22.00

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Frau Kollegin Smodics-Neumann, ich bin weiterhin wirklich sehr gerne behilflich bei der historischen Aufbereitung und darf viel­leicht zur Vorbereitung meinerseits noch ergänzen: Seit 2014 befand sich das Wirt­schaftsressort in ÖVP-Händen; also ist es höchst an der Zeit, dass dort endlich mit der Umsetzung begonnen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Präsidentin des Rechnungshofes, vielen Dank für die zahlreich vorgelegten Be­richte. Ich gehe kurz auf den Follow-up-Bericht, der sich mit dem Finanzamt Salzburg-Stadt sowie Salzburg-Land befasst, ein. Es geht um die Vergabe und Löschung von Steuernummern und von UID-Nummern.

Vorweg gleich einmal: Die Hälfte der Empfehlungen wurde nicht umgesetzt. Das Bun­desministerium für Finanzen hat zwar intern und auf nationaler Ebene einen Leitfaden zur Begrenzung der UID-Nummern erstellt, aber das war schon eine der wenigen Maß­nahmen, die aufgegriffen wurden.

Ich gehe auf einen Punkt näher ein, und das sind die Antrittsbesuche. Sie wissen, wenn sich ein Unternehmen neu gründet, kommt normalerweise ein Finanzbeamter vorbei, schaut, wer da dahintersteht, ob es dieses Unternehmen tatsächlich gibt; also eine Maßnahme, die im Hinblick auf künftige Steuereinnahmen sehr relevant ist. Jetzt wurde im Rechnungshofbericht aufgezeigt, dass das Ministerium die Sollzahlen in die­sem Bereich, nämlich für die Antrittsbesuche, gesenkt hat; und das Bundesministerium für Finanzen evaluiert auch nicht die erfolgten Antrittsbesuche. Es ist natürlich schade, wenn kein Antrittsbesuch erfolgt, denn dann weiß man nicht, ob die Angaben, die man erhalten hat, überhaupt stimmen. – Woran liegt das? Liegt das daran, dass die Finanz­verwaltung vielleicht personell unterausgestattet ist?

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Recht verlangt man vom Staat, dass Verwaltung straff und gut funktioniert, gut organisiert ist. Aber der Staat, und in dem Fall meine ich jetzt die Finanzverwaltung, braucht auch Personen, die diese funktionierende Verwal­tung gewährleisten. Der Staat hat auf vorgesehene Steuereinnahmen – in diesem Fall – zu achten. Es macht also wirklich Sinn, die Finanzverwaltung mit Personen und Dienstleistungskapazitäten auszustatten, die die Verwaltung entsprechend umsetzen, in dem Fall auch die Antrittsbesuche durchführen können. Die Politik hat dafür Sorge zu tragen, dass Verwaltungstätigkeit ordentlich ausgeführt werden kann und Antritts­besuche de facto erfolgen – relevant für künftige Steuereinnahmen. Da geht es um ei­ne funktionierende Verwaltung, da geht es um Arbeitsplätze in der Verwaltung und da geht es letztendlich um Steuergerechtigkeit. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.03

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hau­ser. – Bitte.