https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/1/6/0/CH3434/CMS1487591993504/studie_zu_effizienzpotentialen_in_der_oesterreichischen_sozialversicherung.pdf
Das Papier trägt folgenden Titel „Konzept für eine Studie zu: Bessere Leistungen für die Menschen: Effizienzpotentiale in der Gesundheitsversorgung und im Bereich der Pensionen“ und ist offensichtlich das Studienkonzept für die LSE-Studie gewesen. Auf Seite 11 wird relativ offen die Prüfung einer Auflösung der UV-Sparte und Eingliederung in die PV- bzw. KV-Sparte gefordert, wie in „neueren Sozialversicherungssystemen“. Das erklärt auch ein Stück weit, weshalb im Titel des Papiers, neben "Gesundheitsversorgung" und "Pensionen", das Wort "Unfallversorgung" nicht erwähnt wird (Grafik 1). In der LSE-Studie wird unter "Modell 3" das entsprechende 2-Spartensystem als mögliche Reformvariante vorgestellt (Grafik 2).
Konzeptpapier von einem Mitglied der GPA-djp-Bundesgeschäftsführung verfasst
Spannend dabei ist, dass das 13-seitige Papier laut den Dokument-Eigenschaften offensichtlich von einem ÖGB-Mitarbeiter verfasst wurde - derzeit Mitglied in GPA-Bundesgeschäftsführung. https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_3.8.2.a/1342592305243/ueber-uns/presseservice/portraits-der-geschaeftsfuehrung/dr-david-mum?d=Touch
Dez. 2016: Die Gewerkschafts-Forderung nach einer AUVA-Eingliederung in die KV hätte die finanzielle Situation der "roten" GKKs deutlich verbessert und ist daher nachvollziehbar
Aus heutiger Sicht ist diese damalige Gewerkschafts-Position relativ verwunderlich, da die Gewerkschaft jetzt vehement gegen die AUVA-Auflösung auftritt. 2016 war die Gewerkschafts-Forderung nach einer Auflösung der AUVA und Eingliederung in die KV aber durchaus nachvollziehbar. Die Grundintention war offensichtlich, ähnlich wie bei der BVA, die UV-Sparte in die KV-Sparte einzugliedern. Die finanz-starke AUVA wäre also mit den unterfinanzierten GKKs verschmolzen, wodurch diese auf einen Schlag die (notwendige) finanzielle Grundlage für bessere Leistungskataloge besessen hätten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die AU-VA mit 1,1 Mrd. Euro außergewöhnlich hohes Reinvermögen besitzt, obwohl nur 0,1 Mrd. Euro gesetzlich vorzuhalten sind (Leistungssicherungsrücklage). (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_01650/index.shtml)
Dez. 2017: Gewerkschafts-Sinneswandel mit neuer Regierung
Der ÖGB/SPÖ-Sinneswandel kam wohl mit der neuen schwarz-blauen Regierung Ende 2017. Diese hatte angekündigt, die AUVA aufzulösen oder zumindest die Bei-träge kräftig zu senken, ohne bei diesem Vorhaben die GKKs mitzudenken. Da diese seit Jahren von der AUVA quersubventioniert werden, hätte sich die finanzielle Situation der GKKs durch eine AUVA-Auflösung/-Beitragssenkung deutlich verschärft (https://derstandard.at/2000085470873/Krankenkassen-Querfinanzierung-ist-wohl-verfassungswidrig). Die grundsätzlich begrüßenswerte AUVA-Auflösung/-Beitragssenkung jedoch ohne flankierende Maßnahmen für die GKKs konnte somit von Gewerkschaft/SPÖ nur als Bedrohung aufgefasst werden.
Aus den oben geschilderten Zusammenhängen ist 180°-Wende von Gewerkschaft/SPÖ bezüglich der AUVA-Auflösung nachvollziehbar. Es erklärt jedoch nicht das fortwährende Hickhack zwischen Gewerkschaft und Vorstand innerhalb der AUVA, das definitiv nicht dazu beiträgt, die AUVA zu einem effizienten, skandalfreien, kundenfreundlichen SV-Träger zu machen. In einer Pflichtversicherung mit Zwangsmitgliedschaften ist das aber das Um und Auf! (https://kurier.at/politik/inland/fsg-fordert-sofortigen-ruecktritt-von-auva-obmann-ofner/400132520)
Das GPA-djp deckt sich bezüglich der AUVA zu einem gewissen Grad mit dem NEOS-Vorschlag zur Reform der Arbeitsunfall-Versicherung!
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