18.51

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu zwei Berichten etwas sa­gen, die schon von Herrn Kollegen Gahr und auch gerade von meinem Vorredner er­wähnt wurden, und zwar zum Bericht über das System der Bundesbahnbeamtenpen­sionen und zum Bericht über die Prüfung der Bundesanstalt für Verkehr. Das sind ja zwei Berichte, die auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun haben, und doch ist ihr Ergebnis ganz symptomatisch dafür, wie gering das Verantwortungsbewusstsein bei Leitungsorganen und Amtsträgern in der öffentlichen Verwaltung ausgeprägt ist.

Mein Vorredner hat gerade geschildert, dass fünf von sechs Empfehlungen nicht um­gesetzt wurden und dass das dazu geführt hat, dass sich die möglichen Einsparungen halbiert haben. Das ist im Ausschuss diskutiert worden. Ich habe Herrn Bundesminister Hofer gefragt: Na, was haben Sie jetzt vor? Werden Sie nun das umsetzen, von dem der Rechnungshof sagt, wenn das jetzt gemacht wird, dann sparen wir noch eine halbe Milliarde ein? – Was hat Herr Bundesminister Hofer geantwortet? – Er hat gesagt: Ich will Verwerfungen verhindern und sehe nicht ein, dass ein Bereich herausgegriffen wird.

Das war seine Antwort, und das ist ein ganz grundlegendes Missverständnis. Es geht nämlich nicht darum, die Bundesbahnbeamtenpensionisten gegenüber anderen Beam­tenpensionisten zu benachteiligen, sondern es geht darum, sie gleich zu behandeln (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ) und diese Sondersituation – man könnte es Privilegien oder Besserstellung nennen – zu beseitigen. Es ist natür­lich – das muss man Herrn Bundesminister Hofer ja zugestehen – lustiger, wenn er sa­gen kann: Ich gebe euch etwas dazu!, als wenn er sagen muss: Ich muss euch etwas wegnehmen! – Das aber ist halt die Verantwortung eines Politikers.

Zum zweiten Bericht, dem Bericht über die Bundesanstalt für Verkehr, ist ausführlich geschildert worden, was alles schiefgelaufen ist. Die Aufsicht hat nicht funktioniert. Der Leiter dieser nachgeordneten Dienststelle konnte nach Belieben schalten und walten. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass, wie schon gesagt wurde, Rechnungen be­zahlt wurden, ohne dass es eine Gegenleistung gegeben hätte. Auch da habe ich Herrn Bundesminister Hofer gefragt: Ist das Geld schon zurückgefordert worden, das rechtsgrundlos gezahlt wurde? – Seine Antwort war: Die Finanzprokuratur prüft.

Das Ganze ist im Sommer 2017 aufgekommen, offenbar prüft jetzt die Finanzprokura­tur – vielleicht schon ein Jahr oder ich weiß nicht, wie intensiv sie prüft –, ob dieses Geld, das ohne Rechtsgrund gezahlt wurde, zurückgefordert werden kann, was an sich auf der Hand liegt.

Wie würde da in einem privaten Unternehmen vorgegangen? – Das Erste wäre doch, dass man schaut, dass man dieses Geld wiederbekommt. Warum ist das bei der öf­fentlichen Verwaltung nicht so? – Es ist deshalb nicht so, weil sich niemand wirklich verantwortlich fühlt, und das ist ein Grundproblem, das wir haben. Was wir daher brau­chen, sind klare Regeln, die die Sorgfaltspflichten festschreiben und Sanktionen vorse­hen, die dann greifen, wenn diese Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden. – Danke. (Bei­fall bei den NEOS sowie des Abg. Knes.)

18.55

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Stephanie Cox. – Bitte.