21.17

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! Ich möchte mich heute zu einer Bürgerinitiative äußern, die sich mit dem Thema der Schaffung eines men­schenrechtskonformen und menschenwürdigen Maßnahmenvollzugs beschäftigt. Ich möchte das deswegen tun, weil wir als Sozialdemokratische Partei auch einen gültigen Bundesparteitagsbeschluss haben und diesbezüglich schon in den vergangenen Jahren versucht haben, vieles voranzutreiben.

Der Maßnahmenvollzug regelt vorbeugende freiheitsentziehende Maßnahmen zur Unter­bringung von gefährlichen Straftätern sowie Tätern, die aufgrund mangelnder Schuldfähigkeit nicht verurteilt werden können. § 21 regelt in der Praxis die häufig vorkommende Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. § 22 betrifft die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher und § 23 die Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfalltäter. Seit Jahren wird eine grundlegende Reform des Maßnahmenvollzugs von unserer Seite verlangt. Warum tun wir das?

Aus unserer Sicht würde – und da folgen wir seit Jahrzehnten einer Justizpolitik, die auch Christian Broda stark geprägt hat – eine grundlegende Reform des Maßnah­men­vollzugs im dargelegten Sinn nicht nur mehr Humanität bedeuten, sondern auch mehr Sicherheit für alle bringen, für die Insassen wie auch die Justizwachebeamten und letztlich auch für die Gesellschaft als Ganzes, denn eine moderne und erfolgreiche Therapie würde das Gefährdungspotenzial deutlich reduzieren.

Im Jahr 2014 wurde eine Taskforce ins Leben gerufen, eine multiprofessionelle Arbeits­gruppe eingerichtet, welche den Zustand des Maßnahmenvollzugs evaluierte und Reformvorschläge in fachlicher, organisatorischer und legislativer Hinsicht unterbreitet hat. Im Frühjahr 2017 legte dann Justizminister Brandstetter einen Gesetzentwurf vor, welcher wesentliche, wenn auch nicht alle Forderungen der ExpertInnenkommission beinhaltete. Aufgrund des Endes der Gesetzgebungsperiode konnte dieser Entwurf leider nicht weiter parlamentarisch behandelt werden.

Was mich an der Vorgehensweise im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen so stört, ist, dass es unser Ansinnen war, eine Stellungnahme des Justizministers einzu­fordern, was seitens der Regierungsfraktionen abgeschmettert worden ist. Ich kann auch nachvollziehen warum: Der Justizminister ist einer der wenigen auf Regierungs­seite, der diesbezüglich gesprächsbereit ist und auch wirklich versucht, eine Verbesse­rung herbeizuführen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich finde, es ist schade, dass diese Vorgehensweise gewählt wurde. In so einem sensi­blen Bereich wie dem Maßnahmenvollzug sollten wir auf Expertisen zurückgreifen. Das sollte auf eine breite Basis gestellt werden, und parteipolitisches Geplänkel sollte da nichts zu suchen haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

21.21

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Lausch ist zu Wort gemel­det. – Bitte.