23.06
Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Auch wir werden dem Gesetzentwurf, mit dem das E-Government-Gesetz, das IKT-Konsolidierungsgesetz und andere Gesetze geändert werden, heute die Zustimmung geben.
Betreffend die Änderungen im E-Government-Gesetz wird die Möglichkeit geboten – wie wir es von der Kollegin gehört haben –, Amtswege digital zu erledigen. In diesem Rahmen wird auch der Anwendungsbereich der Bürgerkarte erweitert werden. Von den positiven Möglichkeiten der An- und Ummeldung im Zentralen Melderegister bis zu digitalen Erledigungen der Behördenwege bei der Geburt eines Kindes haben wir gehört. Ich möchte auch noch positiv hervorstreichen, dass zum Beispiel beim Ablauf der Gültigkeit eines Reisepasses auch eine zeitgerechte Verständigung per E-Mail erfolgen wird.
Da bin ich jetzt bei einem Punkt, den ich als ganz wichtig erachte: die digitale Erreichbarkeit. Es ist einfach Faktum, dass nicht jeder Mensch in Österreich digital erreichbar ist, nicht nur aus dem Grund, dass es ganz einfach noch weiße Flecken in der Breitbandlandkarte gibt, sondern auch deshalb, weil nicht alle online sind. Wenn wir die demografische Entwicklung vor allem in den ländlichen Regionen betrachten, müssen wir feststellen, dass gerade bei den jungen Menschen Abwanderungstendenzen Richtung Großstädte, Richtung Ballungszentren zu verzeichnen sind. Für die ältere Generation ist es ganz, ganz wichtig, dass die Amtswege – so wie sie es immer gemacht hat – auch in Zukunft persönlich erledigt werden können. Daher, geschätzte Frau Bundesministerin, möchte ich schon einen Appell an Sie richten, dass für alle Menschen in Zukunft auch sichergestellt ist, dass für jeden sein Weg – ob das digital ist oder ob das der persönliche Weg zur Behörde ist – bestehen bleibt.
Für all jene Menschen, die im Erwerbsleben stehen, kann man, denke ich, schon sagen, dass das natürlich eine Erleichterung ist, alleine auch aus der Tatsache heraus, dass ja aufgrund Ihrer Arbeitszeitregelung des 12-Stunden-Arbeitstages die Menschen ohnehin kaum noch Zeit haben, eine Behörde innerhalb der Amtszeiten aufzusuchen.
Abschließend möchte ich noch zu den Kosten kommen. Es ist für mich unschlüssig, ob sich mit dieser Gesetzesänderung die Kosten verringern lassen, denn in der Wirkungsfolgenabschätzung wird beurteilt, dass es mit der Umstellung zu Mehrkosten kommt. Sie, geschätzte Frau Bundesministerin, kommen zu dem Schluss, dass es mit der Gesetzesänderung zu Verringerungen der Kosten kommt. Es wäre jetzt, glaube ich, für alle interessant, wie diese unterschiedlichen Meinungen zustande kommen.
Grundsätzlich und abschließend darf ich sagen, dass die Grundzüge des Gesetzes zu befürworten sind, da es in der Anwendung durchaus zu Erleichterungen kommt. Es führt in der digitalen Entwicklung auch zu einer Besserstellung. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
23.09
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Höbart. – Bitte.