Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung, 7. September 2018 / Seite 81

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Zukunft tun – im Interesse der Wahrheit und im Interesse des Schutzes der eigenen Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ihre Geschichten haben einen Vorteil: Sie klingen alle sehr spannend und spektakulär, aber es geht nicht darum, ob Sie möglicherweise ein guter Krimiautor wären oder ob Sie sich als Verschwörungstheoretiker eignen. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Das ist nicht der Punkt. Es geht um die Überprüfung von Fakten, und es geht um die Frage, ob die Paragrafen eingehalten wurden, die uns die Rechtsordnung dieser Republik vorschreibt. Diese Fragen sind zu klären. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dann sage ich Ihnen noch etwas dazu (Abg. Schieder: Gibt es Antworten auch, oder nicht? Abg. Belakowitsch: Seien Sie nicht so nervös!): Um zu überprüfen, wie das denn mit diesen Geschichten, die Sie erzählen, ausschaut, muss man nur schauen, was von den Geschichten, die Sie in der Vergangenheit erzählt haben, übrig geblieben ist, und da wird man eigentlich außer viel heißer Luft nicht wirklich etwas Substan­zielles finden können. Also der Vergleich, meine sehr geehrten Damen und Herren, macht sicher.

Ich komme damit zur Beantwortung Ihrer insgesamt über 50 Fragen.

Zur Frage 1:

Oberst Preiszler wurde vom Generalsekretär am 21. Februar 2018 ohne jedwede Nennung von Einsatzdetails von einem möglichen Einsatz informiert. Abgeklärt wurde lediglich, wie viel Zeit benötigt werde, um 30 bis 40 Personen für einen möglichen Einsatz bereitzustellen. Es wurde kein Bezug auf eine konkrete Amtshandlung genom­men. Eine Dokumentation war nicht erforderlich.

Zu den Fragen 2 und 3:

Bei der Einsatzbesprechung der WKStA am 27. Februar 2018.

Zu den Fragen 4 und 5:

Die Information erfolgte im Rahmen der Einsatzbesprechung am 27. Februar 2018.

Zu den Fragen 6 und 7:

Planung, konkrete Auftragserteilung, Durchführung sowie Nachbereitung der Haus­durch­suchung fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz.

Zur Frage 8:

Am 31. Jänner 2018 von circa 16 Uhr bis circa 17.30 Uhr in Diensträumlichkeiten des BMI; am 12. Februar 2018 von circa 17 Uhr bis circa 17.45 Uhr in Diensträumlichkeiten des BMI.

Zur Frage 9:

Nein, dafür gab es keinen Grund. Es handelte sich jeweils um von Zeugenperson 1 gewünschte formlose Gespräche.

Zur Frage 10:

Nein.

Zur Frage 11:

Die Person wurde nicht geladen, sondern erschien auf ihr eigenes ausdrückliches Ersuchen zu den Gesprächen.

 


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