NEOS-Reform-Vorschlag:
• Versicherungspflicht. Die Auswahl der Unfallversicherung erfolgt durch eine Betriebsvereinbarung - analog zur Mitarbeitervorsorgekasse
o Neben der gewonnenen Wahlfreiheit führt die Versicherungspflicht weiters zu einem beiderseitigen Interesse von Versicherung und Dienstgeber, die Unfallzahlen gering zu halten, da geringere Unfallzahlen Prämiensenkungen bewirken.
• die Prävention übernimmt das Arbeitsinspektorat
• die bestehenden Unfallrenten werden von der Pensionsversicherung abgewickelt (nicht finanziert)
• die UKHs gehen an die Spitalsträger der Länder
Grafik 1: Titelseite des GPA-djp-Studienkonzeptpapiers für die LSE-Studie:
https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/1/6/0/CH3434/CMS1487591993504/studie_zu_effizienzpotentialen_in_der_oesterreichischen_sozialversicherung.pdf
Grafik 2: Das entsprechende GPA-djp-Modell (ohne UV) in der LSE-SV-Studie:
https://www.sozialministerium.at/site/Service_Medien/News_Veranstaltungen/News/Effizienzpotenzia-le_im_oesterreichischen_Sozialversicherungs_und_Gesundheitssystem
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite