Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, den gegenständlichen Beschluss des Rates in 384 der Beilagen gemäß Art. 23i Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.
Gemäß § 82 Abs. 2 Z 1a der Geschäftsordnung stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dieser Genehmigung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.