Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 52

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Die Frauen in diesem Land haben sich das verdient. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ. – Abg. Jarolim: Das war eine hervorragende Rede! – Heiterkeit und Zwischen­rufe bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

10.56

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Gabriele Heinisch-Hosek und GenossInnen betreffend volle Anrechnung der Karenzzeiten durch Gesetz

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und So­ziales über den Antrag 345/A(E) der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Walter Ro­senkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend bis zu 24 Monate Anrechnung von Ka­renzzeiten in allen Kollektivverträgen (284 d.B.)

Schon seit langem wird von der SPÖ und vielen anderen, vor allem Frauenorganisa­tionen und Gewerkschaften, die volle gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten ge­fordert. Nur durch eine gesetzliche Regelung kann ein wesentlicher Beitrag zum Schließen der Einkommensschere gesetzt und für alle berufstätigen Elternteile eine Besserstellung erreicht werden. In vielen Kollektivverträgen wurden bereits bei der An­rechnung von Karenzzeiten wichtige Verbesserungen erreicht. Doch auf keinen Fall darf diese Regelung auf die KV-VerhandlerInnen abgewälzt werden, so wie es ÖVP-Klubobmann August Wöginger gefordert hat. Alle Eltern brauchen die gleichen Chan­cen auf Anrechnung, daher führt kein Weg an einer gesetzlichen Umsetzung vorbei.

Die volle Anrechnung der Karenzzeit nach dem Mutterschutzgesetz und Väter-Karenz­gesetz im Ausmaß von 24 Monaten hätte Auswirkungen auf die leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche, auf die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auf die Kündigungsfristen und vor allem auf Vorrückungsstichtage im Zusammenhang mit dem Einkommen. Rund 1,3 Mio. unselbständig Beschäftigte – fast alles Frauen – werden davon profitieren.

Durch ein Abschieben dieser Forderung auf die KollektivvertragsverhandlerInnen ist die volle Anrechnung für alle AN so schnell nicht zu erreichen und außerdem gibt es immer noch zirka 100.000 ArbeitnehmerInnen, die überhaupt keinem KV unterliegen.

Die Anrechnung per Gesetz JETZT und für ALLE ArbeitnehmerInnen ist unbedingt er­forderlich, da sie einen wesentlichen Beitrag zur Schließung der Lohnschere darstellt. Immer noch verdienen Frauen um zirka 20 % weniger und das führt zu rund 40 % geringeren Pensionen als Männer haben. Jede Verzögerung der Anrechnung bedeutet daher eine Fortschreibung der Unterschiede.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur vollen Anrechnung der ge­setzlichen Karenzzeiten nach dem Mutterschutzgesetz auf alle Rechtsansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, so rechtzeitig zuzuleiten, dass ein Inkraft­treten der vollen Anrechnung mit 1.1.2019 erfolgen kann.“

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