12.19

Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Hohes Haus! Liebe Frau Klubobfrau, liebe Beate Meinl-Reisinger! Wir kennen uns ja jetzt schon eine Zeit lang und haben auch eine Zeit lang gemeinsam im Wiener Rathaus Politik gemacht. So groß die Differenzen inhaltlich auch manchmal waren, habe ich dich im Normalfall doch als relativ sachorientierte Politikerin kennengelernt. (Abg. Meinl-Reisinger: Aber heute?) Wenn ich mir den Titel dieser Dringlichen Anfrage ansehe, dann ist diese Sachlichkeit irgendwo am Weg vom Rathaus ins Parlament verloren gegangen, denn man kann gar nicht anders, als diesen Titel als polemisch, linkspopulistisch und zutiefst antieuropäisch zu definieren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Linkspopulistisch – das hat mir noch niemand gesagt!) Ich kann auch gerne ausführen, warum, das ist nämlich wirklich augenscheinlich.

In diesem Titel wird eine heimliche Verlängerung der Grenzkontrollen attestiert. Also zunächst einmal ist spätestens seit 2015 in der Migrationsdebatte nichts mehr heimlich, und das ist auch gut so. Im Übrigen beklagt sich die Opposition regelmäßig darüber – so wie du auch gerade in deiner Rede –, dass dieses Thema allgegenwärtig im Handeln der Bundesregierung sei, und insofern widerspricht das schon dem Aspekt der Heimlichkeit. (Abg. Loacker: ... Intellektualität ist bescheiden!)

Drittens: Offizieller und transparenter als die Bundesregierung diese Kontrollen an­gekündigt hat, kann man es auch gar nicht machen: Diesen Sommer hat der Innen­minister der Kommission in mehreren Schreiben mitgeteilt, dass Österreich genau das intendieren wird. Man sieht das, wenn man sich die Medienberichte der letzten Monate – „Standard“ und andere – ansieht, und rund um den Innenministerrat in Österreich hat der Innenminister ganz klar gesagt, dass die Grenzkontrollen natürlich aufrecht bleiben müssen, bis es einen effektiven Außengrenzschutz in Europa gibt – das ist vollkommen klar.

Am 10.10.2018 ist die offizielle Ankündigung von Österreich an Brüssel gegangen – das ist im Übrigen zum 13. Mal passiert –, und wir haben das genauso getan wie zum Beispiel Deutschland, die das am 12.10. zum wiederholten Mal gemacht haben, wie Schweden, die das am 14.10. gemacht haben, wie Dänemark, die das am 12.10. nach Brüssel gemeldet haben, wie Frankreich, die das am 2.10. nach Brüssel gemeldet haben, und wie Norwegen, die das am 12.10. nach Brüssel gemeldet haben. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Darin einen Akt der Heimlichkeit zu sehen, kann man nur dann, wenn man die letzten Monate geschlafen hat, sehr geehrte Frau Klubobfrau! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

„Mit Europa spielt man nicht“ kommt auch im Titel dieser Dringlichen Anfrage vor. – Ja, aber das tun Sie mit dieser Dringlichen Anfrage. Denn spätestens, wenn man die Zustände an der Grenze 2015 gesehen hat, die Bilder von Tausenden Menschen, die über die Grenze kommen, und vom Polizisten, der daneben steht und de facto nichts tun kann, dann ist das Signal, das davon ausgegangen ist: Masse schlägt Rechtsstaat. Das war die Selbstaufgabe des liberalen Rechtsstaates, der liberalen Rechtsordnung, wie wir sie erkämpft haben.

Jetzt zu sagen, wenn man Grenzkontrollen macht, wäre das antieuropäisch, ist ein absoluter Widerspruch in sich. Die größte Errungenschaft des grenzfreien Europas ist ja, dass diese auch akzeptiert werden. Sie kann nur aufrechterhalten werden, wenn die Menschen Vertrauen in die Europäische Union und in diese Institutionen haben. Spätestens seit diesem Zeitpunkt ist klar, dass es Grenzkontrollen geben muss; wenn nicht außerhalb Europas, dann müssen diese zu einem Teil innerhalb Europas passieren. Wir sind dafür, innerhalb von Europa keine Grenzen zu haben, deswegen arbeiten wir intensiv am Aufbau des europäischen Außengrenzschutzes, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Solange es diesen aber nicht in effizienter und effektiver Weise gibt, ist es geradezu unsere Pflicht und unsere Verantwortung, in Österreich Vorsorge zu treffen. Alles andere wäre verantwortungslos und würden Sie als Opposition uns natürlich, auch zu Recht, vorhalten. Aber wir tun das eben nicht, wir sorgen vor, falls es wieder schlimmer wird.

Wenn ich Ihnen noch einen Aspekt dazu sagen darf: Es ist notwendig, diese Vorsorge zu treffen, denn die größte Gefährdung des europäischen Projekts ist, wenn die Menschen die Akzeptanz dieses europäischen Projekts und das Vertrauen darin ver­lieren. Das wäre ein großes Problem. (Abg. Meinl-Reisinger: Dann schauen Sie, dass es europäische Lösungen gibt!) – In der Flüchtlingskrise 2015 haben die Menschen das Vertrauen verloren, und deswegen sagen wir: Wehret den Anfängen! Wir brauchen das grenzfreie Europa nach innen, deswegen brauchen wir Außengrenzschutz nach außen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich habe auch manchmal den Eindruck, dass manche europäische Politiker die Meinung der Menschen, der Bevölkerung in ganz Europa fast ein bisschen ignorieren und vom Tisch wischen, und sagen: Conditio sine qua non – das europäische Projekt muss, egal ob die Menschen es akzeptieren oder nicht, weitergehen. Ich sage Ihnen: Wenn Europa zu einem Projekt der Eliten wird und das Vertrauen und die Akzeptanz in der Bevölkerung verliert, dann wird auch Europa in Zukunft verlieren, und deswegen müssen wir auf die Menschen hören. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das ist für mich eine der großen Lehren aus dem Brexit. Damals ist etwas Schreck­liches passiert: Großbritannien hat sich dazu entschieden, die Union zu verlassen, und das, obwohl es aus meiner Sicht, aus meiner Lebensgeschichte mit Europa eigentlich eine ständige, lineare Weiterentwicklung gegeben hat und es jeder für unmöglich empfunden hat, dass ein Land die Europäische Union wirklich verlassen würde. Es gibt viele Vorteile – das größte Friedensprojekt et cetera –, und trotzdem ist es passiert.

Die Frage ist: Welche Schlüsse ziehen wir jetzt daraus? Ich kann mich erinnern, am 24. Juni 2016, am Tag nach dem Brexit-Referendum, haben ganz, ganz viele österreichische Politiker gefragt, warum David Cameron hat abstimmen lassen. Warum hat er das getan? – Ich halte allein diese Frage schon für eine Katastrophe, weil sie eine Abgehobenheit von Eliten zeigt, die einfach nicht am Tapet stehen sollte. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Was reden Sie da? – Abg. Leichtfried: Was ist mit der Abgehobenheit bei ...? – Abg. Erasim: Wie ist das mit dem Nichtraucher­schutz? – Abg. Kuntzl: Wie ist das mit dem Rauchen?) Die wesentlich wichtigere Frage, die zu stellen wäre, ist: Warum haben denn die Menschen dafür abgestimmt, zu gehen?

Wenn wir uns das ansehen und nachfragen, dann sehen wir eindeutig, dass der Aspekt der Migration ein wesentlicher Grund war, warum leider Gottes viele Britinnen und Briten gesagt haben, dass sie gehen wollen. Jetzt auch noch so zu tun, als ob man das europäische Projekt infrage stellen würde, weil man gegen illegale Migration kämpft, ist zutiefst polemisch und antieuropäisch, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Im Übrigen sollten Sie Ihre Lehren aus der jüngsten Geschichte der Europäischen Union gezogen haben. Die letzten drei Jahre sind immer nach einem bestimmten Muster abgelaufen: Vor drei Jahren hat Bundeskanzler Sebastian Kurz, damals noch nicht Bundeskanzler, gesagt, dass es die Notwendigkeit gibt, die Westbalkanroute zu schließen. Er ist dafür vielfach kritisiert worden, auch von Ihnen allen. Und was ist passiert? – Im Nachhinein hat es sich als richtig herausgestellt. (Abg. Loacker: Wenn sie eh geschlossen ist, wozu braucht es dann Grenzkontrollen? – Zwischenruf der Abg. Erasim.)

Kurze Zeit später hat er gesagt, auch die Mittelmeerroute muss geschlossen werden. Damals haben viele: Vollholler, geht nicht, et cetera gesagt, jetzt ist es Common Sense in der Europäischen Union, dass man natürlich retten und zurückstellen muss, denn nur so kann man die Migrationsherausforderungen nachhaltig in den Griff bekommen.

Ich rate Ihnen, wenn Sie nicht auch im nächsten Jahr erst im Nachhinein wieder auf die Linie der Bundesregierung umschwenken wollen, das jetzt gleich zu tun. Es würde Ihnen besser anstehen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Sehr schlechte Rede!)

Wir haben genau aus diesen Gründen den Kampf gegen illegale Migration als eine der Prioritäten des österreichischen Ratsvorsitzes gewählt. Ich bin froh, sagen zu können, dass wir es mit vereinten Kräften geschafft haben, eine Trendwende in der Migra­tionspolitik in ganz Europa zu erwirken. Mittlerweile ist es absolut akzeptiert, dass man natürlich einen guten Außengrenzschutz braucht, mittlerweile ist es absolut akzeptiert, dass ein Retten und Zurückbringen die einzige nachhaltige Lösung ist, und mittlerweile ist auch allgemein akzeptiert, dass man das nur gemeinsam mit den Drittstaaten, mit den Ländern in Nordafrika erreichen kann. (Abg. Leichtfried: Wann kommen Sie eigentlich zu den Fragen?) Diesen Weg werden wir weiter gehen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Leichtfried: Ein zögerlicher Applaus war das!)

Ich darf nun zur Beantwortung Ihrer Fragen kommen und darf einleitend dazu fest­stellen, dass diese in weiten Teilen den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres betreffen. (Abg. Leichtfried: Ja, und wo ist er? – Abg. Schieder: Im BVT ist er!) Wir werden sie trotzdem so weit wie möglich beantworten.

Zu den Fragen 1 und 2:

Nach dem Schengener Grenzkodex, Artikel 25 Abs. 1 erster Satz, ist einem „Mitglied­staat unter außergewöhnlichen Umständen die Wiedereinführung von Kontrollen [...] für einen begrenzten Zeitraum von höchstens 30 Tagen oder für die vorhersehbare Dauer der ernsthaften Bedrohung, wenn ihre Dauer den Zeitraum von 30 Tagen über­schreitet, gestattet“.

Zur Frage 3:

Die Rechtsmeinung der Bundesregierung deckt sich mit jener von anderen Schengen-Mitgliedstaaten, die ihrerseits Grenzkontrollen wieder einführen. Diese sind Deutsch­land, Dänemark, Norwegen, Schweden und Frankreich.

Zu den Fragen 4, 4d, 4e und 10:

Wie immer hat der zuständige Bundesminister für Inneres die entsprechende Entschei­dung unter Einbindung der anderen betroffenen Mitglieder der Bundesregierung unter Abwägung der rechtlichen und faktischen Optionen vorbereitet und am 10.10. 2018 gemäß Artikel 25 in Verbindung mit Artikel 27 die Wiedereinführung der Grenzkon­trollen an die Europäische Kommission und die anderen Mitgliedstaaten notifiziert.

Zur Frage 4a:

Nein, die Frage des freien Personenverkehrs ressortiert nach dem Bundesministerien­gesetz zum Bundesministerium für Inneres.

Zu den Fragen 4b und 4c:

Ja, der Briefentwurf lag vor und der Bundeskanzler wurde Anfang Oktober informiert.

Zu den Fragen 5, 5a und 5b:

Nach Auskunft des zuständigen Bundesministers für Inneres erfolgen laufend kons­truktive Gespräche mit der Europäischen Kommission. Dazu erfolgte weder gegenüber dem BMI noch gegenüber dem Bundeskanzler eine schriftliche Äußerung der Kom­mission.

Zu den Fragen 6 und 6a:

Die Beantwortung dieser Frage ist abhängig von den zukünftigen Entwicklungen. Grundvoraussetzung ist ein funktionierender Außengrenzschutz. Wesentliche Parame­ter liegen im Bereich der irregulären Migration, der terroristischen Bedrohungen sowie der grenzüberschreitenden Kriminalität.

Zu den Fragen 7 und 8c:

Konsultationen mit Ungarn fanden am 12.10. auf Ebene der Grenzpolizei­verant­wort­lichen statt. Slowenien wurde Ende September brieflich zur Terminvereinbarung einge­laden, hat darauf aber noch nicht geantwortet.

Zu den Fragen 7a, 8, 8a und 8b:

Konsultationen mit Ungarn und Slowenien fanden Anfang April 2018 auf Ebene der Grenzpolizeiverantwortlichen im Wege von Videokonferenzen statt. Themen waren die beabsichtigte Wiedereinführung von Grenzkontrollen sowie die Vereinbarung von Maßnahmen zur Schonung des freien Personen- und Warenverkehrs sowie zur Ver­mei­dung von unnötigen Staus.

Die Situation wird von Slowenien politisch anders eingeschätzt. Die Aufhaltezentren auf der griechischen Insel sind überfüllt. Es erfolgen laufend Transporte auf das griechische Festland. Das Schlepperunwesen in der gesamten Westbalkanregion ist weiterhin hochaktiv. Die Westbalkanstaaten sind weiterhin einer hohen Belastung ausgesetzt. Dies manifestiert sich in den Aufgriffszahlen und überfüllten Einrich­tun­gen – zum Vergleich: in Bosnien plus 1 400 Prozent Aufgriffe im Vergleich zu 2017. Auch die Anzahl der Zurückweisungen durch die deutsche Bundespolizei an der öster­reichischen Grenze ist nach wie vor auf einem hohen Niveau.

Zur Frage 8d:

Ja, Gespräche wurden und werden laufend, insbesondere auf Ebene der Grenz­polizeiverantwortlichen, durchgeführt.

Zur Frage 9:

Nationale Grenzkontrollen sollen in einer geeinten Europäischen Union keine dauer­hafte Lösung sein. Grundvoraussetzung ist aber ein effektiver Schutz der EU-Außen­grenzen. Selbstredend werden Gespräche geführt, um die Auswirkungen auf den Personen- und Warenverkehr so gering wie möglich zu halten.

Zur Frage 9a:

Bilaterale Gespräche wurden seitens des Bundeskanzlers mit der deutschen Bundes­kanzlerin geführt. Eine voraussichtliche Verlängerung der Grenzkontrollen seitens Deutschlands wurde damals in Aussicht gestellt. Mittlerweile ist das ja auch erfolgt.

Zu den Fragen 9b und 9c:

Am 4.9.2018 wurde dieses Thema nach Auskunft des zuständigen Bundesministe­riums für Inneres zwischen den Innenministern besprochen.

Generell stehen die Grenzpolizeiverantwortlichen Deutschlands und Österreichs in per­manentem Austausch, so auch hinsichtlich der bevorstehenden Wiedereinführung der Grenzkontrollen ab 12.11. und auch in Zukunft.

Zur Frage 11:

Die neuerliche Wiedereinführung der Grenzkontrollen ab 12.11.2018 beruht auf einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit im Sinne des Artikels 25 SGK. Grundlage dafür sind Analysen im Bereich der Migration, der Terroris­muslage und der grenzüberschreitenden Kriminalität. Zu ähnlichen Beurteilungen und Schlüssen kamen und kommen auch andere europäische Staaten, die ihrerseits Grenz­kontrollen wiederholt eingeführt haben, wie insbesondere Frankreich, Deutsch­land, Dänemark, Schweden und Norwegen.

Die zugelassenen Grenzkontrollstellen sind der Europäischen Kommission als An­hang IV zum Schengener Grenzkodex notifiziert worden.

Zu den Fragen 13 und 13a:

Aufgrund von laufenden Risikoeinschätzungen und der Rückgänge der Anlandungen in Italien. Als Indikatoren wurden die bereits unter 6a genannten Punkte herangezogen.

Zu den Fragen 14 und 14a:

Es erfolgen verstärkte Polizeikontrollen, wie von der Europäischen Kommission gefor­dert, im grenznahen Raum und an den Transitstrecken. Es erfolgen laufende Risikoein­schätzungen.

Zur Frage 14b:

Aufgrund eines noch nicht hinreichend funktionierenden EU-Außengrenzschutzes.

Zur Frage 15:

Weil eine Einreiseverweigerung nur im Zuge einer Grenzkontrolle erfolgen kann. Zudem wendet Ungarn das Rückübernahmeabkommen mit Österreich seit Beginn der Migrationskrise nicht an. Das heißt Personen, die innerhalb Österreichs aufgegriffen werden, können im Rahmen des Rückübernahmeabkommens nicht mehr an Ungarn übergeben werden.

Zur Frage 16:

Nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums für Inneres kann eine Beant­wor­tung dieser Frage in Anbetracht des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes und der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit (Ruf bei der SPÖ: Was, ernsthaft?) für die spezifisch genannten Zeiträume nicht erfolgen.

Darüber hinaus verweise ich auf die entsprechenden Risikobeurteilungen durch Europol.

Zu den Fragen 17a und 17d:

Die Indikatoren wurden bereits bei der Beantwortung der Frage 6a angeführt. Das Ergebnis der Risikoeinschätzung war eine Empfehlung zur Wiedereinführung der Bin­nengrenzkontrollen ab 12. November 2018.

Zu den Fragen 18a und 18b:

Seit der ersten Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen im September 2015 wurde monatlich ein Bericht über die Maßnahmen und Fakten zur Wiedereinführung der Bin­nengrenzkontrollen an die Europäische Kommission, an den Rat und an die Mitglied­staaten übermittelt.

Dies ist weiterhin vorgesehen. Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen.

Zu den Fragen 19 bis 26:

Nach Auskunft des zuständigen BMDW ist eine detaillierte Aufstellung der Effekte von Grenzkontrollen auf den heimischen Tourismus nicht möglich. Studien kommen aber zu dem Ergebnis, dass geringe Wartezeiten bei gut organisierten Grenzkontrollen zu keiner Beeinträchtigung des Tourismusaufkommens führen. Überdies geht es um eine gesamthafte Bewertung aus Sicht des Staates im Sinne einer Abwägung zwischen der Notwendigkeit der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie anderen Bereichen. Gespräche mit der Wirtschaft werden laufend geführt.

Zur Frage 27:

Der zusätzliche Verwaltungsaufwand ist laut Auskunft des zuständigen Bundesminis­teriums für Inneres geringfügig, da die eingesetzten Polizeibediensteten anstelle von Ausgleichsmaßnahmen schwerpunktmäßig zur Durchführung von Grenzkontrollen herangezogen werden. Es handelt sich daher im Wesentlichen nur um eine inhaltliche und örtliche Aufgabenverschiebung. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen.

Schließlich zur Frage 28:

Laut Auskunft des zuständigen Ressorts werden lagebedingt zur Durchführung der Grenzkontrollen und Grenzüberwachung an den Grenzen zu Ungarn und Slowenien bis zu 600 Polizeibedienstete und bis zu 900 Grenzsoldaten eingesetzt. Eine Auf­schlüs­selung nach Bundesland ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.37

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich darf Sie an die Usancen erinnern: 10 Minuten Redezeit, insgesamt 25 Minuten pro Fraktion.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scherak. Ich darf ihm das Wort erteilen. (Abg. Hammer: ... zu retten, was zu retten ist!)