Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 89

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Und noch ein letzter Satz: Wir diskutieren jetzt Materien aus dem Finanzausschuss, die eine betraf die vorige Debatte, die zweite ist jetzt die Frage der Pensionskassen, und die dritte wird ein Doppelbesteuerungsabkommen sein. Das, was wir hier im Plenum nicht diskutieren, ist die Frage von Steuergerechtigkeit, ist die Frage, ob internationale Konzerne ihre Steuern ordentlich bezahlen müssen oder nicht. Wieso? – Weil Schwarz und Blau diese Diskussion wieder einmal vertagt haben. Wir Sozialdemokraten werden nicht müde werden, darauf hinzuweisen, dass auch Konzerne ihre Steuern zu bezah­len haben, auch wenn ÖVP und FPÖ dieses Thema immer nur vertagen wollen. – Dan­ke schön.

13.13


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Angelika Winzig. – Bitte.


13.13.31

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Finanzminister! Kolleginnen und Kollegen! Neben der gesetzlichen Pensions­vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiges Standbein unserer Versor­gung, und wir haben auch im Regierungsprogramm Maßnahmen festgeschrieben, die den Ausbau fördern sollen.

Die aktuelle Novelle des Pensionskassengesetzes ist, wie Kollege Krainer schon an­geführt hat, eine Anpassung an eine EU-Richtlinie, sie regelt die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Im Wesentli­chen wird die grenzüberschreitende Tätigkeit unserer zehn Pensionskassen erleichtert, die Governance des Pensionsfonds gestärkt und die Information der Begünstigten ver­bessert; letzteres wurde ja bereits erwähnt.

Ja, wir haben im Ausschuss die quantitative Beschränkung für bestimmte Veranla­gungskategorien diskutiert. Fremdwährungen sind natürlich per se nicht böse, und die Erfahrungen der letzten Jahre haben auch gezeigt, dass es nicht notwendig ist, Be­schränkungen zu machen.

Die Pensionskassen sollen selber Leitlinien erstellen und gemäß der Struktur ihrer Ver­sicherungsrisikogemeinschaft die Rahmenbedingungen festlegen. Es wird ja von der FMA nicht nur die Einhaltung der qualitativen Veranlagungsvorschriften geprüft, son­dern auch die Einhaltung der erstellten Leitlinien überwacht. Es handelt sich bei dieser Umsetzung um eine Mindestharmonisierung, die sonstigen Verpflichtungen der Pen­sionskassen sind ja ausreichend im Pensionskassengesetz geregelt.

Wir haben im Ausschuss auch über den Vorwurf diskutiert, dass wir da angeblich Gold Plating machen. Auch das kann ich nicht nachvollziehen, denn es handelt sich hier um eine zeitgemäße Anpassung, die auf Praxiserfahrungen beruht. Die Einbindung von versicherungsmathematischen Erfordernissen im Zusammenhang mit dem Geschäfts­plan und den festgesetzten Zinssätzen beziehungsweise die Datenübermittlung im Zu­sammenhang mit dem Jahresabschluss hat nichts mit Gold Plating zu tun, sondern mit State of the Art beziehungsweise mit Hausverstand. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Über Letzteren und über die Fachexpertise verfügt unser Herr Finanzminister, Sie kön­nen diesem Entwurf also getrost zustimmen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.16


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Rossmann. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.16.23

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir wer­den der Umsetzung dieser EU-Richtlinie mit Sicherheit nicht zustimmen. Ich werde gleich


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