20.10

Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staats­sekre­tärin! Ja, die Zivildienstgesetz-Novelle, die wir heute beschließen, ist nicht die erste, sie ist sicher auch nicht die letzte, und von unserer Seite möchte ich anmerken, dass auch wir das Positive in vielen Bereichen herausstreichen möchten und daher der heute vorliegenden Novelle auch unsere Zustimmung geben. Ich möchte aber schon ganz explizit anmerken, wie ich das auch schon im Ausschuss getan habe, dass es sich beim Zivildienst um einen Wehrersatzdienst handelt, und so sehe ich in vielen Be­reichen den Zivildienst als wesentliche Unterstützung, als zusätzliche Kraft natürlich auch zur Unterstützung der fix Angestellten in vielen Bereichen des Sozial-, des Sicherheits- und des Gesundheitssystems.

Was ich aber sehr klar und deutlich anmerken möchte: Der Zivildienst darf nie in Konkurrenz zu den fix Angestellten in diesen Einrichtungen stehen oder gar als Sparprogramm in den Einrichtungen herangezogen werden.

Zu den positiven Aspekten zählen – ich kann das von meinem Vorredner Gesagte unter­streichen – selbstverständlich die Ausbildungsmodule im Bereich der Staatsbür­ger­schaft, auch die Ausbildungsmodule für all jene, die in den Einrichtungen Verant­wortung für die Zivildiener tragen. Positiv herausstreichen möchte ich auch, dass die Berücksichtigung eines zusätzlichen Bedarfs an Zivildienst erst nach dessen Nachweis möglich ist. Umgekehrt kann es natürlich, wenn Zivildienstvoraussetzungen nicht ord­nungs­gemäß erfüllt und nachgewiesen werden können, auch zu einem Aberken­nungsbescheid kommen.

In diesem Zusammenhang vielleicht ein kleiner Wermutstropfen: Wenn man in den Erläuterungen nachliest, wo es heißt: „Zudem sollen in Hinkunft Bescheide, die gegen Bestimmungen über die Anerkennung von Einrichtungen verstoßen, vom Bundes­minister für Inneres aufgehoben werden können“, dann stellt sich für mich eigentlich die Frage: Warum ist das notwendig, wenn die Entscheidungen doch ohnedies in der Zivildienstagentur, in der – ich glaube, da sind wir uns einig – sehr, sehr gute Arbeit geleistet wird, getroffen werden?

Wesentlich ist, und das möchte ich schon anmerken, damit man ein Gefühl für die Größenordnung bekommt: Allein für das Kalenderjahr 2017 sprechen wir von 14 907 Zivil­dienstpflichtigen und österreichweit von 1 687 anerkannten Einrichtungen. So, glaube ich, können wir alle mit Stolz sagen, das Modell des Zivildienstes ist wirklich ein Erfolgsmodell, ein herzeigbares Modell, weil in vielen Bereichen viele, viele junge Menschen nach Ableistung des Zivildienstes in den diversen Einrichtungen als Kräfte weiter verfügbar bleiben; also wirklich ein hervorragendes Modell!

In vielen Bereichen werden immer wieder Zivildiener gesucht. Man darf, glaube ich, diese Einrichtungen durchaus auch ein bissel vor den Vorhang holen. Ich darf das für Einrichtungen aus meiner Region, aus dem Waldviertel, machen, von denen ich hier nur einige wenige Beispiele nennen möchte: zum Beispiel das Psychosomatische Zentrum im Waldviertel, bis hin zur Tagesstätte Zuversicht in Heidenreichstein, wo mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen gearbeitet wird, und ich denke, die Zivildiener erbringen in diesen Einrichtungen eine besondere Leistung. Daher ist es für uns auch besonders wichtig, dass wir uns die Unternehmen, in denen Zivildiener ihre Leistung erbringen, auch genau anschauen, denn in vielen Bereichen sind das keine einfachen Jobs, sind das Jobs mit großer Herausforderung. Daher ist es umso wichtiger, dass in Zukunft Zivildienststellen die Anerkennung als solche auch wieder aberkannt werden kann, wenn gegen bestimmte Regeln verstoßen wird.

Abschließend möchte ich sagen: Damit all diese positiven Aspekte in Zukunft ein­ge­halten werden können, gilt es sicherzustellen, dass verlässliche Kontrollen durch­ge­führt werden, und es ist auch darauf Wert zu legen, dass die Berichte der Einrich­tungen entsprechend detailliert abgegeben werden, um ernsthafte Rückschlüsse ziehen zu können.

Summa summarum: Wir sehen auch das Positive, werden der Novelle zustimmen, wenn auch einige Wermutstropfen noch vorhanden sind. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.15

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Andreas Hanger zu Wort. – Bitte.