Riegel vorzuschieben, und das wird nun eben durch das Foto auf der e-card verunmöglicht.
Das Foto auf der e-card ist gleichermaßen eine Erleichterung für die Ärzte – auch das ist, bitte, zu bedenken! –, die in Zukunft keinen zusätzlichen Ausweis – und auch das ist oft eine Falschinformation – zur e-card verlangen müssen, um sich der Identität der Patienten zu versichern.
Rund 80 Prozent aller Karteninhaber bekommen automatisch eine neue e-card mit Foto, ohne etwas tun zu müssen. Von nur rund 1,5 Millionen Personen ist kein Lichtbild in den Registern vorhanden. Durch Heranziehung des Zentralen Fremdenregisters für die Beschaffung von Lichtbildern kann diese Zahl natürlich auch entsprechend reduziert werden.
Für die Registrierung der Fotos bei den SV-Dienststellen und bei den Landespolizeidirektionen ist ein Betrag von 13 Millionen Euro vorgesehen. Vergangenes Jahr wurde noch von 18 Millionen Euro gesprochen, das heißt: Auch wir haben es geschafft, effizienter vorzugehen, und konnten 5 Millionen Euro einsparen – das muss man dazusagen. (Beifall bei der FPÖ.)
Einsparungen ergeben sich auch aus der Anbindung des Fremdenregisters. Insbesondere für Fremde aus Drittstaaten sollen Lichtbilder, die vorhanden sind, entsprechend verwendet werden.
Die Differenz zur Darstellung der Ergebnishaushalte der WFA, die immer diskutiert wird, ergibt sich vor allem daraus, dass im Ergebnishaushalt der Sozialversicherung noch ein Kostenersatz von 7,5 Millionen Euro seitens des Finanzministers zu berücksichtigen ist.
Durch eine zusätzliche Fotoregistrierungsschiene soll als Alternative für österreichische Staatsbürger, von denen bis dato kein Lichtbild vorhanden ist, eine einfache Möglichkeit zur Beibringung geschaffen werden. Die Beibringung von Lichtbildern für die Verwendung auf der e-card wird bei allen Landesstellen der Sozialversicherungsträger möglich sein, und der Hauptverband kann ergänzend auch Vereinbarungen mit den Gemeinden abschließen. Für Nicht-Österreicher werden diese alternativen Registrierungen bei den Landespolizeidirektionen vorzunehmen sein – auch das aus Identitätsfeststellungsgründen.
Ausnahmen von der Verpflichtung sollen neben schwerwiegenden, insbesondere gesundheitlichen Gründen auch für die Altersgruppe ab 70 möglich sein. Die Verordnung wird darüber hinaus festlegen, dass Personen ab der Pflegestufe 4 ebenfalls ausgenommen sind. Selbstverständlich steht es aber den über 70-Jährigen auch zu, die e-card freiwillig mit einem Lichtbild versehen zu lassen.
Meine Damen und Herren, mein Fazit zur Frage, was der Mehrwert der e-card ist, lautet: Es sind einerseits die Sicherheit gegen Missbrauch und andererseits die Sicherheit für den Elektronischen Gesundheitsakt sowie die Identifikation des Patienten bei den Ärzten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
13.25
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Seit nunmehr mehr als zwölf Jahren hat die Freiheitliche Partei, dokumentiert durch verschiedenste Anträge hier im Hohen Haus, diese mit einem Foto versehene e-card gefordert. Ich
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