Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 447 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Lösung des Kettenvertragsproblems an den österreichischen Universitäten“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 41)
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (352 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2018) (464 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 315/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Angleichung des Dienstrechts öffentlich Bediensteter an den privaten Sektor (465 d.B.)
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Die Novelle des Dienstrechts für öffentlich Bedienstete: Jedes Jahr übernehmen wir Bestimmungen aus dem Arbeitsrecht der Privatwirtschaft ins Dienstrecht der Beamten und der Vertragsbediensteten, zuletzt beispielsweise die Wiedereingliederungsteilzeit oder die Familienhospizkarenz. Das finden wir gut, weil gleiches Recht für alle gelten soll.
Allerdings handelt es sich da um eine Einbahnstraße. Wenn in der Privatwirtschaft etwas besser ist, dann ist es sehr schnell im Dienstrecht für die öffentlich Bediensteten, aber wenn es darum geht, althergebrachte Privilegien, die im öffentlichen Dienst noch aus dem Jahre Schnee mitgetragen werden, zu beseitigen und auch da eine Angleichung zu schaffen, dann ist man schnell fertig mit gleichem Recht für alle. Ich erinnere an das leidige Thema der bezahlten Mittagspause im öffentlichen Dienst.
Wie schon die Staatssekretärinnen Steßl und Duzdar ist auch der Herr Vizekanzler in die Verhandlungen mit der Gewerkschaft um die Gehaltserhöhungen gegangen, ohne eine arbeitgeberseitige Gegenforderung mitzubringen, und hat sich von der GÖD veritabel über den Tisch ziehen lassen. Die haben alles bekommen, was sie wollten, und so enthält auch diese Dienstrechts-Novelle wieder eine nette kleine Besserstellung für
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