15.16

Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete des Hohen Hauses! Liebe Gäste auf der Galerie! Und auch den Zuseherinnen und Zusehern zu Hause ein herzliches Willkommen! Einleitend erlaube ich mir festzuhalten, dass ich durchaus etwas irritiert war ob der Dringlichkeit der Anfrage der NEOS, weil Sie selbst, Frau Klubobfrau, vor einigen Wochen, als es eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema in diesem Hohen Haus gab, gemeint haben, das Thema sei ja noch gar nicht aktuell oder gar nicht so aktuell. (Zwischenrufe der Abge­ordneten Jarolim und Scherak. – Abg. Meinl-Reisinger: Ich schicke Ihnen gerne das Protokoll meiner Rede!) Jetzt plötzlich gibt es eine Dringlichkeit im Zusammenhang mit der Entlastung Österreichs. Ich bin aber bei Ihnen, dass es durchaus an der Zeit ist. Man kann, so wie Sie selber sagen, nicht oft genug darüber sprechen, welche Möglich­keiten diese Regierung nicht nur besprochen, sondern auch umgesetzt hat und so schon vielen Menschen in Österreich eine Entlastung gebracht hat. So gesehen wer­den wir die Chance nutzen, das Thema auch heute in dieser Form noch einmal zu reflektieren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Die Grundsatzfrage zum Thema Entlastung in Österreich ist folgende: Es ist die Basis, dass diese Regierung in einem Wahlversprechen und auch in einem Regierungspro­gramm klare Definitionen dafür setzt, wie wir dafür sorgen können, dass die Öster­reicherinnen und Österreicher mehr Geld netto im Monat zur Verfügung haben, um ihr Leben eigenständig, wertvoller und besser organisieren zu können. So gesehen ist das für mich ein gemeinsames Ziel, das möglicherweise auf Ihrer Seite noch nicht wahrge­nommen wurde.

Ich darf schon allein den Begriff Showpolitik, den Sie in Ihrer Anfrage verwenden, einmal reflektieren. Das Schöne ist, dass in Österreich, Gott sei Dank, viele Menschen in jeder Form Ihres Einkommens auch spüren und erleben, dass es bereits Entlastung gibt. Fragen Sie die 950 000 Familien in Österreich mit Kindern, die bereits mit dem Familienbonus Plus ab 1. Jänner spürbar bis zu 1 500 Euro netto mehr pro Kind pro Jahr in Anspruch nehmen können! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Fragen Sie die rund 450 000 Geringverdienerinnen und Geringverdiener, die bereits seit 1. Juli vergangenen Jahres durch eine Senkung der Arbeitslosenversiche­rungs­beiträge eine spürbare Entlastung in diesem Bereich wahrnehmen können! Sie können durchaus auch bei einem Rückgrat der österreichischen Wirtschaft nachfragen, wie es durch eine – auch wieder sinnhafte – Senkung im Bereich der Umsatzsteuer, was die Tourismusbetriebe betrifft, gelungen ist, gerade in diesem Bereich Österreich Rücken­wind zu geben und eine Stärkung für den Wirtschaftsstandort und viele Hunderttau­sende Arbeitsplätze, die auch indirekt davon profitieren können, zu erreichen.

Das ist es, was diese Regierung nicht nur vorgibt, sondern bereits macht und was spürbar ist. Ich frage mich jetzt nebenbei, warum das bei Ihnen noch nicht angekom­men ist. (Zwischenruf bei den NEOS.)

Gehen wir aber einen Schritt weiter! Was ist der Punkt, wenn Sie möglicherweise sagen: Okay, das ist noch nicht genug an Entlastung!?

Auch da gebe ich Ihnen recht – vielleicht auch zu Ihrer Überraschung –, es ist noch nicht genug. Gerade deswegen deklariere ich das wie auch in der Aktuellen Stunde vor einigen Wochen: Wir haben die nächsten Schritte, wir haben die nächsten Wellen nicht nur in Planung, sondern in Vorbereitung. Wir werden dieses Thema in den nächsten Wochen, auch auf Basis der politischen Diskussion, fixieren. Darüber hinaus wird es für die Österreicherinnen und Österreicher und auch für die Wirtschaft eine weitere spürbare Entlastung von rund 4,5 Milliarden Euro geben.

In diesem Rahmen sage ich noch einmal Danke dafür, dass wir die Chance haben, auf dieses Thema noch einmal vertiefend eingehen zu können. Wir werden ab Jän­ner 2020 wieder jenen Menschen, die ein geringes, ein kleines Einkommen haben, auch durch eine Senkung im Bereich der Krankenversicherungsbeiträge die Chance geben, spürbar mehr Geld netto in der Tasche zu haben, zur Verfügung zu haben. Wir werden darüber hinaus mit einem Ansatz der Vereinfachung eine Pauschalierung bei Kleinstunternehmen ermöglichen. Das sind über 200 000 Unternehmerinnen und Unternehmer, die deutliche Einsparungen auch beim Aufwand für Steuerberatungs­kosten spüren werden.

Das sind die Maßnahmen, die wir schon deklariert haben. Das sind die Maßnahmen, die rund drei Millionen Menschen in Österreich ab Jänner 2020 deutlich spürbar weiter entlasten werden. Das ist unsere Umsetzung. Wenn Sie das als Show verstehen wollen, muss ich Ihnen sagen, ich kann das nicht nachvollziehen. Ich glaube, die Menschen in Österreich spüren es und haben es auch verdient. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Wir werden auch, damit es in dem Bereich weitergeht, im Jahr 2021 und auch danach eine Entlastung im Bereich der Einkommensteuertarife ermöglichen. Wir werden einen Schwerpunkt auf die kleineren und mittleren Einkommen legen. Gerade dort, wo die Nachfrage am stärksten ist, wird es spürbar werden. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Wir werden auch den Wirtschaftsstandort fördern, indem wir in der Besteuerung der Unternehmerinnen und Unternehmer auch Entlastung ermöglichen, weil sie durch Arbeitsplätze, durch Investitionen dafür sorgen, dass es in Österreich soziale Sicher­heit gibt. Zum richtigen Zeitpunkt wird es auch in diesem Bereich zu einer zusätzlichen Entlastung kommen.

Wenn Sie nicht geduldig sind – so wie Sie ja selbst deklariert haben –, dann kann ich Ihnen nur eines mitgeben: Sie, von einer aus meiner Sicht liberalen Wirtschaftspartei, beginnen jetzt schon – Sie haben es selbst ein bisschen selbstkritisch angeschnitten, Stichwort Selffulfilling Prophecy –, eine durchaus noch positive Wachstums- und Konjunktursituation kritisch zu hinterfragen, und stellen im Vorfeld infrage, ob die Österreicherinnen und Österreicher oder die Unternehmen in Österreich in der Lage sind, das in der Form zu erwirtschaften. Sie sind es. Wir bekommen auch weiterhin von vielen Wirtschaftsprognosen eine gute Grundlage bestätigt und wir können darauf vertrauen, dass wir das Wachstum auch in den nächsten Jahren nützen können, um in dem Bereich eine positive Entwicklung zu haben.

Ein letzter Satz in der Einleitung, bevor ich auf die durchaus dringlichen knapp 50 Fra­gen Ihrerseits eingehe: Gebrochene Wahlversprechen – das Gegenteil ist der Fall. Ja, wir stehen zu den Entlastungsmaßnahmen, die wir schon beschlossen haben, die schon wirken, und zu den Entlastungsmaßnahmen, die wir in den nächsten Jahren in Etappen umsetzen werden, deren Rahmen schon konkret beschlossen worden ist. Wir werden unsere Wahlversprechen einlösen.

Ich habe es in jener Aktuellen Stunde, die ich schon mehrfach erwähnt habe, ange­sprochen: Die Gesamtentlastung für die Österreicherinnen und Österreicher wird bis zum Ende der Legislaturperiode ein Volumen von über 14 Milliarden Euro haben. Das ist der Beweis, dass Wahlversprechen auch eingehalten werden und diese Bundes­regierung sie konsequent umsetzt. Das ist Fakt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Scherak: Was ist mit der kalten Progression?)

Möge eines nicht passieren: dass Ihre Prognosen oder Ihr Schlechtreden der öster­reichischen Wirtschaft und des Wachstums – etwas, das ich, wie gesagt, von Ihnen am wenigsten erwartet hätte – eintrifft. (Abg. Meinl-Reisinger: Wir lesen halt auch Wirt­schaftsnachrichten!) Möge es dazu kommen, dass wir auch in dem Bereich in der Lage sind, konsequent dafür zu sorgen, dass das Wachstum weitergeht. Wir werden gleichzeitig – und das war Ihnen immer wichtig, das weiß ich, das ist auch unser ge­meinsames Ziel – eine solide, gute Budget- und Finanzpolitik für Österreich sicher­stellen.

Österreich wird, so wie geplant, trotz eines geringfügig niedrigeren Wachstums­an­sat­zes 2019 nach 65 langen Jahren erstmals mit einem Überschuss, positiv abschließen. Wir werden damit endgültig einen Schlussstrich unter jahrzehntelange Schuldenpolitik ziehen. Das ist unser Versprechen, das wir auch halten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Bisschen billig, oder? Das ist wirklich billig!)

Ich werde versuchen, die Fragen, die wir heute Vormittag in Form dieser Dringlichen Anfrage bekommen haben, sehr zügig zu beantworten. Ich erlaube mir aber, die Fragen in sinnhafter Form zusammenzuführen, da es die eine oder andere redundante Fragestellung gegeben hat.

Die Fragen 1 bis 4 und 6 zusammengefasst:

Wir haben für das Jahr 2019 in Österreich derzeit eine Bandbreite an Prognosen von Forschungsinstitutionen und auch internationalen Organisationen. Derzeit gehen wir aufgrund dieser Prognosen von einem realen Wirtschaftswachstum zwischen plus 1,6 Prozent und 2 Prozent aus, was beim nominellen BIP ein Wachstum zwischen 3,6 und 4,1 Prozent bedeutet.

Die konjunkturellen Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben des Staates hängen aber auch von den konkreten Ursachen des Abschwungs ab. Es gibt also in dem Bereich nicht eine lineare Konjunkturbewertung. Wir haben im europäischen Zusammenhang für die Berechnung der Auswirkungen der Konjunktur auf die öffent­lichen Haushalte eine gemeinsame Formel angewendet. Für Österreich lautet diese, dass eine Änderung des Bruttoinlandsprodukts, der sogenannten Outputlücke, um einen Prozentpunkt den Budgetsaldo um etwa 0,57 Prozentpunkte beeinflusst. Der Großteil der Auswirkungen fällt auf der Einnahmenseite an, während nur ein geringer Teil im Wege der Arbeitslosenversicherung auf der Ausgabenseite anfällt.

Zu den Fragen 5 und 7:

Die EU-Fiskalregeln und der innerösterreichische Stabilitätspakt basieren auf kon­junkturbereinigten Budgetsalden. Daher hätte ein konjunktureller Abschwung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit der Steuerreform beziehungs­weise auch der Abschaffung der kalten Progression. Da Österreich dank der vor­sichtigen Budgetpolitik sein mittelfristiges Budgetziel erreicht hat, gibt es zudem einen großen Sicherheitsabstand zur 3-Prozent-Maastricht-Defizitmarke. Die aktuelle Pla­nung wäre also auch dann nicht gefährdet, wenn das BIP-Wachstum im Jahr 2019 um 2 Prozentpunkte niedriger wäre als im Jahr 2018.

Zur Frage 8:

Das aktuelle konjunkturelle Umfeld hat auf die generellen Überlegungen für eine Schuldenbremse im Verfassungsrang keinen Einfluss.

Zur Frage 9:

Das Regierungsprogramm sieht die Einführung einer Schuldenbremse im Verfassungs­rang vor. Die Europäische Kommission hat Anfang Dezember 2017 einen Vorschlag vorgelegt, den Fiskalpakt aus dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steue­rung in der Wirtschafts- und Währungsunion in eine EU-Richtlinie zu transformieren, so wie das ursprünglich auch vorgesehen wurde. Diese Initiative hätte für die nationalen Regelungen einen umfassenden Reformbedarf bedeutet. Seitens des Bundesministe­riums für Finanzen wurde daher beschlossen, den Ausgang der Diskussion auf EU-Ebene vorerst abzuwarten. (Abg. Scherak: Sie könnten es eigentlich in der nächsten Legislaturperiode machen!)

Der Vorschlag der Europäischen Kommission hätte zu keiner 1:1-Umsetzung des Fiskalpaktes geführt. Ausgehend von diesen Entwicklungen forciert das BMF weiterhin die internen Vorarbeiten für eine Schuldenbremse im Verfassungsrang.

Zu den Fragen 10 und 11:

Die Bundesregierung hat mit dem Budgetvollzug 2018 und mit den ersten vorgelegten Budgets eindeutig belegt, dass sie einen Kurs zur Konsolidierung der Ausgaben ein­geschlagen hat. Dies wird auch eindeutig durch die Entwicklung der Ausgabenquote belegt. Die Ausgabenquote lag laut Statistik Austria 2016 noch bei 50,3 Prozent des BIPs. Im Jahr 2022 werden es nach dem geltenden Bundesfinanzrahmengesetz nur mehr 46,9 Prozent des BIP sein. Dieser Vergleich zwischen einer Fortschreibung der Ausgabenquote vom Beginn des Jahres 2017 und der geplanten Ausgabenquote 2022 zeigt, dass tatsächlich ein zweistelliger Milliardenbetrag eingespart wird.

Zur Frage 12:

Die Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung in der Rubrik 0,1, Recht und Sicher­heit, sind gegenüber 2017 um 90,2 Millionen Euro und gegenüber dem Bundesvor­anschlag 2018 um 108,4 Millionen Euro gestiegen. Die Daten sind übrigens im Bericht zum Monatserfolg Dezember 2018 in der Tabelle 2 auf Seite 14 ausgewiesen, und ich erlaube mir, hier auch festzuhalten, dass es deswegen ja auch im Rahmen des Budgetausschusses vor wenigen Tagen die Chance gab, auch diese Punkte vertiefend zu diskutieren, und dass diese Punkte daher aus unserer Sicht bereits beantwortet sind.

Zur Frage 13:

Die Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung in der Rubrik 2, Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, sind gegenüber 2017 um 985,2 Millionen Euro gestiegen und gegenüber dem Bundesvoranschlag 2018 um 40,1 Millionen Euro gesunken. Die Da­ten sind im Bericht zum Monatserfolg Dezember in der auch schon vorher erwähnten Tabelle 2 auf Seite 14 ausgewiesen.

Zur Frage 14:

Die Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung in der Rubrik 3, Bildung, Forschung, Kunst und Kultur, sind gegenüber 2017 um 194,2 Millionen Euro gestiegen und gegenüber dem Bundesvoranschlag 2018 um 48,6 Millionen Euro gesunken. Die Da­ten – das brauche ich nicht zu wiederholen – finden Sie in der bereits mehrfach erwähnten Tabelle, die auch die Grundlage für den Budgetausschuss gebildet hat.

Zur Frage 15:

Die Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung in der Rubrik 4, Wirtschaft, Infra­struktur und Umwelt, sind gegenüber 2017 um 4 093,5 Millionen Euro und gegenüber dem Bundesvoranschlag 2018 um 86,2 Millionen Euro gesunken. Die Daten – wenn ich wieder darauf hinweisen darf – finden Sie in der bereits angesprochenen Tabelle.

Ohne Bankenabwicklungskonto Untergliederung 46, gemeint ist wohl die Unterglie­derung 46 Finanzmarktstabilität, sind die Auszahlungen in der Rubrik 4 gegenüber 2017 um 581,5 Millionen Euro gestiegen und gegenüber dem Bundesvoran­schlag 2018 um 116,7 Millionen Euro gesunken.

Zur Frage 16:

Die Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung in der Rubrik 5, Kassa und Zinsen, sind gegenüber 2017 um 128,1 Millionen Euro gestiegen und gegenüber dem Bundes­voranschlag 2018 um 487,6 Millionen Euro gesunken.

Den Ergänzungssatz kennen Sie schon. Es sei nur festgehalten: in Tabelle 2 auf Seite 14.

Zur Frage 17:

Ohne Berücksichtigung der Untergliederung 46, Finanzmarktstabilität, ist es gegenüber 2017 in allen Rubriken zu höheren Auszahlungen gekommen, in Summe ist das ein Plus von 1 979,1 Millionen Euro, ein Plus von 2,6 Prozent. Gegenüber dem Bundes­vor­anschlag 2018 ist es in allen Rubriken außer der Rubrik 0,1 zu geringeren Auszah­lungen gekommen, in Summe minus 584,6 Millionen Euro, ein Minus von 0,7 Prozent. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Zur Frage 18:

Das Sparen im System ist eine Grundlage, die in allen Rubriken ihren Niederschlag findet – aber natürlich in sehr unterschiedlichen Höhen – und sich in allen Bereichen auch erkennbar zeigt.

Zu den Fragen 19 und 20:

Der Pfad zur Reduktion ist in den dem Nationalrat vorgelegten Dokumenten zum Budget 2018 und 2019 und auch im Draft Budgetary Plan 2019 ausgewiesen und transparent nachvollziehbar. Es zeigt sich der eindeutige Trend zur Senkung von knapp 42 Prozent auf 40,9 Prozent auf derzeitiger Grundlage für das Jahr 2022.

Tatsächlich aber wird dieser Wert unter Berücksichtigung aller aktuell geplanten Entlastungsmaßnahmen, auch derer des Programms „Entlastung Österreich“, noch deutlich unterschritten werden.

Zur Frage 21:

Erste Maßnahmen wie die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, die Sen­kung der Umsatzsteuer im Tourismus sowie auch der Familienbonus Plus im Ausmaß von rund 1,5 Milliarden Euro wurden bereits umgesetzt. Das heißt, diese Maßnahmen wirken bereits spätestens im Jahr 2019.

Dazu kommt ein Entlastungsvolumen von rund 1 Milliarde Euro im Rahmen von „Entlastung Österreich“ im Jahr 2020. Ich glaube, meine einleitenden Ausführungen haben das auch noch bestätigt. Bis zum Jahr 2022 wird sich das Gesamtentlas­tungs­volumen dann noch einmal zusätzlich um 3,5 Milliarden Euro erhöhen, und die Summe der Entlastungen wird daher in der Gesamtwirkung über 6 Milliarden Euro betragen.

Zu den Fragen 22 und 23:

Die Finanzierung des Steuerreformpakets „Entlastung Österreich“ soll durch Ausga­ben­disziplin, einen strengen Budgetvollzug, zusätzliche Einsparungen auch in den Be­reichen Verwaltung und Förderungen sowie Maßnahmen, die zu mehr Steuergerech­tigkeit führen, erreicht werden.

Im Bereich der Steuergerechtigkeit soll auch eine österreichische digitale Konzern­steuer eingeführt werden, die wir im Rahmen der Regierungsklausur beschlossen haben, wobei wir da auch das, was im Rahmen des Ecofin im März dieses Jahres in Richtung einer europäischen Digitalsteuer beschlossen wird, entsprechend berücksich­tigen.

Weiters wird auch eine Informationsverpflichtung im Bereich der Sharing Economy eingeführt werden. Im Bereich des Onlineversandhandels sollen Maßnahmen gesetzt werden, die das Steueraufkommen sichern und auch faire Wettbewerbsbedingungen sicherstellen. Dafür soll die derzeit geltende Umsatzsteuerbefreiung für Einfuhren von geringem Wert, unter 22 Euro, abgeschafft werden.

Es werden Mehreinnahmen von rund 200 Millionen Euro pro Jahr im Bereich der Digitalsteuer erwartet, und die detaillierte Darstellung dieses Mehraufkommens wird auch im Rahmen der WFA erfolgen.

Zur Frage 24:

Die Regierungsvorlage zum Sozialversicherungs-Organisationsgesetz beinhaltet eine wirkungsorientierte Folgekostenabschätzung. Dieser sind Abschätzungen der finan­ziellen Auswirkungen dieses Reformvorhabens zu entnehmen, wonach die Effizienz­steigerungen durch die Strukturreform im Jahr 2020 mit rund 99 Millionen Euro bewer­tet werden, die bis zum Jahr 2023 auf rund 433 Millionen Euro ansteigen.

Zur Frage 25:

Erste Maßnahmen im Ausmaß von rund 1,5 Milliarden Euro wurden von der Bundes­regierung bereits umgesetzt. Schon mehrfach erwähnt: die Senkung der Arbeitslosen­versicherungsbeiträge, die Senkung der Umsatzsteuer im Tourismus, der Familien­bonus Plus.

Die Bundesregierung setzt diesen Kurs mit „Entlastung Österreich“ mit dem Minister­ratsbeschluss 41/13 fort und initiiert ein umfassendes sowie nachhaltiges Entlastungs­programm, welches in drei Stufen bis 2022 umgesetzt wird. Konkret sind folgende Maßnahmen geplant: im Jahr 2020: Entlastung von Geringverdienern, Entbürokratisie­rung und eine auch von Ihnen angesprochene erwartete Ökologisierung des Steuer­systems; in den Jahren 2021 und 2022: eine zusätzliche Entlastung von Lohn- und Einkommensteuerzahlern über den Steuertarif, die Attraktivierung des Wirtschafts­standorts zur Sicherung und zum Ausbau von Arbeitsplätzen und Vereinfachungen im Steuerrecht.

Ich finde es sehr angenehm, dass Sie uns durch Ihre dringlichen Fragen auch die Chance zur Beantwortung geben. Diese Dinge kann man nicht oft genug erwähnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

„Entlastung Österreich“ ist damit die Grundlage für eine neue und nachhaltige Um­verteilung vom Staat zu den Bürgern und Unternehmern, beginnend mit den Jah­ren 2020 bis 2022 eben zusätzlich 4,5 Milliarden pro Jahr, und das auch mit der Sicherstellung, dass der Budgetvollzug und auch die Überschüsse, und damit die Basis für die Entschuldung Österreichs, in den nächsten Jahren gewährleistet und gesichert sind. Das ist auch die Grundlage eines fairen Generationenvertrags für alle Menschen in Österreich.

Zur Frage 26:

Bereits in der ersten Umsetzungsphase von „Entlastung Österreich“ ab 2020 werden Maßnahmen zur Ökologisierung des Steuersystems gesetzt werden. Dabei stehen Maßnahmen aus der österreichischen Klima- und Energiestrategie im Mittelpunkt. (Abg. Schellhorn: Großartige Lesung!)

Ziel ist unter anderem, im Bereich der Mobilität ökologische Anreize zu schaffen und Fahrzeuge mit geringerem Schadstoffausstoß steuerlich zu begünstigen.

Darüber hinaus sind steuerliche Anpassungen auch in den Bereichen Photovoltaik, Biogas und Wasserstoff geplant. Zudem sollen aus ökologischen Überlegungen und auch im Sinne der Gleichbehandlung Bücher, Zeitungen, Zeitschriften künftig mit einem ermäßigten Steuersatz von 10 Prozent unterlegt werden, auch wenn diese in elektronischer Form erworben werden.

Auch da gilt, dass die entsprechenden Maßnahmen ohne Belastung der Steuerzahler implementiert werden; eine ehrliche Entlastung entgegen der Vergangenheit und dem Usus der letzten Jahrzehnte.

Zur Frage 27:

Die #mission 2030, die integrierte Klima- und Energiestrategie, beschlossen im Ministerrat am 28. Mai 2018, sieht vor, eine Zusammenstellung kontraproduktiver Sub­ventionen, die den Klima- und Energiezielen entgegenstehen, samt den damit ver­bun­denen Implikationen für den Wirtschaftsstandort Österreich vorzulegen. Zur Erar­bei­tung dieser Liste von Subventionen, die den Klima- und Energiezielen entgegenstehen, inklusive einer Darstellung der Implikationen für den Standort Österreich ist eine Arbeitsgruppe, auch mit Vertretern des BMF, des Ministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus und auch des Verkehrsministeriums, eingerichtet.

Derzeit wird geprüft, welche Förderungen welche Auswirkungen haben und gegebe­nenfalls auch auslaufen könnten. Das Ergebnis soll als Ausgangspunkt für die Be­seitigung dieser kontraproduktiven Anreize und Förderungen dienen.

Zu den Fragen 28, 29 und 31:

Dazu verweise ich im Sinne der Redundanz auf die Beantwortung der Frage 9.

Zur Frage 30:

Dieses Volumen kann über die Begrenzung des Wachstums der Staatsausgaben erzielt werden. Dazu finden derzeit weitere Analysen auch im Rahmen des Spending Review durch das BMF auch mit den anderen Ministerien statt.

Zu den Fragen 32 und 35:

Im Zusammenhang mit der Messung der kalten Progression gibt es mannigfaltige Konzepte und Interpretationen. Im allgemeinen Diskurs hat sich die Anpassung der Stufen des Einkommensteuertarifs in bestimmten Zeitabständen entsprechend der Entwicklung eines geeigneten Index zur Preissteigerung herauskristallisiert. Schät­zungen zeigen, dass die Anhebung der Stufen des Einkommensteuertarifs pro Pro­zent­punkt Inflation Kosten in der Größenordnung von rund 250 Millionen Euro verur­sachen würde.

Im Zeitraum von 2009 bis 2018 traten zwei Steuerreformen in Kraft, die jeweils mehrere Maßnahmen zur Senkung des Einkommensteuertarifs beinhaltet haben. Mit diesen Reformmaßnahmen wurden die Effekte der kalten Progression der letzten Jahre ausgeglichen.

Mit 2019 wurde überdies der schon erwähnte Familienbonus Plus mit einem Brutto­effekt von 1,5 Milliarden Euro beziehungsweise einem Nettoentlastungsvolumen von etwa 1,2 Milliarden Euro eingeführt.

Im Zeitraum bis 2022 wird eine weitere Steuerreform wirken, bei der erneut der Steuertarif markant gesenkt werden wird. Da die kalte Progression bis 2022 von der zukünftigen Inflation abhängt, kann eine detaillierte Angabe auch in dieser Form und Kalkulation derzeit nicht erfolgen.

Zu den Fragen 33 und 34:

Die veranlagte Einkommensteuer und die Lohnsteuer wurden in dem von der Frage umfassten Zeitraum so wie fast alle gemeinschaftlichen Bundesabgaben nach dem einheitlichen Schlüssel verteilt, wobei unter Berücksichtigung von Ertragsanteilen und aufkommensabhängigen Transfers auf den Bund rund zwei Drittel und auf die Länder und Gemeinden rund ein Drittel entfallen. Der Anteil der Länder beträgt dabei rund 21 Prozent, derjenige der Gemeinden rund 12 Prozent.

Zu den Fragen 36 und 37:

Auch für die Jahre seit 2016 gilt, dass die Länder und Gemeinden mit rund einem Drittel an den Einnahmen an der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer beteiligt sind. Da die aktuelle Finanzausgleichsperiode nur bis zum Ende des Jahres 2021 gilt, wird der Anteil in den Jahren 2022 und 2023 allerdings letztlich von den Regelungen des nächsten Finanzausgleichsgesetzes abhängen.

Zur Frage 38:

Die im Regierungsprogramm enthaltenen Reformvorhaben wirken sich aufgrund der bestehenden Verflechtung der Aufgaben und Finanzströme in mehrfacher Hinsicht auf die Bundesländer aus. So sieht das Regierungsprogramm etwa die verstärkte Zusam­menführung von Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung, die Reduk­tion der Transferströme unter Berücksichtigung der Wechselwirkung im Finanzaus­gleich, zum Beispiel Vereinheitlichung der Finanzierungstöpfe für den Gesundheits- und Pflegebereich, und die Vermeidung von überschneidenden Kompetenzen und Parallelstrukturen vor.

Umsetzungen von Verfassungsreformen wurden durch das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz bereits eingeleitet.

Im finanziellen Bereich werden die kommenden Finanzausgleichsgespräche für das Jahr 2021 ein geeigneter Rahmen sein, die Anliegen der Bundesregierung betreffend nachhaltige Reformen einzubringen.

Zur Frage 39:

Da nehme ich Bezug auf die Beantwortung zur Frage 30.

Zur Frage 40:

Das Koordinationskomitee tritt regelmäßig zum Austausch von Informationen und auch zur Erfüllung der im Österreichischen Stabilitätspakt vorgesehenen Koordinierungs­aufgaben zusammen. Es hat zuletzt in sehr konstruktiver Weise im Herbst 2018 getagt und wird im Frühling 2019 nach Vorbereitung durch die Beamtenebene neuerlich auf politischer Ebene zusammentreten.

Die gegenseitige Information und Abstimmung im ÖKK leistet einen wichtigen Beitrag zur gemeinsamen Erfüllung der Ziele des Österreichischen Stabilitätspakts und damit auch der Fiskalregeln der Europäischen Union durch Bund, Länder und Gemeinden.

Zur Frage 41:

Die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen von Einzelmaßnahmen hängen von zahlreichen auf Individualebene zu treffenden Annahmen ab, wie zum Beispiel dem jeweiligen Erwerbsstatus, der jeweiligen Lebenserwartung oder etwa den bisherigen und künftigen Beitragsgrundlagen. Derartige pauschale Aussagen im Hinblick auf mög­liche Auswirkungen eines erhöhten Pensionsantrittsalters können daher nicht getroffen werden.

Zu den Fragen 42 und 43:

Im Regierungsprogramm bekennt sich die Bundesregierung zu einem stabilen und nachhaltigen Pensionssystem, das den Lebensstandard im Alter aufrechterhält und für die einzelnen Generationen einschätzbar bleibt. Zentral ist da unter anderem eine vorausschauende und effiziente Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, die eine lange Beschäftigungs- und Beitragsdauer garantiert. Selbstverständlich legt das Bundes­ministerium für Finanzen aufgrund der budgetären Bedeutung ein großes Augenmerk auf die Entwicklung des Pensionsbereichs.

Zur Frage 44:

Die Hebesätze können nur auf Basis einer Gesetzesnovelle geändert werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative ist derzeit nicht in Diskussion.

Zur Frage 45:

Die Sitzungen der Alterssicherungskommission sind vom Vorsitzenden dieser Kommis­sion anzuberaumen und zu leiten. Da dessen beziehungsweise deren Bestellung noch nicht erfolgte, kann keine Aussage getätigt werden, bis wann sich die Alterssicherungs­kommission konstituiert.

Zur Frage 46:

Diese hängt von der Konstituierung der Alterssicherungskommission ab. Da die Bestellung des beziehungsweise der Vorsitzenden noch nicht erfolgte, kann keine Aussage getätigt werden, bis wann sich die Alterssicherungskommission konstituiert.

Zur Frage 47:

Wie bereits in der Frage 24 ausgeführt, beinhaltet die Regierungsvorlage zum Sozial­versicherungs-Organisationsgesetz eine wirkungsorientierte Folgekostenabschätzung. Dieser sind Abschätzungen der finanziellen Auswirkungen dieses Reformvorhabens zu entnehmen. Demnach werden die Effizienzsteigerungen durch die Strukturreform im Jahr 2020 mit rund 99 Millionen Euro bewertet, die bis zum Jahr 2023 auf rund 433 Mil­lionen Euro ansteigen werden.

Zur Frage 48:

Aufgrund der vom Bundesministerium für Finanzen errechneten Abgaben nach einheit­lichem Schlüssel werden die Beiträge des Bundes gemäß § 57 Abs. 1 Z 1 und 2 ermit­telt. In weiterer Folge werden diese Beiträge an die Landesgesundheitsfonds aus­gezahlt.

Zur Frage 49:

Im Interesse der in Österreich lebenden Menschen sind die Vertragsparteien Bund und Länder und Sozialversicherung übereingekommen, die im Jahr 2013 begonnene Ge­sundheitsreform konsequent weiterzuführen. Das heißt, das eingerichtete Zielsteue­rungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der Gesund­heits­versorgung wird fortgeführt. Damit soll auch sichergestellt werden, dass sich mittels vereinbarter Ausgabenobergrenzen die öffentlichen Gesundheitsausgaben gleichlaufend zum nominellen Wirtschaftswachstum entwickeln. Es wird damit ein wesentlicher Beitrag zur Erfüllung des Österreichischen Stabilitätspakts geleistet.

Ich hoffe, dass die Fragen, die wir heute Vormittag um 10 Uhr erhalten haben (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist halt so!), damit in der zur Verfügung stehenden Zeit ent­sprechend ausführlich beantwortet sind.

Ich hoffe, dass damit die Geduld der NEOS nicht weiter strapaziert wird. Ich bitte aber auch darum, dass wir, so wie wir diese Debatte in guter Erinnerung (Abg. Meinl-Reisinger: Sehr viele Inhaltsansätze waren nicht da!) halten wollen, uns auch an die Diskussionen im Budgetausschuss und an die Diskussion in der Aktuellen Stunde erinnern mögen. Damit schließe ich meine Ansprache. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Jarolim: Haben diese Ausführungen jetzt gestimmt? – Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

15.50

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Schellhorn ist zu Wort gemel­det. – Bitte.