22.04

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Rechnungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir die Ös­terreichische Studentenförderungsstiftung etwas näher angeschaut, weil mich das in­teressiert hat. Auf der Tagesordnung findet sich die Follow-up-Überprüfung aus dem Jahr 2017, der Prüfbericht an sich stammt aus dem Jahr 2015.

Worum geht es bei dieser Studentenförderungsstiftung? – Das ist die zweitgrößte Trä­gerorganisation von Studentenheimen, die im Jahr 1957 von der Österreichischen Hochschülerschaft gegründet wurde, in etwa zwölf Standorte mit ungefähr 2 100 Heim­plätzen betreibt und in etwa mit einer Bilanzsumme von 55 Millionen Euro ausgestattet ist. – Nur damit die Zuhörer wissen, worüber wir hier sprechen.

Was hat der Rechnungshof im ursprünglichen Bericht kritisiert? – Dass sich eben diese Stiftung nicht an den Stiftungszweck gehalten hat und die Heimplätze nicht nach so­zialer Bedürftigkeit und nach Studienerfolg vergeben hat. Der Stiftung war es wichtig, möglichst viel Nettoeinkommen zu erzielen, die Heimplätze permanent zu vermieten, allerdings wurde dabei nicht auf die soziale Bedürftigkeit geschaut.

Das hat der Rechnungshof in seinem Bericht 2015 kritisiert. Bei der Valorisierung ist herausgekommen, dass diese Kritik ernst genommen wurde und dass jetzt natürlich der Nachweis des Nettoeinkommens erforderlich ist; was ursprünglich auch im Stif­tungszweck so festgehalten wurde.

Der zweite Punkt, der vom Rechnungshof kritisiert wurde, betrifft die Spekulationsge­schäfte. So hat diese Studentenstiftung in den Jahren 2006 und 2008 jeweils drei Spe­kulationsgeschäfte mit Derivaten im Umfang von 14 Millionen Euro durchgeführt. Drei mal 14 Millionen Euro sind 42 Millionen Euro – bei einer Bilanzsumme von etwa 55 Mil­lionen Euro, das muss man sich vorstellen! Also anstatt den Stiftungszweck umzuset­zen, wurde massiv spekuliert – und man hat sich verspekuliert! Der Verlust betrug 2,4 Mil­lionen Euro; davon 200 000 Euro Rechtsanwaltskosten, die erforderlich waren, um die größte Misere zu verhindern.

Bei der Überprüfung, ob der Geschäftsführer rechtlich belangt werden kann, ist man draufgekommen, dass dieses Vergehen leider Gottes verjährt war und der Ge­schäftsführer nicht zur Rechenschaft gezogen werden konnte. Fakt war, und das ist im ursprünglichen Prüfbericht richtigerweise kritisiert worden: Der Geschäftsführer hat die Entscheidungen zu diesen Spekulationsgeschäften allein getroffen. Das wurde zu Recht vom Rechnungshof kritisiert.

Was hat die Follow-up-Überprüfung ergeben? – Es wurde auch diese Kritik richtiger­weise aufgenommen. Zukünftig darf ein Geschäftsführer nicht ohne Zustimmung des Kuratoriums – no na ned, sage ich jetzt einmal dazu – solche irrsinnigen Spekulations­geschäfte durchführen.

Also unter dem Strich: Frau Präsidentin, die Kritik des Rechnungshofes hat gewirkt, ei­nerseits werden jetzt die Studentenplätze nach sozialer Bedürftigkeit vergeben und an­dererseits sind absurde, perverse – Entschuldigung! – Spekulationsgeschäfte so nicht mehr möglich. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.07

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Hanger gelangt zu Wort. – Bitte sehr. (Ruf: Eh schon das zweite Mal!)