terreich zu spalten. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Des Weiteren – man glaubt ja, es geht nicht schlimmer – wurden die Landespolizeidirektionen in Bezug auf Sexualdelikte in diesem Mail aufgefordert, dass in Zukunft vor allem bei Taten, die in der Öffentlichkeit begangen wurden, oder Taten, bei denen „besondere Modi Operandi“, wie in diesem Schreiben steht, angewendet wurden, oder dann, wenn zwischen Tätern und Opfern keine Verbindung besteht, „proaktiv“ Aussendungen gemacht werden sollen. Auch dahin gehend gab es von Ihrer Seite absolut keine Distanzierung, keine Äußerung, und deswegen muss ich auch in dem Zusammenhang (Abg. Rosenkranz: Interessiert Sie das alles nicht, was in diesem Staat zugeht?) davon ausgehen, dass Sie dahinterstehen und dass Sie das gutheißen und dass das auch weiterhin so gilt.
Jetzt frage ich Sie wirklich etwas ganz im Ernst (Abg. Gudenus: Täterschutz ist das! – Abg. Höbart: Täterschutz!): Was für einen Unterschied macht es, wo ein Sexualdelikt begangen wurde? Wieso ist es aus Ihrer Sicht relevant, wo ein Sexualdelikt begangen wurde, und wieso soll nur dann über Sexualdelikte eine Aussendung gemacht werden, wenn es in der Öffentlichkeit passiert? – Herr Bundesminister, es ist eine vollkommen absurde Idee, dass es irgendeinen Vorteil gäbe, wenn Sie dann Aussendungen machen, wenn Sexualdelikte in der Öffentlichkeit begangen wurden. (Abg. Rosenkranz: Das ist Ihre Einzelmeinung! – Zwischenruf des Abg. Gudenus.)
Noch viel heftiger ist es – und das ist das, was Sie offensichtlich nicht glauben, was man aber erkennt, wenn man die Passage zu Ende liest –, wenn es um den Opferschutz geht. Da steht zwar drinnen, dass der Opferschutz zwar ein „heikles Thema“ ist, man aber „dennoch“ solche Aussendungen machen soll. – Ich sage Ihnen etwas, Herr Bundesminister: Ich halte das für unglaublich, ich halte das (Abg. Höbart: Sie schützen die Täter!) für eine unglaubliche Frechheit, dass für einen Bundesminister der Republik Österreich der Opferschutz offensichtlich nur so lange relevant ist, solange er Ihren propagandistischen Aussendungen, solange er Ihrer Parteipolitik nicht im Wege steht. Ich halte das für unerträglich. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)
Was dem Fass den Boden ausschlägt, ist, wenn man weiterliest, Folgendes – auch davon haben Sie sich übrigens nicht distanziert –, ich zitiere wörtlich: „Wenn es sich um eine [...] familieninterne Tat handelt, oder opfer-, bzw. datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, so kann selbstverständlich nach wie vor von einer Veröffentlichung abgesehen werden.“
Herr Bundesminister, das ist unglaublich. Was geht in Ihrem Ministerium eigentlich vor? Wissen Sie, was das bedeutet? – Das heißt, dass aus opfer- oder datenschutzrechtlichen Gründen davon abgesehen werden kann, und ich bin überzeugt davon, dass sowohl Ihre Mitarbeiter im Ministerium als auch Sie an und für sich den Gesetzen verpflichtet sind und dass von einer Aussendung nicht abgesehen werden kann, sondern dass Sie davon absehen müssen (Abg. Lausch: Jessas!), wenn opferschutzrechtliche und datenschutzrechtliche Gründe dem entgegenstehen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)
Es ist schlichtweg unzulässig und nicht rechtmäßig, wenn Sie trotzdem eine Aussendung machen. Wenn Ihr Sprecher aussendet, man kann unter Umständen davon absehen, dann ist das nichts anderes als eine Verhöhnung der Opfer, und in Wirklichkeit sollte der Opferschutz oberste Priorität für einen Bundesminister dieser Republik haben.
Es geht dann natürlich noch weiter, und jetzt kommen wir zu dem Teil, in dem das autokratische Denken von Ihren Mitarbeitern - - (Abg. Rosenkranz: Ich würde eher schon den Zeitpunkt dort ansetzen, wo es gar kein Opfer gibt, nämlich in der Prävention, die würde ich noch ...!) – Ich bin auch sehr für Prävention, Herr Kollege Rosen-
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