12.21

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Bundesgesetz über ergänzende zivilrechtli­che Bestimmungen für die Umwandlung der Tiroler Zukunftsstiftung in eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung – ja, zugegebenermaßen ein etwas sperriger Titel. Das Publikum zu Hause wird sich fragen: Was hat die Tiroler Zukunftsstiftung mit dem Bundesgesetzgeber zu tun? – Dazu will ich jetzt einen gewissen Hintergrund liefern und etwas Einblick geben. Mich als Tiroler freut es, dass ich ein bisschen über die Tiroler Spezifika berichten darf.

Wenn Sie hier im Saal oder Sie zu Hause an Tirol denken, denken Sie: Tirol – schöne Landschaften, sattgrüne Wiesen, wunderschöne Berge. Die Natur, dieses Naturschau­spiel, diese Kulisse ist natürlich die Grundlage für unsere Landwirte. Wir haben sehr er­folgreiche, innovative Bäuerinnen und Bauern. Wir sind stolz auf unsere Landwirt­schaft, sie ist aber auch die Basis für unseren Tourismus. Auch in entlegenen Seiten­tälern, in Regionen, die nicht im Zentrum liegen, ist diese schöne Landschaft, die von unseren Bauern und Bäuerinnen gepflegt wird, die Basis für den Tourismus, für einen nachhaltigen Tourismus.

Wir sind ein sehr erfolgreiches Tourismusland. Wir haben in Tirol knapp an die 48 Mil­lionen Nächtigungen, mittlerweile schon mehr im Winter als im Sommer, aber – und das wissen vielleicht nicht alle – wir haben in Tirol auch einen sehr starken produzie­renden Bereich. So exportierte die Tiroler Industrie im vergangenen Jahr Warengüter im Wert von über 10 Milliarden Euro ins Ausland, 2 von 3 Euro verdienen wir also mit dem Export. Auch die Tiroler Industrie ist hoch innovativ, so werden 90 Prozent der betrieblichen Forschungsausgaben von der Tiroler Industrie gedeckt. Und wir haben für diese drei Bereiche eigene Vermarktungsgesellschaften, die Agrarmarketing Tirol, die Tirol Werbung und die Standortagentur Tirol.

Jetzt komme ich zum Gesetz: Der Hintergrund ist, dass vor drei Jahren die Tiroler Lan­desregierung die Ausarbeitung eines Gesamtprojektes mit dem Namen Programm für die Profilierung und integrierte Vermarktung des Standortes Tirol beschlossen hat. Die Ergebnisse dieses Projektes, die innerhalb relativ kurzer Zeit hereingekommen sind, und die Erfahrungen, die gemacht wurden, zeigen, dass bei den bisherigen Koopera­tionsprojekten der verschiedenen Einrichtungen ein beträchtliches Synergiepotenzial in der gemeinsamen Profilierung und Vermarktung des Standortes Tirol besteht.

In einem weiteren Schritt wurde dann von der Tiroler Landesregierung die Gründung der Lebensraum Tirol 4.0 GmbH beschlossen. Zweck dieser Gesellschaft ist die Ver­breiterung der Dachmarke Tirol.

Nun sollen bereits bestehende Einrichtungen in Tirol – jene, die ich vorher erwähnt ha­be – unter dieser GmbH auch gesellschaftsrechtlich zusammengeführt werden; eben auch die Tiroler Zukunftsstiftung, um die es heute geht, die als Körperschaft öffentli­chen Rechts gegründet wurde. Da eine solche Körperschaft öffentlichen Rechts auf Basis der gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen nicht in eine GmbH umgewandelt werden kann, ist zur Vornahme dieser Umwandlung die Erlassung eines eigenen Bun­desgesetzes erforderlich. Eine solche Vorgehensweise ist nichts Ungewöhnliches, das geschah und geschieht im öffentlichen Bereich immer wieder, so beispielsweise auch 2001 zum Zwecke der damaligen Umwandlung der Niederösterreichischen Umwelt­schutzanstalt in eine Kapitalgesellschaft.

Mit der heutigen Gesetzgebung schaffen wir Klarheit, schaffen wir Rechtssicherheit, was auch sehr wichtig ist, weil vor allem auch die Tiroler Zukunftsstiftung, nunmehr Standortagentur, viele Kooperationen eingegangen ist, auch auf internationaler Ebene, auf europäischer Ebene. Deswegen braucht es hier auch Rechtssicherheit. Ich lade Sie ein, so wie schon im Ausschuss auch heute im Plenum zuzustimmen, sodass wir das heute vielleicht einstimmig beschließen können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bravoruf bei der ÖVP.)

12.26

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Peter Wittmann. – Bitte.