Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 90

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begründen, warum. Es steht ja auch einiges Positives drinnen, was die betriebliche Al­tersvorsorge betrifft – das will ich gar nicht von der Hand weisen –, aber es ist vor al­lem eines, das mir sagt: In diesem Fall kann und werde ich nicht zustimmen!, nämlich das Setzen eines weiteren Liberalisierungsschrittes.

Es ist ja nicht nur so, dass mit dem STS-Verbriefungsvollzugsgesetz, das wir unter dem vorigen Tagesordnungspunkt diskutiert haben, Liberalisierungen beschlossen wurden – Stichwort Dritter Markt –, nein, auch hier werden Liberalisierungsschritte der­art gesetzt, als die Veranlagungsvorschriften völlig aufgemacht werden. Bis jetzt gab es Grenzen: bei Aktienveranlagungen 70 Prozent, bei Veranlagungen in fremder Wäh­rung 30 Prozent. Das wird jetzt alles beliebig auf 100 Prozent erhöht, so, als gäbe es auf den Aktienmärkten und mit Währungen keinerlei Risiko.

Das Gegenteil ist natürlich wahr, wir haben es ja in der Geschichte oftmals erlebt: in der jüngeren Geschichte, Anfang der 2000er-Jahre, das Platzen der Dotcom-Blase mit der Folge, dass die Erträge von Aktien erbärmlich bis negativ gewesen sind. Noch schlimmer war es bei der Finanzkrise 2008. Dieses Risiko, das auf den Aktienmärkten vorhanden ist, wird nun auf die Versicherten beziehungsweise auf die potenziell An­spruchsberechtigten der Zukunft überwälzt. Dagegen wende ich mich natürlich sehr, denn es geht um Sicherheit für die potenziell Anspruchsberechtigten, für die künftig An­spruchsberechtigten, und da kann es nicht so sein, dass dieses Risiko gänzlich ein­seitig auf diese Personengruppe übertragen wird.

Ich bin ja generell kein Freund von betrieblicher Altersvorsorge und privater Zukunfts­vorsorge, weil ich ein Fan der ersten Säule der Pensionsversicherung, der staatlichen Pensionsversicherung, bin. Dabei soll es auch bleiben! (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.) Und wogegen ich im Besonderen bin, ist, dass diese zweite und diese dritte Säule auch mit steuerlichen Mitteln gefördert werden. Der Herr Finanzminister hat uns ja im Ausschuss zu verstehen gegeben, dass die zweite Säule – ist gleich betriebliche Altersvorsorge – ausgeweitet werden soll, ebenso die steuerliche Vorsorge dafür.

Eines verstehe ich ja im Zusammenhang mit dieser Umsetzung der EU-Richtlinie nicht: Die EU-Richtlinie sieht ja gar nicht vor, dass diese Schranken zur Gänze aufgehoben werden. Das ist ja nur eine Fleißaufgabe, eine Überanpassung, Frau Kollegin, die Sie mit dieser Vorlage vornehmen. Gold Plating nennt man das.

Im Übrigen: Immer dann, wenn es in anderen Bereichen zu Gold Plating kommen soll, kommt ein klares Nein von Ihnen. Jetzt haben wir aber auch den Finanzminister im Ausschuss erlebt, als er zu Gold Plating gemeint hat – ich habe ihn ja dazu befragt –: Na ja, wenn es richtig ist, dann machen wir Gold Plating. Dann habe ich – oder war es Kollege Krainer? – die Frage gestellt: Wer entscheidet darüber, was richtig ist?, und der Herr Finanzminister hat uns dann zur Antwort gegeben: Wir entscheiden, was rich­tig ist! Also (in Richtung Bundesminister Löger) Sie entscheiden, was richtig ist. (Ruf bei der FPÖ: Wir!)

Klarer, Herr Finanzminister, kann man Beliebigkeit nicht mehr zum Ausdruck bringen. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ.) Nein danke zu diesem Gesetz! Wir werden mit Sicher­heit nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ. – Abg. Haubner: Keine Überraschung!)

13.20


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Brückl zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.20.50

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundesmi­nister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Professor Rossmann, weil Sie jetzt so


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