Im Bewusstsein der Verunsicherung der Betroffenen war es uns wichtig, eine schnelle und umfassende Lösung anbieten zu können. Dem Einsatz vieler Menschen, die sich fachkundig zu diesem Thema eingebracht haben, ist es zu verdanken, dass wir heute bereits eine Lösung zu diesem Thema vorlegen und auch beschließen können.
Die Komplexität und die Vielzahl der sehr unterschiedlichen Einzelfälle hat es mit sich gebracht, dass Missverständnisse und Missinterpretationen, auch befeuert durch verwirrende Presseaussendungen, um sich gegriffen haben. Es war uns deshalb im parlamentarischen Prozess sehr wichtig, alles Mögliche zu tun, um Betroffenen Sicherheit zu geben. Eines möchte ich hier klar dazusagen: Es war allen Beteiligten, den Regierungsparteien einerseits sowie auch den Oppositionsparteien und natürlich auch den Behindertenverbänden, ein gemeinsames Anliegen, dafür zu sorgen, dass alle, die bisher die erhöhte Familienbeihilfe bekommen haben, diese auch in Zukunft bekommen werden, da wir wissen, dass dieses Geld für ein selbstbestimmtes Leben gebraucht wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wir haben deswegen auch im Ausschuss gemeinsam eine Ausschussfeststellung beschlossen, die genau das unterstreicht und den Willen des Gesetzgebers, also von uns, klarmacht. Mit dieser Ausschussfeststellung war es dann möglich, den Gesetzesvorschlag mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, NEOS und Liste Pilz zu beschließen.
Trotzdem gab es vonseiten der Behindertenverbände Bedenken. Mir als Ausschussvorsitzendem war und ist es wichtig, dieses sensible Thema auf möglichst breiter Basis, wenn möglich konsensual, einem Beschluss zuzuführen. Deswegen haben wir Familiensprecher der Parlamentsparteien uns darauf verständigt, den Behindertenverbänden die Möglichkeit zu einer Aussprache, bei der allfällige offene Fragen erläutert und geklärt werden können, zu geben. Diese Möglichkeit wurde von den Behindertenvertretern zahlreich und kompetent wahrgenommen. Sektionschefin Humer und der Jurist Dr. Wittmann aus der Familiensektion haben mit großem Fachwissen die gestellten Fragen beantwortet. Sämtliche Fragen und auch Fallbeispiele, ob nun aus der Realität oder konstruiert, konnten positiv beantwortet werden beziehungsweise konnte klargestellt werden, dass manche Fälle mit dem vorliegenden Gesetz nichts zu tun haben.
Es wurde überdies zugesagt, dass sämtliche Behindertenverbände zur intensiven Mitarbeit an der Erarbeitung des Erlasses zu diesem Gesetz eingeladen werden. Jeder Erlass, meine Damen und Herren, ist die Handlungsanleitung für ein Gesetz, in dem die zuständige Behörde die praktische Anwendung des Gesetzes nachlesen kann. Gerade bei dieser komplexen Gesetzesmaterie, bei der selten ein Fall genau gleich wie der andere ist, ist der Erlass von entscheidender Bedeutung, denn wir könnten den Gesetzestext niemals so detailliert schreiben, dass jeder Fall ohne Zweifel darin abgebildet ist. Dieses Angebot wurde von den Behindertenverbänden auch gerne angenommen.
Darüber hinaus sagen wir eine begleitende Evaluierung des Gesetzes und eine Berichtlegung nach einem Jahr zu.
All das sind nicht nur Versprechungen, sondern wir halten das in einem Entschließungsantrag, den meine Kollegin Kira Grünberg später einbringen wird, fest.
Meine Damen und Herren, ich danke abschließend unserer Frau Ministerin und ihrem Haus, dass sie auf die Situation schnell und klar reagiert hat und diese Materie einer Reparatur zugeführt hat.
Wir nehmen alle Sorgen und Ängste der Betroffenen sehr ernst, und wir reichen auch heute noch unsere Hand zum gemeinsamen Beschluss dieses Gesetzes, von dem wir überzeugt sind, dass es Rechtssicherheit für die betroffenen Familien bringt. Ich hoffe, dass unsere Hand, die wir Ihnen aus tiefster Überzeugung reichen, von Ihnen nicht weggeschlagen wird und wir hier einen gemeinsamen Beschluss fassen können, wo-
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