Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 136

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rung eingegriffen wird. (Abg. Knes: Rechnungshof!) Ich kann solch eine Bestimmung nicht finden, denn von der Leistung kann in dieser Organisationsreform nicht die Rede sein. Diese werden weiterhin von der Selbstverwaltung definiert.

Zum Vorwurf, Arbeitgeber entscheiden über die Leistungen der Arbeitnehmer: Ich glau­be, es ist im Sinne der Sozialpartnerschaft, auf gleicher Augenhöhe zu verhandeln und diesen Grundsatz auch in der Selbstverwaltung widerzuspiegeln. Bisher hatten die Dienstnehmer im Vorstand die Mehrheit und die Dienstgeber in der Kontrollversamm­lung. Im neuen Verwaltungsrat haben Dienstnehmer und Dienstgeber das gleiche Ge­wicht.

Zum Vorwurf, es werden Selbstbehalte eingeführt: Am System der Selbstbehalte än­dert sich nichts. Es werden keine neuen Selbstbehalte für Arbeiter und Angestellte ein­geführt.

Leistungen kürzen: Wie schon vorher gesagt, findet sich im ganzen Gesetz keine Be­stimmung für eine Leistungskürzung.

Was das Privatisieren von Gesundheitseinrichtungen betrifft: Ich werde keine Gesund­heitseinrichtung privatisieren. Dies ist sogar ausdrücklich im Gesetz normiert.

Aus der Patientenmilliarde wird eine Zentralisierungsmilliarde.

Der Verwaltungsaufwand, wie ihn die Opposition darstellt, ist unvollständig. (Abg. Knes: Rechnungshof!) In Wahrheit ist der Verwaltungsaufwand in der österreichischen So­zialversicherung wesentlich höher. Derzeit werden bestimmte Aufwendungen, zum Bei­spiel für die Kosten der chefärztlichen Dienste, den Leistungen der Krankenversiche­rung zugerechnet und nicht den Verwaltungsaufwendungen.

Die Beitragsprüfer wandern zur Finanz: Es gibt derzeit schon eine gemeinsame Prü­fung von Gebietskrankenkassen und Finanz. In Hinkunft prüft nur mehr die Finanz. Die Letztentscheidung trifft aber immer die Österreichische Gesundheitskasse.

Zur Behauptung, die Selbstverwaltung werde in weiteren Teilen ausgeschaltet: Die Selbstverwaltung wird keinesfalls ausgeschaltet, sie wird nur verkleinert. Durch die Re­duktion der Träger wird auch die Selbstverwaltung logischerweise verkleinert.

Weiters gibt es den Vorwurf, der Hauptverband werde zerschlagen und solle sieben unterschiedliche Vorsitzende in fünf Jahren haben: Der Hauptverband wird nicht zer­schlagen, sondern schlanker gemacht in einem Dachverband, und das angesprochene Rotationsprinzip hat sich auch in anderen Bereichen bewährt, siehe auch in der EU, im österreichischen Bundesrat und in deutschen Sozialversicherungen. (Abg. Vogl: Trai­nerbank! – Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Wie in jedem anderen Konzern!)

Meine Damen und Herren! Wir als Regierung garantieren, dass jede Österreicherin und jeder Österreicher die Gesundheitsversorgung bekommt, die sie oder er braucht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Und nun komme ich zur Beantwortung Ihrer Fragen. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: ... sechs Monate!)

Zur Frage 1:

Eine Leistungsharmonisierung innerhalb der Österreichischen Gesundheitskasse ist im Rahmen dieser Legislaturperiode vorgesehen.

Zur Frage 2:

Im Entwurf ist ein solcher sehr wohl vorgesehen, und zwar innerhalb der Österreichi­schen Gesundheitskasse.

 


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