21.51

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Ich möchte mich heute ebenfalls auf das Thema Fonds und Stiftungen des Bundes und auf die Ergebnisse, die uns der Rechnungshof dazu präsentiert hat, beziehen. Insgesamt gab es zum Zeitpunkt der Prüfungen circa 340 Stiftungen und Fonds; 58 davon hat man überprüft, und zwar jene, die der Bund verwaltet beziehungsweise bei denen er auch an der Bestellung von Leitungsorganen mitgewirkt hat.

Was ist nun das Ergebnis dieser Prüfung? – Nun, es wurde auch vorhin schon gesagt: Es gab keine Strategie oder kein Konzept, das erkennbar wäre, aus welchen Gründen sich der Bund entschieden hat, Fonds oder auch Stiftungen zu errichten. Der Rech­nungshof drückt es vornehmer aus, als ich es gerade gemacht habe; er sagt, es sei vielfach eine „politische Entscheidung ohne besondere Erwägung von Kosten und Nut­zen der spezifischen Rechtsform“ gewesen.

Warum ist das jetzt schädlich? Man könnte ja sagen: Meine Güte, es gibt ja noch so viele andere; was ist denn das Problem? – Nun, weil es einfach für alle Dinge in der Wirtschaft Regeln gibt, wann es sinnvoll ist, etwas zu machen, und wann es sinnvoll ist, es nicht zu machen. Wenn es zum Beispiel bei einem Fonds oder bei einer Stiftung, wie es hier gegebenenfalls der Fall wäre, mehrere Geldgeber und mehrere Entschei­dungsträger gibt – Stipendien sind ein gutes Beispiel dafür –, wenn man zum Beispiel Geld von privaten Geldgebern und Geld vom Bund hat und dann eben Entscheidungen treffen muss, dann macht eine Stiftung oder ein Fonds ja auch durchaus Sinn.

Das ist aber eben genau die Crux an der Sache: Wann macht es Sinn und wann macht es keinen Sinn? Es gibt dabei natürlich auch Nachteile: Fonds und Stiftungen haben typischerweise weniger an Transparenz zu bieten, und auch die budgetäre Flexibilität ist ein bisschen schwieriger, deswegen werden sie auch oft als ineffizient beschrieben. Einige Fonds und Stiftungen – auch dies hat man in diesem Rechnungshofbericht festgestellt – waren auch nicht, obwohl das gesetzliche Vorgabe wäre, in der Trans­parenzdatenbank zu finden.

Der Rechnungshof hat zwei Empfehlungen gegeben – es waren natürlich mehrere, aber zwei möchte ich hier besonders herausgreifen –: Die erste betrifft etwas, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Fonds und Stiftungen sollten nur dann errichtet werden, wenn sie wirklich zweckmäßig sind und wenn die Aufgaben in den beste­henden Strukturen nicht wahrgenommen werden können. – Es ist durchaus traurig, dass man das im Jahr 2019 sagen muss, aber so ist es nun einmal.

Der Rechnungshof hat auch noch etwas Zweites empfohlen, was ich auch sehr unterstützenswert finde, nämlich dass man die bestehenden Fonds und Stiftungen dahin gehend zu prüfen hat, ob sie noch zweckmäßig sind und ob sie auch noch alles erfüllen, wofür sie gegründet worden sind. Wenn sie das nicht tun, sollte man sie auflösen. – Auch das sehen wir sehr positiv. Wir haben deswegen schon einen Antrag an die zuständigen Ministerien gestellt, die Stiftungen, die sich in ihren Zuständig­keits­bereichen befinden, noch einmal zu überprüfen und zu analysieren. Die Antwort steht noch aus, aber wir werden uns dann natürlich dementsprechend mit den Antworten beschäftigen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

21.54

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Rossmann. – Bitte.