Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 113

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Anstellung von Ärztinnen und Ärzten bei Ärztinnen und Ärzten, und es geht ganz we­sentlich um die Notarztausbildung.

Ich möchte mit der Palliativmedizin beginnen: Dazu stehen in diesem Gesetzentwurf nur wenige Zeilen, das Thema erscheint mir aber ganz, ganz wichtig. Schon ganz zu Beginn des Gesetzentwurfs steht nämlich explizit, dass „Schmerztherapie und Palliativ­medizin“ explizite Aufgaben unserer Ärztinnen und Ärzte sind. Das bedeutet, dass Palliativmedizin nicht etwas Defensives ist – da kann man nichts mehr tun, geben wir halt ein Schmerzmittel –, sondern dass Palliativmedizin mittlerweile ein eigenständiges, wesentliches Spezialgebiet geworden ist, in dem man viel Kompetenz benötigt: fachliche Kompetenz und ganz besonders auch zwischenmenschliche Kompetenz. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Stöger.)

Gerade in diesen kritischen Situationen, wenn Menschen nur mehr eine beschränkte Zeit zu leben haben, ist es nämlich für alle, die in diesem Bereich tätig sind, eine besondere Herausforderung, sich tagtäglich darauf einzulassen. Ich möchte daher die Gelegenheit ergreifen, allen Ärztinnen und Ärzten und allen Kolleginnen und Kollegen der verschiedensten Gesundheitsberufe, die sich in der Hospiz- und Palliativbetreuung engagieren, ein ganz, ganz herzliches Danke zu sagen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Plessl.)

Die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten bei Ärztinnen und Ärzten ist etwas, das gerade der Lebensplanung unserer jungen Kolleginnen und Kollegen sehr entgegen­kommt, was aber insbesondere auch das Service für die Patientinnen und Patienten gerade in ländlichen Gegenden verbessern wird.

Was die notärztliche Versorgung betrifft, ist es so, dass nicht nur der notärztliche Lehr­gang von 60 auf 80 Einheiten ausgeweitet wird, sondern auch explizit die praktische Ausbildung, die unbedingt vorausgehen muss, entsprechend festgelegt wird. Die Ärzte­kammer wird da dann im übertragenen Wirkungsbereich noch Details auszuarbeiten haben.

Ein letzter Punkt noch – jetzt habe ich die drei Punkte erwähnt, die drinnen stehen, in den Erläuterungen steht aber auch noch ein schöner Ausblick –: In künftigen Novellen will man sich weiter um die Attraktivierung der Allgemeinmedizin bemühen, und da steht der Wunsch nach einer Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin ganz oben auf der Wunschliste. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und NEOS.)

Ich möchte der Frau Ministerin, ihrem Team und allen, die daran mitgewirkt haben, herzlich für die Ausarbeitung des Gesetzentwurfes danken, und auch den Vertreterin­nen und Vertretern aller fünf Fraktionen dafür, dass wir das heute gemeinsam be­schließen werden. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.44


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Kaniak. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.44.29

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Damit unser Gesundheitssystem all seinen Versicherten eine optimale Versorgungsleistung bieten kann, brauchen wir nicht nur schlanke und effiziente Strukturen in der Verwaltung, sondern wir brauchen auch für alle Gesundheitsberufe optimale gesetzliche Rahmenbedingungen. Mit der hier vorliegenden Novelle des Ärztegesetzes schaffen wir für die Ärzteschaft ganz wesentliche Maßnahmen, die ihr Berufsfeld attraktivieren und ihnen mehr rechtliche Sicherheit geben.

 


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