18.28

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kollegin­nen, werte Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Das Waffengesetz beschäftigt sich mit zwei großen Bereichen: Einerseits ist das die Umsetzung der EU-Waffen­richtlinie, in der sehr viele positive Dinge enthalten sind. Sie beinhaltet eine absolut strenge Regelung in Bezug auf umgebaute halbautomatische Schusswaffen mit großen Magazinen. Es soll eine neue, umfassende Kategorisierung in Bezug auf halb­automatische Schusswaffen und auch Waffen mit glattem Lauf geben. Was bedeutet das im Konkreten? – Es gab vorher die vier Kategorien A, B, C und D; D wird jetzt in C einfließen. Es gibt jetzt drei gemeinsame Kategorien, die generell gehandelt werden sollen.

Zur besseren Nachverfolgung von Schusswaffen muss eine Anzeige abgegeben werden, wenn eine Überlassung stattfindet – das hat es vorher nicht gegeben –, auch wenn diese Waffe aus dem Ausland kommt. Weiters gibt es eine Meldepflicht der Waffenhändler hinsichtlich verdächtiger Transaktionen; das ist ein positiver Aspekt, eine positive Geschichte. Zusätzlich ist in der Gewerbeordnung geregelt, dass sie die Verpflichtung zur Führung eines Waffenhandelsbuchs haben.

Ich komme schon zum nationalen Spielraum: Dort haben wir einheitliche Kriterien für Sportschützen. Wir wissen, dass sehr, sehr viele Stellungnahmen von Einzelpersonen und von Sportverbänden hereingekommen sind, weil wir da zuerst die Mitgliederzahl von 100 Mitgliedern bestimmt hatten, die jetzt auf 35 Mitglieder reduziert wurde.

Es gibt jetzt auch die Ausnahmeregelung für Jäger, nicht nur für Berufsjäger, sondern auch für Jäger, die regelmäßig zur Jagd gehen, dass sie eine Vorrichtung zur Dämp­fung des Schussknalls verwenden dürfen.

Gleichzeitig soll für Jäger, die eine Waffenbesitzkarte haben, die Möglichkeit be­stehen – speziell auch im Osten, weil es dort auch die Wildschweinjagd gibt –, dass sie ausschließlich während der Jagd eine Schusswaffe der Kategorie B zur Nachsuche mitführen dürfen. (Ruf bei der ÖVP: Bravo!)

Justizwachebeamte und die Militärpolizei sind hinsichtlich der Richtlinien der Polizei gleichgestellt worden.

Ich halte die Wartefrist bei psychologischen Gutachten, die eingeführt wird, wirklich für sehr positiv, denn jetzt muss man sechs Monate warten, bis man ein erneutes Gut­achten machen lassen kann, und es gibt, wenn man drei negative Gutachten hat, sogar noch eine absolute Zehn-Jahres-Sperre; die hat es vorher nicht gegeben.

Die Ausdehnung des Schusswaffenverbots auf ein generelles Waffenverbot bei Drittstaatsangehörigen ist ebenfalls enthalten. Das, was mir sehr wichtig ist, ist, dass es auch für Organe der öffentlichen Sicherheit jetzt möglich ist, ein Waffenverbot auszusprechen. Da bin ich Kollegen Plessl sehr dankbar, der seit Langem gefordert hat, was wir jetzt in einem Antrag im Zuge dessen eingebracht haben, dass, wenn ein Waffenverbot ausgesprochen wird, gleichzeitig auch die Jagdkarte abgenommen werden kann. Uns ist bewusst, dass die Bundesregierung jetzt mit den neun Lan­desregierungen Kontakt aufnehmen und die Frage der Kompetenz rechtlich lösen muss, weil wir alle wissen, dass das Jagdgesetz der Zuständigkeit des jeweiligen Lan­des unterliegt.

Ein weiterer Antrag, den wir zusätzlich eingebracht haben, ist auch noch gelungen – den habe ich auch schon in der letzten Plenarsitzung angekündigt –, und zwar ist das der Antrag auf Erweiterung der Verlässlichkeit. Wir fordern nicht nur ein, dass die Menschen eine Verlässlichkeitsprüfung nach der Gewerbeordnung machen, sondern auch eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitspolizeigesetz, damit solche Dinge wie mit dem Beamten im BVT nicht mehr passieren können. Das ist nach Abwägung aller Vor- und Nachteile der Grund, warum wir diesem Waffengesetz zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

18.32

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gahr. – Bitte.