Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 110

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amtliche HospizbegleiterInnen, da eine klare Sicherstellung zu haben, dass wir uns nicht im Bereich des Strafrechts befinden, sondern dass es lediglich um Schmerz­linderung und um Schmerzfreiheit geht. Wir leisten damit auf gar keinen Fall Vorschub für Euthanasie! Das möchte ich an dieser Stelle auch ganz deutlich sagen.

Fazit: Alles in allem sind sehr, sehr viele sehr, sehr gute Punkte in der Novelle zum Ärztegesetz! Ich möchte mich für die gute Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner bedanken, auch bei der Opposition, dass wir es schaffen, dieses Gesetz wirklich auf einen guten Weg zu bringen. Ich bin überzeugt davon, es ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, und ganz viele werden noch folgen. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.31


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.31.36

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Regierung macht es einem selten leicht, einer Regierungsvorlage zuzustimmen – diesmal können wir uns dazu durchringen. Man sieht auch, es hat einen Vorteil, wenn es eine Begutachtungsfrist gibt, denn dann kann man solchen Unfug wie dieses Homöopathiemonopol für die Ärzteschaft und andere Dinge rausstreichen, beispielsweise auch den Primararzt im Ruhestand. Sie können etwas also daraus lernen: Es zahlt sich aus.

Wir begrüßen vor allem auch die Änderung bei der Notarztausbildung, und dass es jetzt endlich möglich sein wird, dass ein Arzt einen anderen Arzt anstellen kann. (Beifall bei den NEOS.) Das ist etwas, was uns die ÖVP in der letzten Gesetzgebungsperiode gemeinsam mit den Roten immer niedergebügelt hat – jetzt ist es möglich; das ist schön!

Ich möchte noch darauf hinweisen, weil Kollegin Povysil auf die Gefahr hingewiesen hat, dass es im Arztberuf aufgrund der Umstände ja dazu kommen kann, dass man einen gewissen Zynismus entwickelt: Da sind wir gefordert, da ist die Politik gefordert, auch dafür zu sorgen, die ärztliche Arbeit möglichst wenig bürokratisch zu gestalten. Das betrifft die Kassen einerseits, das betrifft die Arbeitsabläufe in den Spitälern andererseits. Da gibt es noch viel zu tun. Das ist natürlich mit diesem Gesetz so nicht gelöst. (Beifall bei den NEOS.)

Weil Kollegin Schwarz jetzt das Thema Palliativmedizin angerissen hat: Ja, es ist gut, dass hier klargestellt wird, dass die Ärzte nicht mit einem Fuß im Kriminal stehen, wenn sie sagen, ich nehme dem Patienten Schmerzen ab und dafür nehme ich in Kauf, dass die gesetzte Maßnahme möglicherweise am Ende des Lebens zu einer Verkürzung führt, dass man diesbezüglich strafrechtlich auf der sicheren Seite ist.

Ich halte aber schon auch fest: Wenn der Arzt die Entscheidung trifft, ist man jetzt rechtlich auf der sicheren Seite, aber die Frage, ob das Individuum eine Entscheidung trifft und selbst entscheidet, wie er oder sie das Ende des Lebens gestalten will, ist nicht geklärt.

Die Wünsche am Ende des Lebens sind so unterschiedlich wie das Leben selbst. Diesbezüglich stehen wir vor der Aufgabe, die Tür zu eröffnen, dass ein assistierter Suizid unter strengen Regeln möglich ist, so wie es das in der Schweiz gibt, so wie es das in verschiedenen Bundesstaaten in den USA gibt, beispielsweise in Oregon; schau­en Sie sich das Modell einmal an. Da haben wir noch eine große, große Aufgabe vor uns. (Beifall bei den NEOS.)

13.33


 


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