„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage zur Korrektur der AZG-Novelle vom vergangenen Sommer vorzulegen, mit der die betriebliche Mitbestimmung bei der Festlegung flexibler Arbeitszeitmodelle so gestärkt wird, dass auf betrieblicher Ebene möglichst vielfältige und ausgewogene Lösungsmodelle für Betriebe und Belegschaft offen stehen.“
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Darum geht es. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS.)
14.39
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen
betreffend mehr Möglichkeiten für maßgeschneiderte Arbeitszeitmodelle in Betrieben
eingebracht im Zuge der Debatte in der 47. Sitzung des Nationalrats über den Dringlichen Antrag
Unsere Arbeitswelt verändert sich, Arbeitszeitregime verändern sich, Phänomene wie Work-Life-Blending nehmen zu. Ein starres Regelkorsett entspricht in vielen Fällen nicht mehr der aktuellen Lebensrealität von Erwerbstätigen. Längst wünschen sich nicht nur Unternehmen sondern auch Arbeitnehmer_innen häufig flexible Arbeitszeitmodelle, um Arbeitszeit, Freizeit und Familienzeit bestmöglich in Einklang zu bringen. Darum ist es notwendig, Lösungen auf betrieblicher Ebene, bei denen Mitarbeiter_innen auf Augenhöhe mitbestimmen, Vorrang und großen Spielraum zu verleihen.
Die Novelle des Arbeitszeitgesetzes vom vergangenen Sommer wird von der ÖVP-FPÖ-Mehrheit als große Arbeitszeitflexibilisierung verkauft. Tatsächlich wurden die Möglichkeiten ausgeweitet, bei Bedarf länger zu arbeiten als bisher erlaubt. Die zulässige Höchstarbeitszeit wurde dabei auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche angehoben, die Normalarbeitszeit ist gleich geblieben. Generell gibt das EU-Recht die maximal zulässige Arbeitszeit vor: Laut Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) ist eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 17 Wochen möglich. Diese Grenze darf nicht überschritten werden.
Grundsätzlich finden sich im Arbeitszeitgesetz Maximalvorgaben, die im Sinne des Arbeitnehmerschutzes nicht überschritten werden dürfen, genauere Vereinbarungen bezüglich der festgelegten Arbeitszeitmodelle werden zum Teil kollektivvertraglich, meist aber auf betrieblicher Ebene getroffen. Auf diesem Weg lassen sich betriebsindividuell flexiblere Arbeitszeitmodelle gestalten, die den Erfordernissen des Betriebs und der Belegschaft in ausgewogener Weise gleichermaßen gerecht werden. Diesen Möglichkeiten soll auch weiterhin Vorrang eingeräumt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage zur Korrektur der AZG-Novelle vom vergangenen Sommer vorzulegen, mit der die betriebliche Mitbe-
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