Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 98

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diesem Haus wirklich sagen, wir haben diese Gesetze immer parteiübergreifend beschlossen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es haben immer Gespräche mit den Tierschutzbeauftragten, mit den Tierschutz­sprechern der Parteien stattgefunden. Wir haben immer, sogar bevor etwas in den Ausschuss gekommen ist, mit den Tierschutzsprechern gesprochen, haben auch ihre Anregungen in unsere Anträge, die dann als Gesetzesanträge eingebracht wurden, eingearbeitet und haben 96 Prozent aller Anträge betreffend den Tierschutz, die in den letzten eineinhalb Jahrzehnten in diesem Haus eingebracht wurden, einstimmig be­schlossen. Es sind viele, viele Maßnahmen, die zum Beispiel der ehemalige Tier­schutz­sprecher der FPÖ, Herr Bernhard Vock, eingebracht hat, als Gesetzesanträge von uns weitergebracht worden. Wir haben viel getan.

Ich bin wirklich verwundert, wenn ich an die letzte Ausschusssitzung denke: Da wurde uns ein Änderungsvorschlag betreffend das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere vorgelegt, in dem es um die Zoofachhandlungen geht. Da geht es in Wirklichkeit aber eigentlich nur um § 31 Abs. 5, dass das Halten von Hunden und Katzen „zum Zwecke des Verkaufes“ in Zoofachhandlungen verboten wird.

Ich habe im Gesundheitsausschuss eingebracht, dass die Formulierung das Halten „zum Zwecke des Verkaufes“ zu wenig ist, es gehört auch die Vermittlung und so weiter mitaufgenommen, sonst würden wir dem Zoofachhandel Tür und Tor für andere Maßnahmen öffnen. Da ist gesagt worden, weitere Gespräche werden geführt werden, damit man „zum Zwecke des Verkaufes“ wegbringt, man werde sich an uns wenden. Es ist nichts passiert. Das, was passiert, ist: Wir bekommen heute einen gesamt­ändernden Abänderungsantrag, der eine massive Palette an Änderungen, eine massive Änderung des Tierschutzgesetzes vorsieht.

Ich muss jetzt sagen, Frau Bundesminister, ich weiß, dass du für den Tierschutz bist, ich spreche dir auch Lob aus. Ich weiß, dass du sehr bemüht bist, das zu tun. Wir haben viele Gespräche geführt, aber diesem gesamtändernden Abänderungsantrag können wir nicht zustimmen. Ich habe dir auch gesagt, wenn ihr uns den Antrag rechtzeitig gebt, damit wir ihn uns ansehen können, dann kann es sein, dass wir ihm auch zustimmen werden. Wenn er aber 14 Stunden vor Beginn der Plenardebatte – um 19.30 Uhr gestern Abend – kommt, dann kann man sich Dinge, die in diesem Antrag stehen, nicht mehr anschauen. Da sind so gravierende Änderungen drinnen, die man auch mit den Ländern absprechen muss, dass man dem nicht zustimmen kann.

Es sind auch gute Sachen in diesem Antrag drinnen, aber weil das in einem Ge­samtpaket drinnen ist, können wir nicht zustimmen. Nur ein Beispiel, weil Kollege Riemer gesagt hat, Vereine müssten plötzlich zusperren, wenn das heute nicht be­schlossen wird: Lieber Josef Riemer! Über Betriebsstätten und die sonstige wirt­schaftliche Tätigkeit diskutieren wir seit eineinhalb Jahren, denn das Gesetz haben wir 2017 gemacht, Übergangsfrist bis Sommer 2018, dann hätte eine Verordnung erstellt werden sollen. Mit Anfang 2018, glaube ich, ist irgendwann die Sonderhalte­verordnung gekommen. Und das Problem, das wir haben, ist, dass einzelne Amtstierärzte oder Bezirksverwaltungsbehörden die Begriffe Betriebsstätte und sonstige wirtschaftliche Tätigkeit immer falsch interpretiert haben.

Da haben wir diskutiert, Frau Minister, du weißt es, wir haben oft genug geredet. Du hast zugesagt: Selbstverständlich wird etwas kommen! Wir sind auch bereit, solche Dinge mitzutragen, aber wir können es nicht in diesem Gesamtpaket machen, weil da Dinge drinnen sind, die wir uns erst anschauen müssen, wo wir nicht wissen, was los ist. (Bundesministerin Hartinger-Klein: Das Parlament ist zuständig!)

Du sagst berechtigterweise – darum sage ich es ja, ich weiß, dass du für den Tier­schutz bist –, das Parlament ist zuständig; und da wende ich mich jetzt an den ÖVP-


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