19.44

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Herr Minister! Sie haben der Bevölkerung vollmundig versprochen, in den nächsten Jahren 4 100 Polizistinnen und Polizisten zu rekrutieren, es soll gar 2 100 neue Planstellen geben. Nun bemerken Sie, dass Sie gerade einmal einen Bruchteil schaffen werden – und das trotz Ihrer Hunderttausende Euro teuren Inserate, teilweise in verschwörungstheoretischen und rechtspopulistischen Medien, das trotz einer Senkung des Punkteminimums für den Aufnahmetest bei der Polizei. (Abg. Neubauer: ... Polizeifan!)

Ja, was machen Sie dann? – Sie möchten Schmalspurpolizisten alias Grenzassis­ten­ten an die Grenze schicken. Ich nehme an, es handelt sich dabei um eine als Initiativ­antrag getarnte Regierungsvorlage mit der Folge, dass die Begutachtung vermieden wird, was gerade bei einem derart eingriffsstarken Gesetz massiv zu kritisieren ist.

Sie wollen einfache Verwaltungsbedienstete der Landespolizeidirektionen mit der Aus­übung von Befehls- und Zwangsgewalt im Grenzkontrollwesen ausstatten. Die Amts­handlungen, die diese Personen durchführen sollen, sind unter anderem Überprüfung Minderjähriger, Identitätsfeststellungen, Fahrzeugkontrollen, Feststellung der Authenti­zität von Reisedokumenten – mit diesen Kompetenzen geht übrigens die Ermächtigung einher, die soeben genannten Maßnahmen auch mittels unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt unter Überwindung eines körperlichen Widerstandes durchzusetzen. (Abg. Rosenkranz: Eben nicht! Das ist unfassbar!)

Beruhigen soll uns offensichtlich, dass man, sollte eine Überwindung erforderlich sein, einen echten Polizisten ersuchen kann. Was aber in wirklich brenzligen Situationen passieren soll, wenn es darauf ankommt, das möchte ich gerne wissen, und damit muss ein Gesetz umgehen können, das muss in einem Gesetz im Voraus mit bedacht werden! Wenn es darauf ankommt, hieße das im vorliegenden Fall, dass unqualifizierte Personen, die nicht ausreichend auf Extremsituationen geschult und sensibilisiert sind und der Bewältigung einer derartigen Situation schlicht nicht gewachsen sind, mit einer solchen konfrontiert werden. – Befehls- und Zwangsgewalt gehört in die Hand von dafür ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten und nicht in die Hand von irgend­jemandem sonst.

Wenn Sie sagen, das geht auf Basis des Sicherheitspolizeigesetzes auch schon, dann sage ich: Ja, aber nur nach erfolgreicher Absolvierung der Polizeigrundausbildung. – Was hier vorgesehen ist, ist eine nicht näher geregelte Schmalspurschulung für diese „Hilfssheriffs“, wie sie der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages Rupert Wolff gestern genannt hat. Der Präsident der Kammer, der auch Sie als Anwalt angehören, Kollege Rosenkranz (Abg. Rosenkranz: Stimmt gar nicht!), warnt: „Die Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt durch Verwaltungsbeamte ist rechts­staat­lich höchst bedenklich und geeignet, in Grund- und Freiheitsrechte einzugreifen“.

Sie wollten das Problem im Ausschuss kleinreden. Der Herr Innenminister entgegnete meinen Bedenken mit dem Argument, dass die betreffenden Bediensteten eh nur im Kobel im Flughafen in Schwechat sitzen und Pässe anschauen würden – Sie erinnern sich daran. Aber wissen Sie, das Problem, das ich damit hatte und nach wie vor habe, ist folgendes: Wenn dem so wäre und die Herrschaften einen derart eingegrenzten Einsatzbereich im Flughafen hätten, dann hätten Sie das auch ins Gesetz schreiben können – aber das steht hier nicht. Und der von Kollegen Rosenkranz eingebrachte Entschließungsantrag hat in diesem Zusammenhang eine rechtliche Verbindlichkeit von null und macht daher nichts wieder gut.

Sie behalten sich also die Option offen, Ihre unqualifizierten Assistenzpolizisten – etwas anderes sind sie nicht – an die Bundesgrenze zu schicken, und dafür bekommen Sie unsere Zustimmung nicht. Dort gehört, wie überall, wo Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt wird, ein echter Polizist, eine echte Polizistin mit entsprechender Ausbildung hin. Deswegen stimmen wir dem Antrag sicherlich nicht zu. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.47

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Werner Amon. – Bitte.