Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, den gegenständlichen Beschluss des Rates in 384 der Beilagen gemäß Art. 23i Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.

Gemäß § 82 Abs. 2 Z 1a der Geschäftsordnung stelle ich zunächst die für die Ab­stimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dieser Genehmigung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.