15.17

Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kinder- und Jugendschutz ist für uns sehr wichtig, das sollte, glaube ich, für uns als Politiker eine der wichtigsten Aufgaben sein. Digita­lisierungs- und Medienkompetenz zu vermitteln, ist meiner Meinung nach auch der wichtigste Schritt, um Kindern und Jugendlichen einen selbstbewussten Umgang im Internet zu ermöglichen. Sie leistet auch einen funktionierenden Beitrag dazu, Kinder und Jugendliche zu wappnen, wenn sie Desinformationskampagnen im Internet auffin­den, und auch, um Hass im Netz vorzubeugen. Ich glaube, das ist ein Thema, von dem aus wir hier gleich zum nächsten Punkt überleiten können.

Der Antrag, der hier vorliegt, ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie man es nicht ma­chen sollte und wie komplett planlos, oberflächlich und banal man bei so einem Thema unterwegs sein kann. Es sind Ihnen aber immerhin zwei Dinge aufgefallen: erstens, es gibt ein Internet, und zweitens, da sind auch junge UserInnen unterwegs. – Willkom­men in der Gegenwart, liebe Regierung! (Beifall bei den NEOS.)

In diesem Antrag wird die Bundesministerin aufgefordert, „im Rahmen ihrer Möglichkei­ten die Medienkompetenz von jungen Menschen im außerschulischen Kontext zu stär­ken“. – Das ist nichtssagend ohne Ende! Was soll das genau heißen? Ich weiß, dass wir dieses Problem mit dieser Bundesregierung in vielen Bereichen haben, und auch da gilt wie schon bei der Ratspräsidentschaft: Was heißt das eigentlich konkret? Die­ses Thema ist viel zu wichtig, als dass wir uns da nur mit Allgemeinplätzen beschäfti­gen könnten und zufrieden geben sollten.

Für die ZuseherInnen ist aber vielleicht auch interessant, zu wissen: Es gibt eine Ös­terreichische Jugendstrategie, und die beinhaltet auch den Bereich „Medien und Infor­mation“ als eines von vier wesentlichen Handlungsfeldern. Da gibt es auch Förderun­gen, nämlich 400 000 Euro im Jahr. Deshalb stelle ich die Frage zu diesem konkreten Antrag: Was genau soll da zusätzlich geschehen?

Ich frage jetzt noch weiter nach konkreten Antworten anstatt nach sinnlosen Plattitü­den. Was bitte soll zum Beispiel mit „Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Ju­gendlichen im Internet“ generell gemeint sein? Der Jugendschutz ist ja in Österreich, wie wir wissen, nicht Bundessache, sondern in neun unterschiedlichen Landesgeset­zen geregelt. Regeln bezüglich jugendgefährdender Medien, Gegenstände und Dienst­leistungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Unser Antrag zur Ver­einheitlichung des Jugendschutzgesetzes wurde im Übrigen im Ausschuss immer wie­der vertagt, und man hat sich auch jetzt noch nicht darauf geeinigt, dass man das in Bundeskompetenz geben sollte.

Auf europäischer Ebene gibt es eine Novelle der Richtlinie über audiovisuelle Medien­dienste, die im Übrigen auch genau auf das abzielt: Da wurde der Jugendschutz ver­schärft, und es wurde auch auf Onlineplattformen erweitert. Man könnte diese Richt­linie jetzt auch rasch umsetzen; Minister Blümel hat eigentlich schon angekündigt, dass er das machen will. Die Frage ist, warum man sich nicht gleich überlegt hat, wie man die Richtlinie ordentlich umsetzen könnte – stattdessen wird ein ultrabanaler, sinnloser Antrag vorgelegt.

Wie wäre es damit, Geld in die Hand zu nehmen und die Medienkompetenz nicht nur im außerschulischen, sondern auch im schulischen Kontext zu behandeln, um Kindern auch beizubringen, was passiert, wenn sie im Internet Informationen über sich selbst preisgeben, wie man mit Quellen im Internet umgeht, wie man erkennen kann, ob et­was wahr ist oder nicht, oder wie man erkennen kann, ob etwas gefährlich ist?

Es ist schon fast eine Verhöhnung des Parlaments, einen solchen Entschließungsan­trag einzubringen, wenn man selbst der Gesetzgeber ist. Um welche Bestimmungen geht es genau? Was soll eigentlich wie wo geregelt werden? Wollen Sie etwas im Strafgesetzbuch ändern? Geht es um das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz? Geht es um das Jugendschutzgesetz? Geht es um Bildung? Geht es um Netzpolitik? Was soll es im Übrigen auch noch kosten? Und was soll es eigentlich bringen? – Ich finde das peinlich. (Beifall bei den NEOS.)

15.21

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Verhandlungen zu Tagesordnungs­punkt 5 unterbrechen.