10.36

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Gestatten Sie mir, zu Beginn meiner Ausführungen einen Abänderungsantrag zum Pensionsanpassungsgesetz 2019 einzubringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kolle­gen zum Pensionsanpassungsgesetz 2019

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

Nach der Z 4 wird folgende Z 5 angefügt:

»5. Nach § 717a wird folgender § 717b samt Überschrift angefügt:

„Vorbereitung der Neuordnung der Verwaltungskörper

§ 717b. Vorbereitungshandlungen, die im Hinblick auf erst in der Zukunft liegende Gesetzesänderungen im Bereich der Sozialversicherungsgesetze erforderlich sind, können bereits vor dem In-Kraft-Treten des jeweiligen Bundesgesetzes durchgeführt werden, wenn andernfalls eine fristgerechte Umsetzung nicht möglich wäre und der Gesetzesvorschlag bereits in parlamentarischer Behandlung steht. Insbesondere haben die Versicherungsträger auf Verlangen der Aufsichtsbehörde innerhalb einer Frist von 14 Tagen dieser die Zahl der pflichtversicherten Dienstnehmer/innen zu einem bestimmten Stichtag in der von der Aufsichtsbehörde geforderten Form zur Verfügung zu stellen.“«

Art. 9 (Änderung des Pensionsgesetzes 1965) wird wie folgt geändert:

Im § 41 Abs. 5 in der Fassung der Z 1 wird der Ausdruck „§ 718“ jeweils durch den Ausdruck „§ 717a“ ersetzt.

Art. 10 (Änderung des Bundestheaterpensionsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Im § 11 Abs. 6 wird der Ausdruck „§ 718“ jeweils durch den Ausdruck „§ 717a“ ersetzt.

Art. 11 (Änderung des Bundesbahn-Pensionsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Im § 37 Abs. 5 in der Fassung der Z 1 wird der Ausdruck „§ 718“ jeweils durch den Ausdruck „§ 717a“ ersetzt.

*****

Es handelt sich hierbei um eine rein technische Adaptierung, deshalb ersuche ich das Hohe Haus um Zustimmung.

Zum Thema der Pensionsanpassung selbst darf ich mich im Unterschied zu meinem Vorredner Muchitsch heute sehr erfreut zeigen. Es ist der Frau Bundesministerin ge­lungen, eine Pensionsanpassung ins Hohe Haus zu bringen, die eigentlich weit höher ist als die Inflation im Vergleichsraum von einem Jahr. Davon, Herr Kollege Muchitsch, müssen wir ausgehen, und nicht das berechnen, was in den letzten drei Monaten jeden Tag fraktionsweise da oder dort teurer geworden ist! Das ist der gesetzliche Rahmen, den wir haben, nämlich die Einjahresüberprüfung. Davon geht auch die Statistik Austria aus, und da liegt die Inflation bei 2,0 Prozent.

Die Frau Bundesministerin hat einen Gesetzentwurf, einen Vorschlag von 2,6 Prozent vorgelegt, und ich denke, wir können wirklich stolz darauf sein, dass das gelungen ist. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wir haben eine Pensionsanpassung, die sozial gestaffelt ist, und zwar in der Höhe von 2,6  bis 2 Prozent bei 1 115 Euro bis 1 500 Euro und von 2 Prozent bei 1 500 Euro bis 3 402 Euro. Da die ASVG-Höchstpension derzeit 3 402 Euro beträgt, gibt es keinen einzigen Pensionsbezieher, der weniger als die Inflationsabgeltung bekommt. Das ist einzigartig und einmalig. Deswegen können wir auf diese Vorgehensweise auch stolz sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Bei dieser Anpassung über die Wertsicherung hinaus wird auch die Kaufkraft gestärkt, was ja für die Pensionisten das Entscheidende ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn heute gesagt wird, dass das eine geringe Anpassung ist, dann darf ich Kollegen Muchitsch schon daran erinnern, dass die Anpassung der Pensionen im Jahr 2013/2014 weit unter der Inflationsrate erfolgt ist, und wenn man das hoch­rechnet, dann haben die Pensionisten heute noch einen Verlust von über 200 Euro. Ich danke den sozialistischen Bundesministern für diese schlechte Anpassung der Pen­sionen in der Vergangenheit! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich denke, dass man, wenn man sich um ein Umlageverfahren bemüht – wir als Frei­heitliche stehen zum Umlageverfahren –, den Mut dazu haben muss, auch die Finan­zierung zur Verfügung zu stellen. Die Finanzen müssen aber ausgewogen sein, weil wir uns sonst in den nächsten Jahren genau dieses System nicht mehr leisten können.

In den letzten zehn Jahren habe ich zwölfmal – jedes Jahr – Anträge eingebracht, um den Preisindex für Pensionistenhaushalte um nur 0,2 Prozent zu erhöhen. Zwölfmal wurde das von der Sozialdemokratie abgelehnt, sehr geehrte Damen und Herren. Das sollte die Öffentlichkeit auch wissen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die heutigen Rede­beiträge der Sozialdemokraten sind reiner Theaterdonner und sonst nichts. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Muchitsch – die zuvor bei seiner Rede auf das Rednerpult gestellte Tafel mit der Aufschrift „Kaufverlust für PensionistInnen“ in die Höhe haltend –: Jetzt, Kollege, können Sie es machen! Jetzt können Sie es machen!)

Wenn die Metaller bei ihren Verhandlungen 3,43 bis 4,3 Prozent ausverhandelt haben und nun Herr Kostelka für die Pensionisten 4 Prozent verlangt, dann ist das unredlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, merken Sie sich das! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Muchitsch, der die Tafel mit der Aufschrift „Kaufverlust für PensionistInnen“ erneut in die Höhe hält.)

10.43

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch

und Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 363 der Beilagen über die Regierungsvorlage 293 der Beilagen betreffend ein Pensionsanpassungsgesetz 2019

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Nach der Z 4 wird folgende Z 5 angefügt:

»5. Nach § 717a wird folgender § 717b samt Überschrift angefügt:

„Vorbereitung der Neuordnung der Verwaltungskörper

§ 717b. Vorbereitungshandlungen, die im Hinblick auf erst in der Zukunft liegende Gesetzesänderungen im Bereich der Sozialversicherungsgesetze erforderlich sind, können bereits vor dem In-Kraft-Treten des jeweiligen Bundesgesetzes durchgeführt werden, wenn andernfalls eine fristgerechte Umsetzung nicht möglich wäre und der Gesetzesvorschlag bereits in parlamentarischer Behandlung steht. Insbesondere haben die Versicherungsträger auf Verlangen der Aufsichtsbehörde innerhalb einer Frist von 14 Tagen dieser die Zahl der pflichtversicherten Dienstnehmer/innen zu einem bestimmten Stichtag in der von der Aufsichtsbehörde geforderten Form zur Ver­fügung zu stellen.“«

Art. 9 (Änderung des Pensionsgesetzes 1965) wird wie folgt geändert:

Im § 41 Abs. 5 in der Fassung der Z 1 wird der Ausdruck „§ 718“ jeweils durch den Ausdruck „§ 717a“ ersetzt.

Art. 10 (Änderung des Bundestheaterpensionsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Im § 11 Abs. 6 wird der Ausdruck „§ 718“ jeweils durch den Ausdruck „§ 717a“ ersetzt.

Art. 11 (Änderung des Bundesbahn-Pensionsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Im § 37 Abs. 5 in der Fassung der Z 1 wird der Ausdruck „§ 718“ jeweils durch den Ausdruck „§ 717a“ ersetzt.

Begründung

Zu Art. 1 (§ 717b ASVG):

Auf Grund des im Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) vorgesehenen Zeitplanes hat es sich als erforderlich erwiesen, mit den Vorbereitungshandlungen zur Umsetzung des SV-OG sobald wie möglich zu beginnen.

Daher soll nunmehr klargestellt werden, dass die erforderlichen Umsetzungsschritte, die unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des SV-OG jedenfalls erforderlich sind, bereits vor dem In-Kraft-Treten des SV-OG gesetzt werden können.

Davon umfasst ist auch eine entsprechende Mitwirkung durch die Sozialversiche­rungs­träger, wie insbesondere die Stichtagserhebung.

Zu den Art. 9 bis 11 (§ 41 Abs. 5 PG 1965; § 11 Abs. 6 BThPG; § 37 Abs. 5 BB-PG):

Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden Zitierungen berichtigt.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der verlesene Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Leichtfried zu Wort gemeldet. – Bitte.