Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 181

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im Jahr 2010 ist die Zahl auf knapp 31 000 zurückgegangen. Das hat natürlich auch einen starken Rückgang beim Zivildienst zur Folge. 45 Prozent aller tauglichen Wehr­pflichtigen absolvieren den Zivildienst. Im Jahr 2017 waren es noch 14 907, was zu einer österreichweiten Bedarfsdeckung von 93 Prozent geführt hat. Heuer – und jetzt kann ich Ihnen hier erstmals auch die letzten Zahlen für 2018 präsentieren – sind es 14 591 Zuweisungen, die wir vornehmen konnten. Das sind etwas weniger als 90 Pro­zent, nämlich 89,5 Prozent.

Was ist der Grund dafür? – Grund dafür sind die geburtenschwachen Jahrgänge. Das ist aber leider kein statistischer Ausreißer, sondern damit werden wir in den nächsten sieben bis zehn Jahren noch – mit leichten Schwankungen – zu tun haben. Deshalb bin ich von Anfang an, als ich diese Aufgabe als Staatssekretärin und damit auch die Verantwortung für den Zivildienst übernommen habe, mit der Frage konfrontiert worden, was wir tun können. Was wir tun können, ist zum einen, den Zivildienst für junge Menschen attraktiver zu machen, und zum anderen, sicherzustellen, dass ganz zielgerichtet zugewiesen wird, dass dort zugewiesen wird, wo der Zivildienst ganz wesentlich für unsere Gesellschaft ist.

Wir haben die Anforderungskriterien für die Trägerorganisationen etwas strenger ge­macht. Wir werden den Status in Zukunft aberkennen, wenn innerhalb von drei Jahren kein Zivildiener angefordert wird, denn wir wollen die Organisationen erreichen, die die Zivildiener wirklich gebrauchen und zielgerichtet einsetzen können, wo sie unserer Gesellschaft am besten dienen.

Es ist schon einiges über die weiteren Inhalte dieses Gesetzes gesagt worden. Ich möchte nur noch einmal dieses Onlinetool herausheben. Das ist auf der einen Seite für die Zivildiener selbst, denn wir wollen jungen Männern auch etwas mitgeben. Es soll einfach ein Grundverständnis über die Rechtsordnung in Österreich, über das Zustan­dekommen der Bundesgesetze, auch über die Landesgesetzgebung vermittelt werden. Es ist nicht immer so, dass alle, die dorthin kommen, dieses Verständnis schon mitbrin­gen. Diejenigen, die es schon mitbringen, können diesen Test innerhalb kürzester Zeit absolvieren und haben dann in ihrer Leistungsbilanz dieses Zertifikat ausgewiesen. Das ist das eine. Das andere ist, dass auch die Ausbildner der Zivildiener, die für die Ausbildung der Zivildiener Verantwortlichen, eine entsprechende Ausbildung absolvie­ren müssen. Diejenigen, die das in vorbildlicher Weise jetzt schon machen, werden mit der Absolvierung dieses Tools keine Schwierigkeiten haben.

Auch für kleinere Zivildienstorganisationen, Trägerorganisationen gilt: Es braucht kom­petente Ansprechpartner, die sich in dieser Materie auskennen. Deshalb wird auch in Zukunft Voraussetzung sein, dass jede Trägerorganisation zumindest einen Ausbildner hat, der dieses Ausbildungsmodul alle drei Jahre absolviert und diesen Nachweis dem Landeshauptmann überbringt, der in mittelbarer Bundesverwaltung für die Bescheid­erlassung zuständig ist.

Zukünftig soll es auch mehr Mitsprachemöglichkeit für die Zivildienstserviceagentur in der Weise geben, dass vor Anerkennung einer Trägerorganisation ein Anhörungsrecht besteht, denn die Zivildienstserviceagentur hat profundes Wissen, hat wirklich die Erfahrung und kann diese Erfahrung dann bei der Bescheiderlassung einbringen.

Insgesamt wollen wir also den Zivildienst noch moderner machen, noch attraktiver machen, gleichzeitig aber auch den jungen Menschen etwas auf ihren Weg mitgeben. Natürlich hoffen wir, dass auch weiterhin ganz viele ehrenamtlich tätig bleiben, denn das ist es, was in unserer Gesellschaft diese positive Stimmung ausmacht. Das ist ganz wesentlich, das wollen wir für die Zukunft aufrechterhalten. Daher danke ich


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