Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 45

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https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/1/6/0/CH3434/CMS1487591993504/studie_zu_effizienzpotentialen_in_der_oesterreichischen_sozialversicherung.pdf

Das Papier trägt folgenden Titel „Konzept für eine Studie zu: Bessere Leistungen für die Menschen: Effizienzpotentiale in der Gesundheitsversorgung und im Bereich der Pensionen“ und ist offensichtlich das Studienkonzept für die LSE-Studie gewesen. Auf Seite 11 wird relativ offen die Prüfung einer Auflösung der UV-Sparte und Einglie­derung in die PV- bzw. KV-Sparte gefordert, wie in „neueren Sozialversiche­rungs­systemen“. Das erklärt auch ein Stück weit, weshalb im Titel des Papiers, neben "Gesundheitsversorgung" und "Pensionen", das Wort "Unfallversorgung" nicht erwähnt wird (Grafik 1). In der LSE-Studie wird unter "Modell 3" das entsprechende 2-Spartensystem als mögliche Reformvariante vorgestellt (Grafik 2).

Konzeptpapier von einem Mitglied der GPA-djp-Bundesgeschäftsführung verfasst

Spannend dabei ist, dass das 13-seitige Papier laut den Dokument-Eigenschaften offen­sichtlich von einem ÖGB-Mitarbeiter verfasst wurde - derzeit Mitglied in GPA-Bundes­geschäftsführung. https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_3.8.2.a/1342592305243/ueber-uns/presseservice/portraits-der-geschaeftsfuehrung/dr-david-mum?d=Touch

Dez. 2016: Die Gewerkschafts-Forderung nach einer AUVA-Eingliederung in die KV hätte die finanzielle Situation der "roten" GKKs deutlich verbessert und ist daher nachvollziehbar

Aus heutiger Sicht ist diese damalige Gewerkschafts-Position relativ verwunderlich, da die Gewerkschaft jetzt vehement gegen die AUVA-Auflösung auftritt. 2016 war die Ge­werk­schafts-Forderung nach einer Auflösung der AUVA und Eingliederung in die KV aber durchaus nachvollziehbar. Die Grundintention war offensichtlich, ähnlich wie bei der BVA, die UV-Sparte in die KV-Sparte einzugliedern. Die finanz-starke AUVA wäre also mit den unterfinanzierten GKKs verschmolzen, wodurch diese auf einen Schlag die (notwendige) finanzielle Grundlage für bessere Leistungskataloge besessen hätten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die AU-VA mit 1,1 Mrd. Euro außer­ge­wöhn­lich hohes Reinvermögen besitzt, obwohl nur 0,1 Mrd. Euro gesetzlich vor­zu­halten sind (Leistungssicherungsrücklage). (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_01650/index.shtml)

Dez. 2017: Gewerkschafts-Sinneswandel mit neuer Regierung

Der ÖGB/SPÖ-Sinneswandel kam wohl mit der neuen schwarz-blauen Regierung Ende 2017. Diese hatte angekündigt, die AUVA aufzulösen oder zumindest die Bei-träge kräftig zu senken, ohne bei diesem Vorhaben die GKKs mitzudenken. Da diese seit Jahren von der AUVA quersubventioniert werden, hätte sich die finanzielle Situation der GKKs durch eine AUVA-Auflösung/-Beitragssenkung deutlich verschärft (https://derstandard.at/2000085470873/Krankenkassen-Querfinanzierung-ist-wohl-verfassungswidrig). Die grundsätzlich begrüßenswerte AUVA-Auflösung/-Beitragssen­kung jedoch ohne flankierende Maßnahmen für die GKKs konnte somit von Gewerk­schaft/SPÖ nur als Bedrohung aufgefasst werden.

Aus den oben geschilderten Zusammenhängen ist 180°-Wende von Gewerk­schaft/SPÖ bezüglich der AUVA-Auflösung nachvollziehbar. Es erklärt jedoch nicht das fortwäh­rende Hickhack zwischen Gewerkschaft und Vorstand innerhalb der AUVA, das definitiv nicht dazu beiträgt, die AUVA zu einem effizienten, skandalfreien, kunden­freundlichen SV-Träger zu machen. In einer Pflichtversicherung mit Zwangsmit­gliedschaften ist das aber das Um und Auf! (https://kurier.at/politik/inland/fsg-fordert-sofortigen-ruecktritt-von-auva-obmann-ofner/400132520)

Das GPA-djp deckt sich bezüglich der AUVA zu einem gewissen Grad mit dem NEOS-Vorschlag zur Reform der Arbeitsunfall-Versicherung!

 


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