Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 133

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Es geht um den Entschließungsantrag meines Kollegen Nikolaus Scherak, den wir heute hier mittels Fristsetzungsantrag thematisieren und in dieser kurzen Debatte dis­kutieren wollen, weil es mir wichtig erscheint, in der öffentlichen Diskussion auch jetzt einen klaren Standpunkt einzunehmen.

Ich erinnere daran, dass vor sechs Jahren ein umfangreiches Transparenzpaket auf den Weg gebracht wurde, ein Transparenzpaket, dessen Ziel es war, Rahmen­bedin­gungen für einen fairen politischen Wettbewerb zu schaffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei allem Verständnis für eine durchaus sachliche, aber auch immer wieder harte Auseinandersetzung sollten wir alle ein Interesse daran haben, dass der politische Wettbewerb immer fair vonstattengehen sollte.

Die bisherigen Rechenschaftsberichte der Parteien – und ich bedauere es sehr, dass es immer so lange dauert, bis sie dann vorliegen, bis also klar ist, was im Wahlkampf 2017 tatsächlich Sache war – haben aber eindeutig gezeigt, dass die in diesem Transparenzpaket getroffenen Maßnahmen offensichtlich weder zielführend noch – und das möchte ich ganz klar sagen – ausreichend waren.

Uns geht es um einen respektvollen Umgang mit Steuergeld, uns geht es vor allem auch um Transparenz, es geht uns um Fairness und darum, dass wir uns hier in die­sem Haus als Parteien an die Gesetze halten, weil wir das auch von den Bürgerinnen und Bürgern draußen erwarten. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie wissen, dass aufgrund der Rechenschaftsberichte klar geworden ist, dass es zu einer gesetzwidrigen Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze gekommen ist. Die Wahlkampfkostenobergrenze liegt ja bei 7 Millionen Euro; wenn man jetzt zusam­menrechnet, was ÖVP, SPÖ und FPÖ gemeinsam über diesen Betrag hinausgehend ausgegeben haben, dann reden wir von über 10 Millionen Euro, die zu viel ausge­geben wurden.

Die ÖVP hat quasi fast doppelt so viel ausgegeben, als gesetzlich zulässig gewesen wäre. (Abg. Rädler: Bei Ihnen muss man rechnen, was Haselsteiner ausgegeben hat!) Damit kann ich sagen: Die obersten Gesetzesbrecher dieser Republik sitzen hier im Haus; es sind diese Parteien. (Beifall bei den NEOS.)

Was mich besonders empört hat, und das möchte ich an dieser Stelle wirklich sagen, war die Frage des Umgangs mit diesem klaren Gesetzesbruch vonseiten der ÖVP, vonseiten der FPÖ.

Ich beginne einmal mit der FPÖ. Herr Minister Kickl hat gemeint: Was soll denn die ganze Aufregung? Damit wurde ja nur die Wirtschaft belebt! (Beifall bei den NEOS.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eine dermaßen große Frechheit, dass ich gar keine Worte finde! Was würden Sie denn sagen, wenn ein Bankräuber sagt: Entschuldigen Sie, ich habe das Geld genommen, ich habe Schmuck gekauft, ich habe die Wirtschaft belebt! – Verzeihen Sie, aber was soll denn das? (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)

Die ÖVP hat gesagt: Es war wenigstens ein transparenter Gesetzesbruch! – Also auch da muss ich sagen: Sie hatten auch schon einmal bessere Rechtfertigungen oder Ausreden.

Eine Anmerkung zu den intransparenten Konstruktionen, Vereinen und so weiter (Abg. Rädler: Haselsteiner!): völlig richtig, das darf nicht sein; aber wir haben uns das genau angeschaut. Ich meine, ich bin sicher, dass es da auch noch einige Vereine in Ihrem Umfeld gibt, aber der jetzige Minister Blümel hat einen Verein zur Förderung bür­gerlicher Politik, der seine Webseite betrieben hat. War das auch Teil dieser offiziellen


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