20.06

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen hier vom Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz geändert wird. Worum geht es dabei im Wesentlichen?

Es geht darum, die Attraktivität des Zivildienstes zu erhöhen, zu verbreitern, einerseits durch Verwaltungsvereinfachungen und andererseits durch Verbesserungen für die Zivildienstleistenden. Es geht darum, die Wünsche und Bedürfnisse der Trägerorgani­sationen, aber auch die Anliegen des behördlichen Vollzuges zu berücksichtigen und diesbezügliche Optimierungen vorzunehmen. Und es geht darum, die Mitwirkungs- und Steuerungsmöglichkeiten sowohl von Bundes- als auch von Länderseite her zu verbessern.

Es gibt zahlreiche gute und wichtige Verbesserungen in diesem Gesetz. Ich darf Ihnen einige zur Kenntnis bringen: Es sind dies die Einführung eines computerunterstützten Ausbildungsmoduls für Zivildienstleistende, aber auch für Vorgesetzte in Zivildienst­einrichtungen, samt einer dazugehörigen Zertifizierung; die Ergänzung der Voraus­set­zungen für die Anerkennung und den Widerruf der Anerkennung von Zivildienst­einrich­tungen; verstärkte Mitwirkungsrechte durch den Bundesminister für Inneres sowie die Zivildienstserviceagentur; die Möglichkeit des Landeshauptmannes, die ge­neh­migte maximale Platzanzahl amtswegig zu senken; die vorzeitige Entlassung von Zivildienst­leistenden bei Krankenstandsdauer von insgesamt 24 Kalendertagen – das war bisher in dieser Form nicht möglich, sondern nur, wenn eine durchgehende Abwe­senheit von 18 Tagen vorgelegen ist –; die Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung des Zivil­dienst­leistenden bei Vorliegen einer Gesundheitsschädigung infolge des Zivil­dienstes, aber auch die Möglichkeit einer zweiten Beantragung des Erlöschens der Zivil­dienst­pflicht für zwölf Monate. Das ist dann relevant, wenn es darum geht, dass der Zivil­dienst­pflichtige gerne eine Berufswahl als Angehöriger eines Wachkörpers vor­nehmen möchte und diese Quasiverlängerung bisher nur durch Aufschub möglich war – so gesehen eine neue, verbesserte, verwaltungsrechtlich saubere Lösung.

Wir wissen, der Zivildienst ist ein wichtiger, ein unverzichtbarer Bestandteil im sozialen Dienstleistungsbereich des Staates und der Länder. Mit dieser Regierungsvorlage stellen wir sicher, dass einerseits der Qualitätsstandard im Zivildienstbereich, aber auch die Rechte und Pflichten der Zivildiener, ebenso wie auch die Rechte und Pflichten der Behörden klar geregelt werden. Wir erfüllen damit auch einen Ansatz, ein Versprechen, das wir im Regierungsprogramm abgegeben haben.

Ich denke, das ist ein gutes Gesetz, eine gute, eine wichtige, eine sinnvolle Erwei­terung der bisherigen Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass einerseits der Zivildienst auch zukünftig attraktiv bleibt und andererseits der Zivildienst in der jetzigen Aus­prägung auch für zukünftige Generationen gesichert erscheint. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.10

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Konrad Antoni. – Bitte.