12.37

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Danke, Herr Bundesminister Blümel, für die Antworten oder zumindest den Versuch von Antworten. Mein persönliches Highlight haben Sie jetzt nur sehr leise von sich gegeben: Auf die Frage, inwiefern der Innen­minister nachweisen kann, dass es einen Schmuggel von Tatmitteln, zum Beispiel Waffen, vom Westbalkan gibt und dass das ein weiteres immanentes Sicherheitsrisiko ist, haben Sie gerade gesagt, dass das Innenministerium gar nicht weiß, wie viele Waffen raufgeschmuggelt werden.

Also ich gratuliere dieser Bundesregierung dazu, dass sie Dinge vorschiebt, von denen sie selbst nicht weiß, ob das eigentlich der Fall ist. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Bundesminister, Sie haben gestern im Rahmen einer Veranstaltung gesagt, Sie freuen sich schon auf das Ende der Ratspräsidentschaft. Ich war am Anfang etwas irritiert, denn an und für sich ist die Ratspräsidentschaft – da sind wir uns ja sicher einig – eine Möglichkeit, etwas zu gestalten. Sie haben, und das verstehe ich schon, auch gemeint, dass es um den Arbeitsaufwand geht, dass das anstrengend ist  das ist nachvollziehbar, aber ich sage Ihnen ganz ehrlich: Nach Ihrem Europabekenntnis jetzt bin auch ich froh, dass die österreichische Ratspräsidentschaft bald vorbei ist, denn so machen wir uns auf europäischer Ebene lächerlich. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Liste Pilz.)

Was neu ist – und das ist wirklich neu für eine Ratspräsidentschaft –, ist, dass Sie sich – obwohl Sie ja eigentlich gerade während der Ratspräsidentschaft ein Vorbild für ein gemeinsames Europa sein und federführend daran beteiligt sein sollten, dass wir dieses Europa weiterentwickeln – federführend, in vorderster Reihe daran beteiligen, dass wir unser gemeinsames Europa Schritt für Schritt abbauen und zerstören. Das tun Sie dadurch, dass Sie die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger konsequent abbauen, und Sie tun es auch noch, ohne irgendeine entsprechende gesetzliche Grundlage zu haben – und das ist auch das, was Sie uns jetzt in der Beantwortung hier gesagt haben.

Ich weiß schon, dass sich die Europäische Kommission momentan schlichtweg nicht traut, die Einhaltung der rechtlichen Gegebenheiten einzufordern. Das ist genau das Gleiche wie das, was wir im Zusammenhang mit den Maastrichtkriterien gehabt haben. Wir haben Ewigkeiten zugeschaut, ein Land nach dem anderen verletzt die Maastricht­kriterien – Bundeskanzler Kurz hat übrigens gestern im Zusammenhang mit Italien zu Recht eingefordert, dass das so nicht weitergehen kann –, aber was die Kommission jetzt leider verabsäumt, ist, dass sie das im Zusammenhang mit den Grenzkontrollen entsprechend einfordert. Ihr Hauptargument, wieso Sie sich an dieser kollektiven Rechtsverletzung beteiligen, war: Die anderen machen es ja auch! (Beifall bei den NEOS.)

Herr Bundesminister, das erinnert mich an diese Geschichte – ich weiß nicht, ob Ihre Mutter Ihnen diese Geschichte auch immer erzählt hat, aber zu mir hat meine gesagt –: Wenn der eine aus dem Fenster springt, dann machen es alle anderen auch?! – Gratuliere der österreichischen Bundesregierung! Die einen verletzen europäisches Recht, ja dann machen wir es einfach auch, denn es ist ja vollkommen egal, ob es rechtskonform ist oder nicht! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das ist ja im Übrigen so ein Merkmal der schwarz-blauen Bundesregierung, dass sie grundsätzlich europäische Regeln, europäisches Regelwerk eher nur als Handlungs­empfehlung sieht und das nicht sonderlich ernst nimmt. Wir kennen das Beispiel der Indexierung der Familienbeihilfe: Die Stellungnahme der Kommission ist eindeutig, man müsste sie halt nur lesen. Ich weiß, es gibt dieses Gefälligkeitsgutachten von Professor Mazal (Abg. Rosenkranz: Das ist unerhört!), bei dem ich immer noch nicht verstehe, wieso er sich dafür hergegeben hat. Fakt ist, dass die Kommission hier sehr klar ist.

Herr Professor Rosenkranz – „Herr Professor Rosenkranz“ sage ich schon (Heiterkeit bei NEOS und SPÖ) –, Herr Kollege Rosenkranz, Sie haben ja die Möglichkeit, das politisch zu fordern, das ist ja auch total legitim, das kann man fordern, aber Sie wissen, dass man es auf europäischer Ebene umsetzen muss. Fakt ist aber - - (Abg. Rosenkranz: Bei einem anerkannten Wissenschaftler ein Gefälligkeitsgutachten zu unterstellen ist schon unerhört!) – Na ja, schauen Sie, Herr Kollege Rosenkranz, ich kann nichts dafür, dass die Europäische Kommission, die ja an und für sich als Hüterin der Verträge tätig ist, ganz klar die entsprechende Auslegung macht. (Abg. Rosenkranz: Bleiben Sie beim Herrn Mazal und seinem Gefälligkeitsgutachten!) – Ja, ich finde es traurig, dass Professor Mazal dieses Gutachten geschrieben hat, es ist schlichtweg nichts - - (Abg. Rosenkranz: „Gefälligkeitsgutachten“ haben Sie gesagt!) – Ich habe „Gefälligkeitsgutachten“ gesagt. (Abg. Rosenkranz: Das ist das Unerhörte! Das ist unerhört!) – Na ja, anders kann ich es mir von einem anerkannten Wissenschaftler nicht erklären, es tut mir leid. (Beifall bei NEOS und SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Die Reputation eines österreichischen Wissenschaftlers so zu ...!)

Also, Herr Kollege Rosenkranz, das ist jetzt lustig, dass sich genau Ihre Fraktion jetzt vor die Wissenschaftler wirft (Zwischenruf des Abg. Schellhorn) und sagt: Es ist unglaublich, dass - - (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich gebe Ihnen recht, es ist die Formulierung von mir nicht sonderlich nett gewählt, ich entschuldige mich auch hier bei Herrn Professor Mazal für diese Formulierung. Das ändert aber nichts daran, dass das Gutachten meiner Meinung nach absolut nicht haltbar ist. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Genügt schon! Passt schon!) Dass sich aber gerade Ihre Fraktion jetzt hierherstellt und die Wissenschaft verteidigt – es sind normalerweise eher bei Ihnen die Leute, die das nicht machen. (Beifall bei NEOS und SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Da sind Sie falsch aufgelegt!)

Fakt ist, dass die Europäische Union ein Rechtssystem hat und auch der Schengener Grenzkodex ein entsprechendes Rechtssystem hat, auf das wir uns geeinigt haben. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten der FPÖ und Abg. Schellhorn.) Ich weiß jetzt nicht, Herr Bundesminister, welches Europarechtsbuch Sie gelegentlich zur Hand nehmen oder ob Sie eines zur Hand nehmen oder wer Sie berät, aber Fakt ist, dass die konsequente Weiterverlängerung der Grenzkontrollen schlichtweg europa­rechtswidrig ist und auch das, was Sie angeführt haben, das dementsprechend bestätigt.

Wenn Sie diese Rechtsgrundlagen – und Sie haben ja zumindest eine oder zwei angeführt – genau lesen, dann wissen Sie, dass es zwei Möglichkeiten gibt. Es gibt den Artikel 25 und den Artikel 29 des Schengener Grenzkodex. Der eine sagt, dass es ein außergewöhnlicher Umstand ist, wenn der Schutz der EU-Außengrenzen – das ist das, worauf wir uns 2015 berufen haben – nicht intakt ist, und deswegen Grenz­kontrollen für maximal zwei Jahre eingeführt werden können. Wenn wir 2015 damit begonnen haben, das ist eine einfache Rechnung, dann sind wir 2017 damit fertig, dann sind zwei Jahre vorbei.

Dann gibt es noch die andere Möglichkeit, nämlich dass nach Artikel 25 Grenz­kontrollen eingeführt werden. Das ist dann der Fall, wenn die innere Sicherheit gefähr­det ist, wenn eine terroristische Bedrohung da ist. Das kann man machen, maximal 30 Tage, und dann insgesamt auf maximal sechs Monate ausweiten. Abgesehen davon, dass der Innenminister die falsche Begründung geliefert hat, wieso er es jetzt weiter ausweiten will, ist es doch Faktum, dass es, wenn man es maximal sechs Monate machen kann und wir 2017 begonnen haben, jetzt nicht mehr möglich sein kann.

Das heißt, es ist ganz klar geregelt, dass wir das nur einmal machen dürfen, mit einer einmaligen Verlängerung – und nicht zweimalig und auch nicht dreimalig, so wie Sie es jetzt vorhaben. Das heißt, Sie nehmen hier ganz bewusst den Rechtsbruch in Kauf, und Ihre einzige Argumentation ist: Die anderen machen es ja auch! – Gratuliere der österreichischen Bundesregierung, das ist eine Argumentation, die mehr als peinlich ist. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Was Sie machen, Herr Bundesminister, und das ist das, was mich so irritiert, ist, dass Sie das ja sehr bewusst machen und dass Sie sehr bewusst in Kauf nehmen, dass die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger in Europa eingeschränkt werden. Wir halten das für falsch, deswegen bringe ich noch folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Rücknahme der unverhältnismäßig eingesetzten Kontrollen an der österreichi­schen Staatsgrenze“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, die angekündigte Verlängerung der Kontrollen an den öster­reichischen Staatsgrenzen sofort zurückzunehmen. Die österreichische Ratspräsident­schaft soll außerdem ihre Verantwortung wahrnehmen, auf eine europäische Einigung zur Rückkehr zum Normalzustand im Schengenraum und damit ein Ende der Binnen­grenzkontrollen hinzuwirken.“

*****

Herr Bundesminister, Sie haben gestern gesagt, als Sie nach dem Brexitreferendum am 24. Juni aufgewacht sind, sind Sie in einer völlig anderen Welt aufgewacht. Ich sage Ihnen etwas: Wenn Sie so weitermachen und weiterhin die Grenzkontrollen verlängern, dann werden Sie irgendwann einmal in einer wirklich völlig anderen Welt aufwachen; dann werden Sie in einem Europa aufwachen, das von Grenzen, von dauerhaften Grenzen und von Unfreiheit dominiert ist. – Wenn Sie das wollen, dann machen Sie genau so weiter! Das ist nicht meine Vision von einem gemeinsamen Europa! (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Liste Pilz. – Abg. Wittmann: „Gefälligkeitsgutachten“ war nicht so schlimm wie „Professor Rosenkranz“!)

12.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolle­ginnen und Kollegen

betreffend Rücknahme der unverhältnismäßig eingesetzten Kontrollen an der öster­reichischen Staatsgrenze

eingebracht im Zuge der Debatte in der 42. Sitzung des Nationalrats über die Dring­liche Anfrage der Abg. Mag. Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen

Durch ein Schreiben an die Europäische Kommission teilte der österreichische Innen­minister im Oktober 2018 mit, dass Österreich die 2015 eingesetzten Kontrollen an der Staatsgrenze Österreichs um weitere sechs Monate verlängern wird. Als Gründe dafür nannte er "nicht ausreichende Stabilität" der Lage bezüglich Sekundärmigration und innerer Sicherheit.

Der Schengenraum ist eigentlich ein Gebiet ohne Binnengrenzen und entsprechende Kontrollen an diesen. Gemäß dem Schengener Grenzkodex (Art. 25 ff. VO 2016/399) ist es den Schengen-Staaten in absoluten Ausnahmesituationen gestattet, temporär und nur bei ernsthafter Bedrohung der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ord­nung, Grenzkontrollen an den nationalen Grenzen einzuführen. Das Schengen-Abkom­men macht klar, dass von dieser Möglichkeit nur in einer absoluten Notsituation als letztes Mittel Gebrauch gemacht werden darf, denn es geht dabei um die Ein­schränkung der Freiheit von Bürgerinnen und Bürgern. Der Text des Abkommens besagt: "Die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen darf in Umfang und Dauer nicht über das Maß hinausgehen, das zur Bewältigung der ernsthaften Bedrohung unbedingt erforderlich ist."

Die von der Bundesregierung vorgebrachten Gründe für die Verlängerung der Grenz­kontrollen konstituieren keine solche Ausnahmesituation. Seit dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015 sind die illegalen Grenzgänge um 95% gesunken. Gleichsam ist die Zahl der Asylanträge in Österreich zuletzt stark zurückgegangen: Von Jänner bis August gab es 9.337 Anträge - nur halb so viele wie in den ersten acht Monaten 2017. Eingeführt wurden die Grenzkontrollen 2015. Damals registrierte Österreich von Jänner bis August noch 46.144 Asylanträge - also fünfmal so viele wie heuer.

Walter Obwexer, Europarechtsexperte an der Universität Innsbruck, weist daraufhin, dass Mitgliedstaaten Kontrollen gemäß Schengener Grenzkodex nur vorübergehend und bis zu einer Dauer von zwei Jahren einführen dürfen und diese einmalig um 6 Monate verlängern dürfen (ORF Tirol,12.09.18). Diese Zeit ist für Österreich im Mai 2018 abgelaufen. Auch der Asyl- und Europarechtsexperte Jorrit Rijpma von der Universität Leiden nannte die zeitgleich stattfindenden deutschen Kontrollen an der Grenze zu Österreich illegal, da die Fristen im Mai 2018 ausgeschöpft waren (SZ, 23.06.18). Experten zufolge ist also sowohl Österreichs Verlängerung der Kontrollen von Mai 2018 bis November 2018, als auch die im Raum stehende neuerliche Verlängerung im November 2018 auf weitere sechs Monate, illegal.

Ein Wiederaufziehen der nationalen Grenzen im Schengenraum wirkt sich auf direktem Wege negativ auf die Wirtschaft aus. Experten gehen von hohen Kosten aus, die durch Wartezeiten an den Grenzen verursacht werden: Pönalezahlungen bei Lieferverzöge­rungen, ausbleibende Touristen und andere Hindernisse für Unternehmer, etwa die Notwendigkeit einer Personalverdoppelung z.B. bei Buschauffeuren und LKW-Fahrern, aufgrund geltender Arbeitszeitbeschränkungen. Kontrollen an den österreichischen Grenzen führen zu vermehrten Verkehrsstaus und großen Zeitverlusten für privat oder beruflich Reisende. Sie sind ein Hindernis für die Arbeitskräftemobilität und eine Behin­derung für jedes Unternehmen, das grenzüberschreitend Dienstleistungen anbietet. Die Bundesregierung verursacht diesen finanziellen Schaden entweder völlig bewusst oder mangels einer Folgenabschätzung der gesetzten Maßnahme.

Die Wirtschaftskammer bezifferte den Schaden für die Transportwirtschaft 2017 auf­grund der bisherigen Grenzkontrollen an einigen Grenzübergängen mit mindestens 3,2 Millionen Euro pro Stunde. Mehr als die Hälfte des österreichischen Wohlstands wird im Ausland erwirtschaftet, mehr als die Hälfte der österreichischen Wertschöpfung basiert auf Export. Der Großteil der österreichischen Exporte entfällt auf EU-Staaten bzw. andere Schengen-Länder. Das deutsche ifo-Institut hat er-rechnet, dass Kon­trollen an allen Schengengrenzen das Handelsvolumen um 4,25 Prozent schrumpfen lassen würden und das BIP um 790 Mio. bis 1,96 Mrd. niedriger wäre.

Negative Effekte der Grenzkontrollen und Wartezeiten an den österreichischen Gren­zen betreffen besonders den Tagestourismus. Mit 565 Staus im Sommerreiseverkehr, einem Plus von 12,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr, bilanzieren die ÖAMTC-Mobi­litätsinformationen den Sommerreiseverkehr 2018. Diesen Daten zufolge waren für beinahe 10 Prozent der Staus die Grenzkontrollen verantwortlich. Von den 97 Millionen Übernachtungen, die Nicht-Österreicher jährlich hierzulande buchen, entfallen 82 Millionen auf andere Mitgliedstaaten. Touristennächtigungen sind nach der Schengen-Erweiterung beträchtlich angestiegen und werden nun zu einem Teil Opfer der Angst­politik der Bundesregierung. In Grenzregionen leidet besonders der Schitourismus unter Rückgängen. Schätzungen für Westösterreich gehen von einem Rückgang zwi­schen 10 und 30 Prozent aus, wobei nicht alle Gebiete gleich stark betroffen sind.

Insgesamt ist durch diese neuerlich verlängerten Kontrollen an den nationalen Grenzen von einem nennenswerten Schaden für die Wirtschaft, Verkehrsbehinderungen, Schä­den an der Umwelt und einer völlig unverhältnismäßigen Einschränkung der Perso­nenfrei­zügigkeit, also einem Schaden für Österreich in vielerlei Hinsicht, auszugehen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Inne­res, wird aufgefordert, die angekündigte Verlängerung der Kontrollen an den öster­reichischen Staatsgrenzen sofort zurückzunehmen. Die österreichische Ratspräsident­schaft soll außerdem ihre Verantwortung wahrnehmen, auf eine europäische Einigung zur Rückkehr zum Normalzustand im Schengenraum und damit ein Ende der Binnen­grenzkontrollen hinzuwirken."

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend begründet und unter­stützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lopatka. – Bitte.