12.44

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer! Frau Kollegin Heinisch-Hosek! Wir haben eigentlich schon ver­einbart, dass wir dieses Frauenvolksbegehren auch in den Ausschüssen intensiv dis­kutieren werden. Soweit mir bekannt ist, sind schon zwei Termine fixiert, und ich glaube, wir werden auch inhaltlich sehr gut darüber diskutieren können. Sie haben schon angesprochen, es haben dieses Volksbegehren knapp 482 000 Personen unterschrieben, aber ich glaube kaum, dass inhaltlich alle genau verstanden haben, was sie unterschrieben haben, weil ja auch sehr viele Forderungen darin versteckt worden sind. (Abg. Loacker: Wollen Sie sagen, die Frauen wären nicht klug genug? Wollen Sie sagen, die Frauen würden das nicht verstehen?) – Na bitte! Nein, Herr Loacker, Sie brauchen sich nicht aufzuregen, ich werde es Ihnen jetzt erklären, in aller Ruhe, wirklich!

Es sind viele Forderungen auch versteckt verpackt worden; so zum Beispiel die For­derung nach der queeren Pädagogik, die im Vorschlag aus dem vergangenen Jahr noch klar dringestanden ist und jetzt im Verbot von stereotypen Darstellungen in Schule und Kindergarten enthalten ist. Natürlich ist das jetzt anders verpackt. Für all jene, die nicht wissen, was queere Pädagogik bedeutet, erkläre ich es gerne noch einmal. Die queere Pädagogik umfasst die Theorie, dass wir nicht Frauen und Männer sind, weil wir als solche geboren sind, sondern weil wir dazu erzogen worden sind. Und solche Theorien, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben weder in Schulen noch in Kindergärten und schon gar nicht in einem Frauenvolksbegehren etwas verloren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ein weiterer Punkt, der mir nicht gefällt – Sie sind inhaltlich leider auch nicht darauf eingegangen –, ist die Forderung nach dem Rechtsanspruch für Kinder auf einen qualitätsvollen, ganztägigen, kostenlosen, hochwertigen Betreuungsplatz nach Ablauf der Mutterschutzfrist. Das heißt, die Initiatoren fordern einen Rechtsanspruch für Kinder ab der achten Lebenswoche. (Zwischenruf der Abg. Friedl.) Seid mir bitte nicht böse, aber das ist viel zu weitgreifend! Das möchte ich nicht. (Abg. Heinisch-Hosek: Sie müssen ja nicht!) Außerdem gibt es diesen Rechtsanspruch auf liebevolle Be­treu­ung in Österreich schon – und der heißt: Mutter und Vater. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin auch nicht allein mit meiner Kritik. „Die Presse“ hat vergangenes Jahr, am 12. Juni, getitelt: „Allerdings finden sich auf der langen Liste der Forderungen auch einige, die irgendwo zwischen unrealistisch und weltfremd pendeln.“

Und weiter: „Das umstrittene Thema ,Gratisverhütungsmittel‘, zum Beispiel. Dass dieser Punkt im selben Atemzug genannt wird wie gleicher Lohn für gleiche Arbeit, ist auch ein Indiz dafür, dass es den Initiatorinnen an Gefühl für Relationen mangelt.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist es: Viele gute Punkte, die dieses Frauenvolksbegehren beinhaltet – auch den Gewaltschutz; das ist mir persönlich ein sehr, sehr wichtiges Thema –, in einem Atemzug mit Abtreibung auf Krankenschein zu nennen, das kann ich nicht unterstützen, und deshalb werde ich mich auch gegen dieses Volksbegehren aussprechen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.47

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Gamon ist zu Wort gemel­det. – Bitte.