Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 111

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich jetzt die Frau Bun­des­minister. – Bitte schön.


13.34.05

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Mit diesem Ärztegesetz sichern wir die medizinische Versorgung. Ich freue mich wirklich, heute hier durch Sie vier Gesetze beschließen zu können, denn wir haben von der Sozialver­sicherungsreform als Basis die Strukturreform als Fundament für eine Gesund­heits­reform, wir haben jetzt im Ärztegesetz einiges, wir haben das dann im Krankenanstal­ten­gesetz und last, but not least haben wir das Patientenverfügungs-Gesetz. Das heißt, in einem Jahr – sehr bald ist mein erster Geburtstag als Ministerin – haben wir wirklich viel bewegt. Danke an die Abgeordneten, an den Koalitionspartner für diese Unterstützung! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Was mir beim Ärztegesetz vor allem sehr wichtig war, war natürlich die notärztliche Ver­sorgung: die Ausbildung, die Qualitätsstandards sicherzustellen. Nur, dass die Zuschauer es wissen: Im Ausbildungsbereich wurde seit den Achtzigerjahren nichts gemacht. Daher sind wir das Thema Qualitätssicherung, Ausbildung, Versorgungs­sicherheit bei der notärztlichen Versorgung sofort angegangen.

Der zweite wesentliche Punkt – und das betrifft die Sicherung der ärztlichen Ver­sorgung im ländlichen Raum – ist die Anstellung von Ärzten bei Ärzten. Das ist ein sehr wesentlicher Meilenstein – neben den Lehrpraxen, neben den anderen Maßnahmen, die wir da noch setzen –, dass Ärzte anstellen können. Damit haben wir vor allem die Möglichkeit für Medizinerinnen – und die Medizin ist weiblicher geworden –, das heißt auch, wir schaffen damit mehr Anreize für die jungen Medizinstudentinnen, sich auch bei Allgemeinmedizinern, beispielsweise im ländlichen Raum, anstellen zu lassen und nicht gleich die Last einer freiberuflichen Tätigkeit auf sich zu nehmen.

Der dritte große Bereich im Ärztegesetz ist die Absicherung von Schmerz- und Pal­liativ­medizin. Da geht es um die rechtliche Absicherung der Ärzte und Ärztinnen – auch ein ganz wesentlicher Punkt, damit sie dem Leiden der PatientInnen Abhilfe schaffen können. Und wie Frau Kollegin Schwarz schon gesagt hat: Es ist keinesfalls eine Euthanasie oder Tötung auf Verlangen.

Ich danke Ihnen recht herzlich, ich danke auch der Opposition, dass Sie das hier mitbeschließen! Sie haben gesehen, dass das wirklich ein gutes Gesetz ist. Ich bedanke mich recht herzlich. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.36


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Berger. – Bitte schön.


13.36.59

Abgeordnete Ricarda Berger (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundes­minis­terin! Hohes Haus! Wir können im Zusammenhang mit der Novelle des Ärzte­gesetzes von einem wirklich wichtigen Meilenstein sprechen. Die Novelle enthält drei wesentliche Punkte für die Verbesserung der Versorgung:

Erstmals wird es die Möglichkeit einer Anstellung von Ärzten und Ärztinnen in Ordi­nationen und Gruppenpraxen geben; dabei handelt es sich um eine jahrzehntelange Forderung der Ärzteschaft, aber auch der Freiheitlichen Partei.

Weiters wird die Notarztausbildung modernen und internationalen Standards ange­passt.

 


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