Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 105

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Riegel vorzuschieben, und das wird nun eben durch das Foto auf der e-card verun­möglicht.

Das Foto auf der e-card ist gleichermaßen eine Erleichterung für die Ärzte – auch das ist, bitte, zu bedenken! –, die in Zukunft keinen zusätzlichen Ausweis – und auch das ist oft eine Falschinformation – zur e-card verlangen müssen, um sich der Identität der Patienten zu versichern.

Rund 80 Prozent aller Karteninhaber bekommen automatisch eine neue e-card mit Foto, ohne etwas tun zu müssen. Von nur rund 1,5 Millionen Personen ist kein Lichtbild in den Registern vorhanden. Durch Heranziehung des Zentralen Fremdenregisters für die Beschaffung von Lichtbildern kann diese Zahl natürlich auch entsprechend reduziert werden.

Für die Registrierung der Fotos bei den SV-Dienststellen und bei den Landes­polizei­direktionen ist ein Betrag von 13 Millionen Euro vorgesehen. Vergangenes Jahr wurde noch von 18 Millionen Euro gesprochen, das heißt: Auch wir haben es geschafft, effi­zienter vorzugehen, und konnten 5 Millionen Euro einsparen – das muss man dazusa­gen. (Beifall bei der FPÖ.)

Einsparungen ergeben sich auch aus der Anbindung des Fremdenregisters. Insbe­son­dere für Fremde aus Drittstaaten sollen Lichtbilder, die vorhanden sind, entsprechend verwendet werden.

Die Differenz zur Darstellung der Ergebnishaushalte der WFA, die immer diskutiert wird, ergibt sich vor allem daraus, dass im Ergebnishaushalt der Sozialversicherung noch ein Kostenersatz von 7,5 Millionen Euro seitens des Finanzministers zu berück­sichtigen ist.

Durch eine zusätzliche Fotoregistrierungsschiene soll als Alternative für österreichische Staatsbürger, von denen bis dato kein Lichtbild vorhanden ist, eine einfache Mög­lichkeit zur Beibringung geschaffen werden. Die Beibringung von Lichtbildern für die Verwendung auf der e-card wird bei allen Landesstellen der Sozialversicherungsträger möglich sein, und der Hauptverband kann ergänzend auch Vereinbarungen mit den Gemeinden abschließen. Für Nicht-Österreicher werden diese alternativen Registrie­rungen bei den Landespolizeidirektionen vorzunehmen sein – auch das aus Identitäts­feststellungsgründen.

Ausnahmen von der Verpflichtung sollen neben schwerwiegenden, insbesondere ge­sundheitlichen Gründen auch für die Altersgruppe ab 70 möglich sein. Die Verordnung wird darüber hinaus festlegen, dass Personen ab der Pflegestufe 4 ebenfalls ausge­nommen sind. Selbstverständlich steht es aber den über 70-Jährigen auch zu, die e-card freiwillig mit einem Lichtbild versehen zu lassen.

Meine Damen und Herren, mein Fazit zur Frage, was der Mehrwert der e-card ist, lautet: Es sind einerseits die Sicherheit gegen Missbrauch und andererseits die Sicher­heit für den Elektronischen Gesundheitsakt sowie die Identifikation des Patienten bei den Ärzten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.25


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.25.56

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Seit nunmehr mehr als zwölf Jahren hat die Freiheitliche Partei, dokumentiert durch verschiedenste An­träge hier im Hohen Haus, diese mit einem Foto versehene e-card gefordert. Ich


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