem Zuständig­keitsgebiet zu tun haben, das in den Bereich der Justiz fällt, denn sonst wäre das Oberlandesgericht nicht zuständig. Wenn es um das Innenressort ginge, wäre ein Verwaltungsgericht dafür zuständig. Ich glaube, das lernt ein Jusstudent im ersten oder zweiten Semester. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Jarolim: Bitte keine Schuldzuweisungen!)

Sie ignorieren mit absoluter und nachhaltiger Konsequenz die entsprechenden Bestim­mungen der Strafprozessordnung. In der Strafprozessordnung ist klipp und klar fest­gelegt – übrigens nach einem VfGH-Erkenntnis 2010 noch einmal nachgeschärft –, dass es eine klare Aufgabenteilung gibt, dass die Staatsanwaltschaft die Herrin des Verfahrens ist und dass die Staatsanwaltschaft der Kriminalpolizei anschafft und nicht die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft. So einfach ist es, aber Sie ignorieren das in Permanenz! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Zwischenruf des Abg. Schieder.)

Dann kommen Sie mit dem Konstrukt des Ermittlungsdrucks daher. Wissen Sie, wer eigentlich wirklich Ermittlungsdruck ausübt? Wissen Sie, wer Ermittlungsdruck aus­übt? – Der Gesetzgeber übt Ermittlungsdruck aus, nämlich auf die Strafvollzugsorgane, und diese Strafvollzugsorgane sind die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte, weil es nämlich darum geht, dass man Verbrechen und Straftatbestände aufklärt. Der Ermittlungsdruck wird also vom Gesetzgeber ausgeübt, das ist gut so, und


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