Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 88

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich ebenfalls um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist auch in dritter Lesung erfolgt und somit ange­nommen.

13.08.538. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (206 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Pensionskassengesetz geändert wird (324 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen jetzt zu Tagesordnungspunkt 8.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.09.21

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bei der letzten Debatte war erschreckend, dass hier zwei Abgeordnete ein Argument vorgebracht haben, nämlich dass Österreich diese Maßnahme 2011 getroffen hat, weil das vom internationalen Gremium zur Be­kämpfung der Geldwäsche verlangt wurde. Wir haben im Ausschuss und im Plenum öfters gefragt: Gibt es jetzt eine Vereinbarung mit der für die Bekämpfung von Geldwä­sche zuständigen Stelle bei der OECD darüber, dass wir diese Maßnahme zurückneh­men können? – Wir haben bis heute keine Antwort bekommen.

Wir haben bis heute in der gesamten Debatte kein einziges Argument gehört, wieso das jetzt mit der Geldwäsche in Ordnung ist. Das ist traurig, dass auf Argumente, die hier vorgebracht werden, die im Ausschuss vorgebracht werden, inhaltlich null einge­gangen wird. Das Bild, das zeigt, wie Sie mit derartigen Fragen umgehen, zeigt sich aber der Öffentlichkeit eh.

Was wir jetzt vorliegen haben, ist auch eine Richtlinienumsetzung, und zwar geht es um Pensionskassen. Im Wesentlichen ist das in Ordnung, da sind auch positive Teile dabei, zum Beispiel mehr Information für Anleger, das heißt für jene, die später einmal eine Pension bekommen sollen. Das unterstützen wir.

Im Zuge dieser Richtlinienumsetzung wird aber wieder etwas gemacht, was nicht not­wendig ist, nämlich das Risiko für die Anleger erhöht. Bisher gab es Grenzen, die fest­legten, welches Risiko Pensionskassen eingehen durften. Zum Beispiel durften sie nicht mehr als 70 Prozent Aktien haben, sie durften nur einen sehr kleinen Anteil in Fremdwährungen haben. Hunderttausende Österreicherinnen und Österreicher wissen, Fremdwährungskredite, Fremdwährungsfinanzierungen, Fremdwährungsaktien und so weiter können auch ganz schön schiefgehen, können einen ganz schön viel Geld kos­ten. Das Risiko, das wir bisher begrenzt hatten, wird jetzt unbegrenzt aufgemacht: bis zu 100 Prozent Aktien, bis zu 100 Prozent Risiko – und das in einer Situation, in der das Risiko zu 100 Prozent von den Arbeitnehmern, von den Versicherten, zu tragen ist.

Es gibt auch ein paar allgemeine Probleme, die wir bei den Pensionskassen haben, die gar nicht angegangen werden. Die Situation heute ist: Der Arbeitgeber sucht die Pen­sionskasse aus. Die Pensionskasse entscheidet, wie viel Risiko bei der Veranlagung eingegangen wird, trägt selber null Risiko bei der Veranlagung, bekommt aber gesetz­lich determinierte, ganz fixe Sätze für die Verwaltungskosten. Ob das Risiko hoch ist, gering ist, ob sie gut veranlagt hat, ob sie gut gearbeitet hat oder schlecht, ist für sie egal, sie bekommt ihr Geld ganz sicher. 100 Prozent des Risikos tragen die Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer, ohne dass sie irgendeinen Einfluss darauf haben, ob risi­koreich veranlagt wird oder nicht. Dieses Problem wird gar nicht angegangen.

 


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