12.10

Abgeordnete Sandra Wassermann (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Sozialministerin! Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hau­ses! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Der Bericht des Anwalts für Gleichbehand­lungsfragen für Menschen mit Behinderung über die Tätigkeit im Jahr 2017 beinhaltet die Entwicklung des Behindertengleichstellungsrechts und die Tätigkeiten in der Be­hindertengleichstellung. Der Anwalt arbeitet in seiner Funktion selbstständig, unabhän­gig und auch weisungsfrei.

Das von den Regierungsparteien vorgelegte Regierungsprogramm enthält auch viele Schwerpunktsetzungen und Festlegungen, die auch für die Behindertenanwaltschaft von großer Bedeutung sind. Ich finde auch, dass dieser Bericht viel und wesentlich zu mehr Bewusstsein und mehr Öffentlichkeitsbildung beiträgt und dadurch auch Hemm­schwellen abschafft.

Aus dem breiten Spektrum der in dem Bericht dargestellten Sachverhalte gehen aus meiner Sicht drei Punkte als ganz wichtig hervor. Zum einen ist das der Bildungs­bereich, zum anderen sind es der Bereich der Arbeitswelt und auch das Wohnen. Allein 15 Prozent der Anliegen haben sich mit baulichen Barrieren und barrierefreiem Wohnen beschäftigt. Insgesamt haben sich im Jahr 2017 1 200 Menschen mit Beein­trächtigungen an die Behindertenanwaltschaft gewandt.

Seit über zehn Jahren darf ich selbst unterstützendes Mitglied im Österreichischen Zivilinvalidenverband sein und habe aus vielen persönlichen Gesprächen die Bedürf­nisse und Erfordernisse von Menschen mit Beeinträchtigungen mitbekommen, nicht nur im Betrieb und in der eigenen Familie, auch täglich in der Bevölkerung. Deshalb ist mir der große Bereich der Inklusion auch ein großes Herzensanliegen.

Es gibt, darauf möchte ich kurz eingehen, in Kärnten eine große Veranstaltung und Fachmesse, die nennt sich Inclusia, „Siamo fratelli e sorelle“ – wir sind Brüder und Schwestern –, bei der Menschen, Schülerinnen und Schüler aus dem Alpe-Adria-Bereich – Kärnten beziehungsweise Österreich, Italien und Slowenien – zusammen­kommen, um ihre Freundschaften zu pflegen. Das sind Menschen und Kinder mit Be­einträchtigungen und Menschen und Kinder ohne Beeinträchtigungen.

Der Bericht der Behindertenanwaltschaft beschäftigt sich zum Großteil mit Inklusion und verschafft auch Einblicke in diesen Bereich. Zum einen geht es um eine per­sönliche Assistenz für SchülerInnen mit körperlicher Behinderung, zum anderen geht es um die barrierefreie Adaptierung von Mietwohnungen und Eigentumswohnungen, es geht aber auch um Assistenzhunde. Oder: Wenn ein Mensch mit Beeinträchtigung nicht zu einem Behindertensprechtag kommen kann, dann werden diesem auch Hausbesuche angeboten, was ich sehr begrüßenswert finde.

Es gibt auch verschiedenste Initiativen wie die Behindertenvertrauenspersonen, die auch mit Zertifikaten ausgestattet werden, E-Rollstuhl-Begleitungen in Rehabilitationszen­tren, wo es zu Diskriminierungen kommt, und vieles mehr. Wie wichtig also die Ein­setzung eines Behindertenanwalts ist, wie wichtig also die Arbeit der Vorfeldorgani­sationen und auch des Österreichischen Zivilinvalidenverbandes ist, sieht man auch am Beispiel von Herrn Hofer und seinem Team, die sich unermüdlich für die Anliegen von Menschen mit Behinderung einsetzen. An dieser Stelle möchte ich daher ihm und seinem Team ein großes Dankeschön aussprechen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie des Abg. Muchitsch.)

Die Maßnahmen, die die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stär­ken, sind nicht nur aus rechtlicher Sicht geboten, sie nützen auch der gesamten Gesellschaft. Umso dankbarer bin ich auch, dass wir eine Sozialministerin haben, die ein großes Herz für Menschen mit Behinderung hat – das zeichnet sie meiner Ansicht nach als Sozialministerin auch aus. Deshalb sehen wir die Vielfalt der Menschen als Bereicherung unserer Gesellschaft und als wertvollen Schatz. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.14

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Birgit Sandler. – Bitte.