Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 112

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Ganz besonders wichtig ist – das hat auch die Frau Bundesministerin gerade vorhin erwähnt –, dass es eben mehr Rechtsicherheit im Rahmen der palliativmedizinischen Behandlungen von sterbenden Menschen geben wird.

Lassen Sie mich kurz auf die drei Punkte näher eingehen! Es ist erfreulich, dass es gelungen ist, die Notarztausbildung – was, wie gesagt, von vielen Experten schon jahrzehntelang gefordert wurde – zu reformieren. Es war auch höchst an der Zeit, diese zu reformieren, da sich seit den Achtzigerjahren im Wesentlichen nichts ver­ändert hat. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Der zweite wesentliche Inhalt ist die Schaffung einer ausdrücklichen Regelung für die Anstellung von Ärzten bei Ärzten im niedergelassenen Bereich. Die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten bei Ärzten in Ordinationen und Gruppenpraxen soll den Arztberuf an sich attraktiver machen und insgesamt zu einer besseren Versorgung mit ärztlicher Hilfe vor allem im unterversorgten ländlichen Raum führen.

Rund 60 Prozent der Vertragsärzte werden im Jahr 2025 das 65. Lebensjahr erreichen. Vor allem im Hinblick auf die Altersstruktur sind diese Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungslage notwendig. Die Anstellung eignet sich insbesondere hervorra­gend als Einstieg für jüngere Ärzte und bewirkt auch eine günstige Work-Life-Balance; deshalb ist da eine unselbstständige Beschäftigung einer freiberuflichen Beschäftigung vorzuziehen.

Wir wissen – die Frau Ministerin hat es schon gesagt –, die Medizin wird weiblicher. Wenn die Rahmenbedingungen passen – und sie werden sich durch diese Novelle verbessern –, wird es auch einfacher sein, Familie und Beruf besser zu vereinen, denn es darf kein Entweder-oder, sondern es kann nur ein Sowohl-als-auch sein.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Aufnahme der Bestimmungen zur ärztlichen Bei­standspflicht für Sterbende. Damit wird klargestellt, dass es zulässig ist, im Rahmen palliativmedizinischer Indikatoren Maßnahmen zu setzen, deren Nutzen zur Linderung schwerster Schmerzen und Qualen im Verhältnis zum Risiko einer Beschleunigung des Verlustes vitaler Lebensfunktionen überwiegt. Diesbezüglich sind diese klaren Rah­men­bedingungen ausdrücklich zu begrüßen.

Die vielen positiven Stellungnahmen zeigen, dass die Personen aus der palliativ­medizinischen Praxis sehr froh über diese Klarstellung sind, das ist auch ein Zeichen der Humanisierung. Es geht da, wie gesagt, um die rechtliche Absicherung, ist aber auch eine Klarstellung, dass wir Instrumente wie den assistierten Suizid oder die Sterbehilfe nicht brauchen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Novelle bringt wesentliche Verbes­serungen für die Patienten und sichert auch die notärztliche Versorgung für die Zukunft ab. Ich möchte mich an dieser Stelle recht herzlich bei Ihnen, Frau Ministerin Hartinger-Klein bedanken, aber auch bei den Oppositionsfraktionen dafür, dass sie dieser Regierungsvorlage zustimmen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.40


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Smolle. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.40.56

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die drei Punkte, die bei dieser Novelle des Ärztegesetzes im Vordergrund stehen, sind bereits erwähnt worden: Es geht um die Palliativmedizin, es geht um die


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