23.20

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Frau Präsidentin! Ich beziehe mich auch kurz auf den Bericht, in dem es um Wirkungsorientierung und Gleichstellung geht. Wir wissen, seit dem neuen Haushaltsrecht 2013 sind die Ministerien verpflichtet, Wir­kungsziele konkret zu verankern und dabei besonders Frauen im Fokus zu haben. Es geht darum, mögliche Ungleichheiten zu beseitigen.

Beim Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat der Rechnungshof festgestellt, dass sich die Fakten und Daten nicht für eine wirkungsorientierte Haushaltsführung eignen. Warum? – Seit 2013 wurden keine Daten erhoben – also unzureichende Datenlage, demnach keine Zieldefinitionen und schon gar keine Maßnahmen. (Abg. Vogl: Wie jetzt, die hackeln nichts?!)

Ich habe die Frau Bundesministerin im Ausschuss gefragt, ob sie weiß, in welchen Bereichen ihres Ressorts mögliche Ungleichheiten bestehen und ob ihr das bewusst ist. Ich glaube, ich habe mit dieser Frage ziemliche Irritation ausgelöst. Es kam keinerlei konkrete Antwort und auch keine wirkliche Absichtserklärung, wo genau angesetzt würde. Sie hat nur von Kosten gesprochen, die mit dem Verfolgen von Gleichstellungszielen verbunden wären, aber welche Kosten wofür anfallen würden, war nicht eruierbar.

Ein weiterer Bericht verdient Aufmerksamkeit, weil er sehr nachdenklich stimmt, nämlich der Bericht über das Bundesamt für Wasserwirtschaft. Dieses Amt ist aus Wien hinaus in den ländlichen Raum übersiedelt und da sind einige Kritikpunkte aufgetaucht. Zum Beispiel gibt es keine gesetzliche Grundlage für die Übersiedlung. Man hat immer gesagt: Na ja, die Übersiedlung war wichtig, weil wir damit Einspa­rungen erreicht haben. – Das Gegenteil ist der Fall. Der Rechnungshof bestätigt, dass diese Einsparungsargumente nicht plausibel sind. Warum? – Zum Beispiel fallen ja für Dienstreisen Mehrkosten an. Die Beamten haben gutachterliche Tätigkeiten in der Bundeshauptstadt, sie müssen natürlich hin- und herfahren und wieder zurück nach Hause nach Wien. Dass da Kosten entstehen, ist ja wohl klar.

Warum stimmt der Bericht so nachdenklich? – Die Übersiedlung des Umweltbun­des­amtes von Wien nach Klosterneuburg steht ja an. Wir haben die Frau Bundesministerin gefragt, ob sie nicht mit allen, die eingebunden und betroffen sind, zurück an den Start gehen und diese Entscheidung überdenken möchte. Ihre Antwort: Ich bin gestärkt in meiner Entscheidung, das Umweltbundesamt in Klosterneuburg einzurichten.

Man muss auch wissen: Es gibt da eine politische Vereinbarung, noch getroffen unter dem ehemaligen Bundesminister Rupprechter mit Pröll und Mikl-Leitner. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) Wenn man all das aber weiß und die Fakten des Rechnungs­hofberichtes kennt, warum geht man nicht zurück und sagt: Na, ist das gescheit? Werden wir wirklich Einsparungen haben? – Zumal es keine gesetzliche Grundlage gibt, auch nicht für diese Übersiedlung. Zudem möchte die Mehrheit der Bediensteten gar nicht übersiedeln, die möchten in Wien bleiben.

Ich ersuche Frau Bundesministerin Köstinger, sich wirklich noch einmal diese beiden Berichte – insbesondere jenen zur Wasserwirtschaft – sehr genau zu Gemüte zu führen und darüber nachzudenken, ob man die Entscheidung, das Bundesamt abzusiedeln, nicht neu überlegen möchte. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.23

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Gerstner. – Bitte.