Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 200

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 447 der Beilagen ange­schlossene Entschließung betreffend „Lösung des Kettenvertragsproblems an den ös­terreichischen Universitäten“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 41)

19.23.0813. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (352 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsge­setz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrperso­nengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrperso­nengesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvor­schrift 1955, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz und das Prüfungsta­xengesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2018) (464 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 315/A(E) der Abgeordne­ten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Angleichung des Dienstrechts öffentlich Bediensteter an den privaten Sektor (465 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte.


19.23.44

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Die Novelle des Dienstrechts für öffentlich Bedienstete: Je­des Jahr übernehmen wir Bestimmungen aus dem Arbeitsrecht der Privatwirtschaft ins Dienstrecht der Beamten und der Vertragsbediensteten, zuletzt beispielsweise die Wie­dereingliederungsteilzeit oder die Familienhospizkarenz. Das finden wir gut, weil glei­ches Recht für alle gelten soll.

Allerdings handelt es sich da um eine Einbahnstraße. Wenn in der Privatwirtschaft et­was besser ist, dann ist es sehr schnell im Dienstrecht für die öffentlich Bediensteten, aber wenn es darum geht, althergebrachte Privilegien, die im öffentlichen Dienst noch aus dem Jahre Schnee mitgetragen werden, zu beseitigen und auch da eine Anglei­chung zu schaffen, dann ist man schnell fertig mit gleichem Recht für alle. Ich erinnere an das leidige Thema der bezahlten Mittagspause im öffentlichen Dienst.

Wie schon die Staatssekretärinnen Steßl und Duzdar ist auch der Herr Vizekanzler in die Verhandlungen mit der Gewerkschaft um die Gehaltserhöhungen gegangen, ohne eine arbeitgeberseitige Gegenforderung mitzubringen, und hat sich von der GÖD veri­tabel über den Tisch ziehen lassen. Die haben alles bekommen, was sie wollten, und so enthält auch diese Dienstrechts-Novelle wieder eine nette kleine Besserstellung für


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite