10.12

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss mit einem offenbaren Missver­ständnis aufräumen. Abgeordneter Stöger hat gesagt, wir würden keine Rechtsab­biege­verbote in den Städten zulassen. Bitte, das war doch genau das, was ich vorhin deutlich zu machen versucht habe: dass wir durch eine Änderung der StVO diese Rechtsabbiegeverbote jetzt umsetzen. Das Gegenteil von dem, was Sie gesagt haben, ist also wahr. Genau das machen wir, und deswegen verstehe ich Ihre Aussage nicht. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie sagen, Sie wollen das Londoner Modell umsetzen. – Ja, Gott bewahre, das ist ja genau das, was jetzt bei uns zu keiner Verbesserung führen würde! Das bedeutet, ab 26.10.2020 dürfen Fahrzeuge der Klasse N3, die keinen Stern haben, nicht mehr nach Greater London einfahren. Wissen Sie, wie man dann ein besseres Fahrzeug be­kommt? – Indem man einen Spiegel montiert. Das ist das Londoner Modell. Im Londoner Modell heißt es, ab 26.10.2024, also erst nach der Frist der Europäischen Union, müssen alle Assistenzsysteme eingeführt werden. Das Londoner Modell wäre also eine tatsächliche Verschlechterung, da ist die Europäische Union wesentlich weiter. Ich warne davor, das Londoner Modell einzuführen, das stellt uns schlechter.

Sie haben die Monitorsysteme angesprochen. Sie haben gesagt: Wieso kann man bei Pkws eine Rundumsicht haben und warum geht das bei Lkws nicht? (Abg. Vogl: Das ist keine Debatte! – Abg. Deimek: Vier verlorene Jahre im Verkehrsministerium!) Herr Abgeordneter Stöger, jetzt frage ich Sie: Sind diese Kameras bei der Kfz-Zulassung auf EU-Ebene verpflichtend vorgeschrieben? (Abg. Stöger: Nein, nein! – Abg. Vogl: Aber zulässig! – Abg. Kucharowits: Das ist der Punkt!) – Ja, natürlich, zulässig ist es auch bei Lkws – (Abg. Vogl: Ja, genau!) – nicht genau! –, es ist aber nicht vorge­schrieben. (Abg. Steinacker: Das versteht er nicht! – Ruf bei der FPÖ: Eben!) Das ist ja das, was ich erläutert habe: Wir können nicht. Ich würde das wirklich gerne machen, aber wir können es gesetzlich nicht vorschreiben, deswegen ist der Vergleich mit den Pkws kein guter, denn viele Pkws sind nicht mit diesen Kamerasystemen ausgestattet. Es sind manche Lkws damit ausgestattet, andere nicht.

Dann noch zu den 60 km/h: Herr Abgeordneter Stöger, 60 km/h in der Nacht sind ein Sicherheitsrisiko, weil es Auffahrunfälle geben kann. (Beifall bei der FPÖ und bei Ab­geordneten der ÖVP.) Wenn Sie in der Nacht mit einem Pkw auf der Autobahn unterwegs sind und auf einen Lkw treffen, der 60 km/h fährt, dann ist das ein Sicher­heitsrisiko. Dazu kommt, dass Lkws mit 60 km/h mehr verbrauchen als mit 70 km/h, weil Getriebe und Motor nicht auf 60 km/h abgestimmt sind; deswegen werden wir die Höchstgeschwindigkeit für Lkws in der Nacht auf 70 km/h erhöhen. Es ist sicherer und es ist besser für die Umwelt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.14

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Kumpitsch ist zu Wort gemel­det. – Bitte.