12.30

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg darf ich eine Besu­chergruppe der FPÖ Graz-Umgebung sehr herzlich hier bei uns begrüßen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das Thema ist schon vom Erstredner klar beleuchtet worden. Es gibt die Tiroler Zu­kunftsstiftung, die in eine GmbH umgeformt werden soll, damit sie unter einem Hol­dingdach etabliert werden kann. Und weil gesetzlich nicht vorgesehen ist, eine Stiftung in eine GmbH umzuwandeln, brauchen wir dieses Gesetz. Ich hoffe, dass sich diese an sich erfolgreiche Tiroler Zukunftsstiftung, über die 2017 auch ein sehr positiver Rech­nungshofbericht erstellt wurde, in dieser Holding entfalten kann und dort nicht von den mächtigen Agrariern und Touristikern zerdrückt wird. (Abg. Hörl: Hallo! Hallo!) – Ja, die sind mächtig. Das ist ja nichts Schlechtes. Ist das etwas Schlechtes?

Ich sage ja, ich unterstütze das und hoffe, dass sie diese positive Arbeit weiterführen kann. Wir unterstützen das, weil wir das Nutzen dieser Synergieeffekte für sinnvoll er­achten. Es gibt hier diesbezüglich anscheinend ohnehin Einstimmigkeit – zumindest war das im Ausschuss der Fall.

Ich muss jetzt doch kurz auf Kollegen Wittmann eingehen, den ich sehr schätze und mit dem ich auch sehr gut zusammenarbeiten kann. Im Verfassungsausschuss funk­tioniert das ja tatsächlich sehr gut.

Herr Kollege Wittmann, es ist nicht wirklich so lange her, dass wir in Opposition waren, und ich muss sagen, man hat mit uns auch nicht immer geredet und wir sind nicht im­mer eingebunden worden. (Abg. Scherak: Aber das muss man ja nicht noch einmal machen!) Was jetzt aber das wesentliche Problem ist, der Grund, warum du dich hier zu Wort gemeldet hast, Herr Kollege, ist ja wohl, dass wir gerade versucht haben, den Artikel 12 der Bundesverfassung zu ändern. Der Herr Bundesminister hat hierzu einen Entwurf vorgelegt. Es geht darum, dass Kompetenzen zugeordnet werden – entweder dem Bund oder den Ländern – und der etwas unselige Artikel 12 mit seiner Grundsatz­gesetzgebung durch den Bund und der Erlassung von Ausführungsgesetzen durch die Länder geändert wird.

Es gab da an sich einen weitgehenden Konsens in ganz Österreich, weil jeder weiß, dass wir derzeit eine unglückliche Situation haben. Da wurde natürlich vom Bundes­minister in erster Linie einmal mit den Ländern verhandelt, mit den Landeshauptleuten, und diese haben der Regelung, die vorgelegt wurde, zugestimmt. Die SPÖ selbst woll­te offenbar nicht zustimmen und damit die Verfassungsmehrheit herbeiführen und war daher in der Zwickmühle, da ihre roten Landeshauptleute, insbesondere Landeshaupt­mann Niessl, der das auch öffentlich gemacht hat, zustimmen will, die SPÖ das hier aber nicht will.

Um nicht in dieses Dilemma zu kommen, wurde verhindert, dass dieser Punkt auf die Tagesordnung der letzten Sitzung des Verfassungsausschusses gekommen ist. Das war auch eine sehr ungewöhnliche Vorgangsweise (Ruf bei der FPÖ: Sehr traurig!), denn bisher wurde eigentlich ein Rundlauf nicht allein deshalb verhindert, weil man den Inhalt eines Tagesordnungspunktes nicht gewünscht hat. Das war da aber der Fall. Wir haben jetzt, glaube ich, einen Kompromiss gefunden, weil ja die SPÖ, wie gesagt, dieser Änderung an sich ohnehin zustimmen wird. Ich hoffe, wir können im Dezember die entsprechende Verfassungsänderung beschließen.

Herr Kollege Wittmann, ich bitte Sie aber, jetzt hier, wie gesagt, nicht irgendetwas an die Wand zu malen und zu sagen, dass es plötzlich keine Gespräche mehr gäbe, ob­wohl man aus anderen Gründen versucht hat, diese tatsächlich sinnvolle Änderung der Verfassung zu verhindern. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.34

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Schellhorn. – Bitte.