15.42

Abgeordneter Dipl.-Ing. Alois Rosenberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damen und Herren auf der Besuchergalerie! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Übertragungs­geräten! Lieber Herr Kollege Preiner, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Sozial­demokratie! Dieser Änderung des Bundesämtergesetzes nicht zuzustimmen, ist abso­lut nicht nachvollziehbar, beinahe schon grotesk.

Ich darf die Situation schildern: Wir haben zwei Bundesanstalten, nachgeordnete Dienststellen des Nachhaltigkeitsministeriums, im selben Haus untergebracht, einmal mit 14 und einmal mit zehn Wissenschafterinnen und Wissenschaftern. Beide forschen im agrarökonomischen Bereich, also nicht in der Agrartechnik und in der Agraröko­nomie, sondern zweimal in der Agrarökonomie. Es gibt zwei Verwaltungen, zwei EDV-Systeme, und wenn ich das jemandem aus der Bevölkerung erklären würde, würde ich sagen: Stellen Sie sich vor, ein Eigentümer, ein Haus, zu ebener Erde ein Reisebüro mit fünf Personen, wenn ich das größenordnungsmäßig übertrage, und im ersten Stock ein Reisebüro mit zwei Personen, die einen organisieren Reisen ins Berggebiet und die anderen ins Flachland. Die Antwort wäre wahrscheinlich: Und da ist bis jetzt nichts passiert?

Wir reden seit Jahren über Verwaltungsreform, über einen schlankeren Staat, über Aufgabenkritik, und auch der Rechnungshof hat eine Empfehlung abgegeben, nicht die eine Anstalt in die andere zu integrieren, sondern sie zusammenzuführen. (Abg. Riemer: Da geht es um Parteipolitik!)

Ich weise darauf hin: Noch vor einem Jahr waren die Gazetten voll mit dem Thema Reformstau. Das ist ein explizites Beispiel dafür, was die Ursache dieses Reformstaus war. Damit ist es jetzt vorbei, und das ist auch gut so. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. Zwischenruf des Abg. Preiner.)

Im internationalen Kontext ist eine Forschungsanstalt mit 24 Wissenschafterinnen und Wissenschaftern noch sehr klein. Herr Kollege Preiner, in dem Antrag wird angeregt, dass internationale Forschungskooperationen eingegangen werden sollen. Ein Institut, das forschungsmäßig nur sehr schmal aufgestellt ist, wird wenig andocken können. Die Materien und die Themen sind sehr eng und müssen auch entsprechend vernetzt werden. Die Möglichkeit, Forschungskooperationen einzugehen, so wie Sie das angeregt haben, ist bei einer größeren Einheit viel besser gegeben als bei einer Anstalt mit nur zehn Personen. (Abg. Preiner: Größe hat mit Qualität nichts zu tun!)

Im neuen Gesetzesvorschlag sind die Forschungsaufgaben so formuliert, dass die jetzigen Forschungsaufgaben der Bergbauernanstalt weitergeführt werden. Ich weiß nicht, was Sie unter kritischer Forschung verstehen. Forschung und Wissenschaft sind objektiv, neutral und wissenschaftsbasiert (Abg. Preiner: Sollten es sein!), also da wird sich, denke ich, nichts ändern, wenn das auch bis jetzt so in Ordnung war.

In diesem Sinne ist es auch vom Beamtendienstrecht und von der Freiheit der Wis­senschaft her kein Problem, sodass das, was jetzt bearbeitet wurde, auch weiterhin in der Forschung bearbeitet werden kann. Ich denke, dass es in dieser Zeit eine Selbst­verständlichkeit sein muss, diesem Gesetz zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

15.46

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Zinggl ist zu Wort gemeldet. – Bitte.