18.46

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen daheim! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Plenarsaal! Wohnen ist ein Grund­bedürfnis der Menschen. In vielen Orten und in vielen Regionen ist Wohnen mittler­weile für die Menschen einfach nicht mehr leistbar oder nur noch schwer leistbar. Egal, ob es sich um junge Familien handelt oder um junge Paare, die gerade ein Kind bekommen und deshalb wohnungssuchend sind, oder ob es sich um Einzelpersonen oder um Singlehaushalte handelt: Es ist immer relativ schwierig, halbwegs günstige Woh­nungen zu finden.

Die monatlichen Ausgaben für Wohnen und Leben betragen in Österreich mittlerweile zwischen 30 und 45 Prozent des monatlichen Einkommens. Dabei gibt es aber auch ein kräftiges Stadt-Land-Gefälle. In diesem Marktsegment bieten die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen für die Menschen in unserem Land ein wirklich wichtiges Angebot, denn bei den Gemeinnützigen stehen die Interessen von Mitgliedern, Wohnungssuchenden und Bewohnern im Mittelpunkt der Dienstleistung. Die Bewohner der gemeinnützigen Wohnungen zahlen um durchschnittlich 20 Prozent weniger Miete im Monat – und das, denke ich, ist ein ganz wichtiger und fairer Preis, den es wirklich zu unterstützen gilt.

Um dieses bewährte Modell der Wohnungsgemeinnützigkeit zu erhalten, ist eine Modernisierung und eine Anpassung an die zeitgemäßen Ansprüche notwendig. Ich darf Ihnen dies anhand von zwei Beispielen erläutern: Einen wesentlichen Anteil daran, dass leistbares Wohnen auch für künftige Generationen gesichert bleibt, hat das von den Gemeinnützigen eingesetzte Kapital, das im Unternehmen bleiben sollte. Gerade in diesem Bereich sollen die aufsichtsbehördlichen Möglichkeiten gestärkt und moder­nisiert werden, indem man in Analogie zum Bankwesen einen Regierungskommissär einsetzt. Diese Maßnahme stärkt die aufsichtsbehördliche Möglichkeit der Länder und schützt den Generationenausgleich, indem zur Sanierung verstärkt Eigenmittel verwen­det werden.

Ein zweiter wichtiger Punkt ist die Novellierung des § 26 WGG, in dem es um die Bezüge geht, und zwar sind diese Bezüge derzeit noch an die Dienstklasse 9 des Beamtenbesoldungsrechts gebunden, das ja ausläuft. Alleine von daher liegt es auf der Hand, dass es da eine Aktualisierung braucht.

Die Bezüge sollen eine Obergrenze erhalten, indem nämlich Jahresprämien, Über­stundenpauschalierungen und Mehrfachtätigkeiten auch mit einer Obergrenze belegt werden. Zudem wird die Anwendung eines Corporate-Governance-Kodex mehr Trans­parenz und mehr Vergleichbarkeit schaffen.

Meine Damen und Herren, etwa 180 gemeinnützige Bauvereinigungen leisten hier in Österreich einen wertvollen Beitrag für die Menschen. Wir wollen mit der Novellierung richtungsweisend mithelfen, dass die gemeinnützigen Bauvereinigungen stark und fit in die Zukunft gehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.50

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste: Frau Abgeordnete Petra Wimmer. – Bitte.